Nach der erfolgreich gemeisterten Führerscheinprüfung kommt bereits seit 1986 gleich im Anschluss die nächste Zerreißprobe auf Fahranfänger zu: die Probezeit. Sie dauert insgesamt zwei Jahre und soll junge Menschen dazu bringen, ein umsichtigeres Verhalten im Straßenverkehr an den Tag zu legen.
Schließlich werden Führerscheinneulinge während dieser Zeit nicht nur mit den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog konfrontiert, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen, sondern müssen sich auf zusätzliche Maßnahmen einstellen. Wie diese aussehen, wenn Fahranfänger mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt werden, erklären wir im Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: In der Probezeit mit dem Handy am Steuer erwischt
Nutzen junge Menschen das Handy am Steuer in der Probezeit, begehen sie einen A-Verstoß. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung von einem Aufbauseminar nach sich.
Bußgeldrechner: Handy am Steuer
Handy am Steuer in der Probezeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nutzen Sie das Handy während der Fahrt, sieht der Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro vor. Ein Punkt in Flensburg kommt außerdem hinzu. Was bei einer zusätzlichen Gefährdung oder einem Unfall passiert, erfahren Sie in dieser Tabelle.
Wer mit dem Handy am Steuer in der Probezeit erwischt wird, leistet sich einen A-Verstoß. Die Probezeit wird aufgrund dessen von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert. Darüber hinaus wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Ausschließlich mit ausgeschaltetem Motor ist es – in der Probezeit und auch sonst – erlaubt, hinter dem Steuer eines Kfz zu telefonieren oder SMS zu schreiben.
Video zum Handyverstoß: Die wichtigsten Infos
Am Steuer telefonieren in der Probezeit: Was das Gesetz besagt
Egal ob Fahranfänger oder erfahrener Kraftfahrer: Dass es nicht erlaubt ist, mit dem Handy während der Fahrt herumzuhantieren, sollte jedem klar sein. Der Gesetzgeber hält dieses Verbot in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wie folgt fest:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.“
Daraus geht hervor, dass nicht nur das Telefonieren mit dem Mobiltelefon während der Autofahrt gegen das Gesetz verstößt, sondern bereits das alleinige Aufnehmen des Geräts. Führerscheinneulinge, die mit dem Handy am Steuer in der Probezeit beispielsweise ihre Instagram-Story aktualisieren, Fotos liken oder das Telefon als einen Schminkspiegel verwenden, können also ebenfalls belangt werden.
Die Konsequenzen bestehen in einem solchen Fall aus einem Bußgeld von 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg. Weiterhin handelt es sich bei der Nutzung vom Handy am Steuer in der Probezeit um einen A-Verstoß. Darauf folgen sowohl eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar. Das Gleiche geschieht übrigens, wenn Sie sich als Fahranfänger zwei B-Verstöße leisten.