Helmpflicht: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Wenn Sie mit bestimmten Fahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen wollen, müssen Sie eine Helmpflicht beachten. Diese ist Teil der Verkehrssicherheit und vor allem auch dazu gedacht, schwere Kopfverletzungen zu verhindern oder zu minimieren.
Gemäß StVO ist die Helmpflicht zu beachten, wenn Sie mit Krafträdern oder mehrrädrigen offenen Fahrzeugen unterwegs sind, sofern diese schneller als 20 km/h fahren können und dürfen. Eine Schutzhelmpflicht für Fahrräder oder E-Scooter allerdings gibt es nicht.
Missachten Sie die Helmpflicht, kann ein Bußgeld von bis zu 70 Euro drohen. Wann Sie mit welchen Sanktionen rechnen müssen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.
Bußgeldkatalog: Fahren ohne Helm
Tatbestand | Strafe (€) | Punkte |
---|---|---|
Bei der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen. | 15 | |
Sie beförderten auf einem Kraftrad ein Kind ohne Schutzhelm. | 60 | 1 |
Sie beförderten auf einem Kraftrad mehrere Kinder ohne Schutzhelm. | 70 | 1 |
Video: Wissenswertes zur Helmpflicht
Inhaltsverzeichnis
Helmpflicht per StVO: Was gilt für wen?
Wann ist eine Helmpflicht in Deutschland zu beachten? Die Frage, ob Helmpflicht ja oder nein, stellt sich bei bestimmten Fahrzeugen nicht. Denn sie ist bei diesen durch den Gesetzgeber bereits vorgeschrieben. Eine Helmpflicht per Gesetz ist in Deutschland durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten. Hier ist § 21a StVO von Bedeutung. In diesem ist bestimmt, bei welchen Fahrzeugen eine grundsätzliche Pflicht zu beachten ist und unter welchen Bedingungen diese gilt.
Demnach ist Folgendes gültig:
Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Sind Fahrzeuge also schneller als 20 km/h und besitzen keine Sicherheitsgurte, muss ein geeigneter Schutzhelm getragen werden. Auch wenn „geeignet“ nicht näher definiert ist, bedeutet dies dennoch, dass auf einem Motorrad ein Motorradhelm und kein Fahrrad- oder Skateboardschutzhelm zu tragen ist.
Wichtig ist, dass die Pflicht für alle Mitfahrer besteht. Auf einem Roller oder Motorrad ist also auch eine Helmpflicht für Kinder zu beachten, wenn diese mitgenommen werden. Für die folgenden Fahrzeug gilt gemäß der Definition in der StVO eine Helmpflicht:
- Krafträder
- Motorroller
- Mofas und Mopeds
- Trikes und Quads
- Speed-Pedelecs (S-Pedelec)
Ausnahmen von der Helmpflicht kann es in bestimmten Einzelfällen gemäß § 46 Abs. 1 StVO Nr. 5b geben. In der Regel ist hierfür eine ärztliche Bescheinigung notwendig, wenn gesundheitliche Gründe eine Rolle spielen. Um für die Helmpflicht eine Befreiung zu erhalten, müssen Betroffene einen Antrag inklusive der ärztlichen Bescheinigung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde einreichen.
Gibt es Vorschrift zum Helm an sich?
Wie bereits erwähnt, ist in der StVO nur bestimmt, dass ein geeigneter Helm zu tragen ist. In Deutschland wird empfohlen, beim Kauf auf die Norm ECE-R 22.05 zu achten. Diese beinhaltet Standards zu Beschaffenheit und Prüfung von Motorradhelmen. In der Regel wird die Erfüllung der Norm durch ein entsprechendes Siegel gekennzeichnet. Fahrer können sich in diesem Fall dann sicher sein, dass dieser Motorradhelm den Anforderungen an „geeignet“ entspricht.
Einheitliche Regelungen zur Helmpflicht in Europa gibt es nicht, allerdings kann in einigen Ländern vorgeschrieben sein, welche Motorradhelme für den Verkehr zulässig sind. Hier ist es mitunter dann Pflicht, einen Helm gemäß der genannten Norm zu nutzen oder ein Bußgeld zu riskieren.
Ist ein Fahrradhelm Pflicht?
In Deutschland besteht derzeit keine Helmpflicht auf dem Fahrrad. Das Tragen des Helms wird lediglich empfohlen, jedoch nicht vorgeschrieben. Daher drohen keine Sanktionen, wenn Sie auf dem Rad ohne Helm unterwegs sind.
Zudem besteht auch keine Mitschuld an Verletzungen bei einem Unfall, dann Sie keinen Helm tragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) durch ein Urteil 2014 untermauert (BGH, Urteil v. 17.06.2014, Az. VI ZR 281/13).
Fahren Sie im Ausland, sollten Sie sich jedoch über die dort geltenden Regelungen informieren. Denn in einigen Ländern besteht auch auf dem Fahrrad eine Helmpflicht. Das ist beispielsweise auf Malta oder in Finnland der Fall. Außerhalb geschlossener Ortschaften müssen Sie in Spanien und der Slowakei einen Helm tragen. Für Kinder besteht eine Helmpflicht auf dem Rad unter anderem in Österreich, Estland, Litauen, Schweden oder auf Island.
Droht bei der Missachtung der Helmpflicht eine Strafe?
Halten Sie sich nicht an die Helmpflicht, droht keine Strafe im eigentlichen Sinn. Mit Sanktionen müssen Sie in einem solche Fall aber dennoch rechnen. Haben Sie selbst keinen Helm auf, wird das mit einem Verwarngeld in Höhe von 15 Euro geahndet. Nehmen Sie Kinder ohne Helm mit wird es schon deutliche teurer. Hier fallen 60 Euro an. Zudem wird ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Anders als beim Fahrrad kann Ihnen einem Unfall ohne Helm bei bestehender Pflicht eine Mitschuld angelastet werden. Dies hat dann eventuell auch Auswirkungen auf die Regulierung durch die Versicherung oder die Höhe des Schadensersatzanspruchs.