Der Gesetzgeber bestimmt für Lastkraftwagen (Lkw) aufgrund des hohen Gewichts der Fahrzeuge und des dadurch erhöhten Gefahrenpotenzials bei Unfällen auf Landstraßen oder der Autobahn andere Höchstgeschwindigkeiten als für Personenkraftwagen (Pkw) und Motorräder.
Dieser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen zum Tempolimit für Lkw in Deutschland: Wie schnell dürfen Sie mit einem Lkw innerorts und außerorts fahren? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie etwa die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf einer Bundesstraße missachten und geblitzt werden?
Inhaltsverzeichnis
Höchstgeschwindigkeit beim Lkw: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Innerorts gilt auch für Lkw die generelle Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, insofern kein entsprechendes Verkehrszeichen ein anderes Tempolimit (bspw. 30 km/h) ausweist.
Außerorts liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 t bei 80 km/h. Für Lkw über 7, 5 Tonnen ist die Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn bzw. außerhalb geschlossener Ortschaften auf maximal 60 km/h festgesetzt.
Hat ein Blitzer einen Lkw erfasst, wird eine entsprechende Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem Bußgeld und gegebenenfalls Punkten in Flensburg sowie einem Fahrverbot geahndet. Eine vollständige Übersicht über die möglichen Sanktionen erhalten Sie hier.
Bußgeldtabelle: Mit dem Lkw innerorts geblitzt
Bußgeldtabelle: Mit dem Lkw außerorts geblitzt
StVO: Diese Höchstgeschwindigkeit ist für Lkw im Straßenverkehr vorgesehen
Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge ein generelles Tempolimit von 50 km/h, insofern kein anderes Verkehrszeichen eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung bestimmt (bspw. 30 km/h in der 30er-Zone). Folglich beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für alle Lkw (sowohl über 7,5 t als bis 3,5 ) innerorts 50 km/h (solange kein anderes Tempolimit ausgewiesen wird)
Sollte die Sichtweise allerdings wegen schlechter Witterungsbedingungen (Schneefall, Nebel oder Regel) weniger als 50 m betragen, verringert sich die generelle Höchstgeschwindigkeit: Alle Verkehrsteilnehmer müssen ihre Fahrgeschwindigkeit drosseln, um sicherzustellen, dass sich im Verkehrs angesichts der Sichtverhältnisse weiterhin rechtzeitig auf Hindernisse reagieren und abbremsen können.
Höchstgeschwindigkeit von Lkw außerorts: Autobahn, Landstraße und Bundesstraße
Es gilt für Lkw auf der Autobahn keine spezielle Höchstgeschwindigkeit; auch auf der Autobahn gelten die allgemeinen Geschwindigkeitsbestimmungen für Fahrten außerhalb geschlossener Ortschaften, insofern die Autobahn (streckenweise) nicht innerorts verläuft. Die Gesetzgebung bestimmt keine spezielle Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf der Bundesstraße, Landstraße oder Autobahn.
Die Lkw-Höchstgeschwindigkeit auf Autobahn, Landstraße und Bundesstraße ist gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom zulässigen Gesamtgewicht eines Lkw abhängig. So gilt laut § 3 Abs. 3 StVO außerorts für Lkw über 3,5 Tonnen (t) eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Daneben ist eine weitaus niedrigere Höchstgeschwindigkeit für Lkw über 7,5 t vorgeschrieben. Diese dürfen maximal 60 km/h schnell fahren.
Wann darf ein Lkw 100 km/h fahren?
Grundsätzlich ist es möglich, einen Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 t als Lkw zu qualifizieren bzw. zuzulassen. In diesem Fall beträgt das Tempolimit für diese Lkw außerorts 100 km/h.
Auf der Autobahn gilt für Lkw unter 3,5 t dann keine generelle Höchstgeschwindigkeit, stattdessen greift auch für diese Kraftfahrzeuge die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, insofern kein Verkehrszeichen eine andere Höchstgeschwindigkeit für den Lkw signalisiert.