Die Nutzung eines Mobilfunkgeräts am Steuer ist nur dann gestattet, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt nicht in der Hand hält und bedient. Ansonsten ist die Verwendung von Mobilgeräten im Straßenverkehr strengstens untersagt. Aber stellt die Handy-Nutzung an der roten Ampel eine Ausnahme dar?
Dieser Ratgeber erläutert, unter welchen Bedingungen es erlaubt ist, das Handy am Steuer bei roter Ampel per Hand zu bedienen und welche Sanktionen für die verbotswidrige Verwendung des Mobiltelefons drohen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Handy am Steuer benutzt
Handy und rote Ampel: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Solange der Automotor läuft dürfen Sie Ihr Handy auch an einer roten Ampel nicht per Hand bedienen, sondern ausschließlich mithilfe entsprechender Einrichtungen (Freisprechanlage, Kopfhörer etc.) verwenden. Jede Nutzung, bei der Sie Ihr Mobiltelefon in der Hand halten (bspw. das Schreiben einer SMS am Steuer) stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nein, die Nutzung eines Mobilgeräts ist auch in diesem Fall untersagt. Gemäß § 23 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss der Motor der Fahrzeugs vollständig abgeschaltet sein. Dies ist bei der Start-Stopp-Funktion nicht gegeben, der Motor gilt nicht als komplett ausgeschaltet.
Sollten Sie Ihr Handy während dem Stopp an einer roten Ampel ordnungswidrig genutzt haben, müssen Sie mit einem Bußgeld zwischen 100 und 200 Euro, mindestens einem Punkt in Flensburg und eventuell einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Eine vollständige Übersicht über die möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.
Video: Welche Regeln gelten für die Handy-Nutzung am Steuer?
Handy-Nutzung am Steuer: Bestimmungen laut StVO
Grundsätzlich ist es untersagt ein Handy oder ein anderes elektronisches Gerät im Auto zu benutzen, während man am Straßenverkehr teilnimmt. Zulässig ist die Verwendung eines Mobilfunkgeräts während der Fahrt laut § 23 Abs.1a StVO nur unter folgenden Gegebenheiten:
- Sie müssen das Mobilgerät für die Nutzung nicht mit der Hand aufnehmen oder halten.
- Sie verwenden eine Sprachsteuerung oder eine Vorlesefunktion.
- Sie wenden Ihren Blick bei Verwendung des Geräts kurz vom Straßenverkehr ab. Der Blick auf muss dabei „den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen“ angepasst sein.
Ansonsten ist der Handy-Gebrauch am Steuer gemäß § 23 Abs.1a StVO Abs. 1b nur gestattet, wenn das Fahrzeug steht und „der Motor vollständig ausgeschaltet ist.“
Auch Radfahrer dürfen nicht mit dem Mobiltelefon oder einem anderen Gerät hantieren, während Sie sich auf dem Fahrrad fortbewegen. Ansonsten sieht der Bußgeldkatalog fürs Fahrrad hierfür ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro vor.
Ist eine rote Ampel bei der Handy-Nutzung eine Ausnahme?
Da das Auto bei an einer roten Ampel steht, wird mitunter angenommen, dass es in diesem Fall möglich sein könnte, das Handy für einen kurzen Moment mit der Hand aufzunehmen. Allerdings ist der Motor während des Ampel-Stopps in der Regel nicht vollständig abgeschaltet (wie es § 23 Abs. 1b eindeutig fordert). Deshalb dürfen Sie das Handy auch an der roten Ampel nicht per Hand bedienen.
Theoretisch wäre es möglich, den Motor bei Rot durch Betätigen der Zündvorrichtung komplett abzustellen. Allerdings wäre das nur bei sehr langen Schaltphasen praktikabel. Andernfalls würde das Abstellen des Motors den Verkehrsfluss behindern und das Unfallrisiko steigern, wodurch Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
Beachten Sie! Bei Fahrzeugen mit sogenannter Start-Stopp-Automatik, schaltet der Motor zwar ab, sobald der Fahrer die Bremse betätigt, dennoch gilt der Motor in diesem Fall nicht im Sinne der Vorschrift als vollständig abgestellt. Somit ist es auch bei Fahrzeugen mit Start-Stopp-Funktion nicht erlaubt, das Handy an roter Ampel für die Nutzung mit der Hand aufzunehmen.