Egal ob Mofa, Mokick, Moped oder Roller: Alle vier gehören zur Kategorie der Kleinkrafträder. Diese zeichnen sich im Regelfall durch eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einen Hubraum von bis zu 50 cm³ sowie eine Leistung von nicht mehr als 4 kW aus. Wer noch zu jung für den Autoführerschein ist und trotzdem mobil sein möchte, hat in einem Kleinkraftrad eine gute und preiswerte Alternative gefunden.
Mit welchem Führerschein Sie ein Kleinkraftrad steuern dürfen, welche Verkehrsregeln bei Fahrten mit Roller, Moped und Co. zu beachten sind und wie Verstöße dagegen laut Bußgeldkatalog sanktioniert werden können, lesen Sie in diesem Ratgeber. Zusätzlich informieren wir Sie darüber, ab welchem Alter Sie in welchen Bundesländern mit einem Kleinkraftrad unterwegs sein dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Verstöße bei Fahrten mit dem Kleinkraftrad
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Auf einem Kleinkraftrad ohne besonderen Sitz eine Person befördert | 5 € | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne Helm gefahren | 15 € | |
Auf einem Kleinkraftrad mit einem Kind gefahren, das keinen Helm trägt | 60 € | 1 |
… bei mehreren Kindern | 70 € | 1 |
Mit einem Kleinkraftrad auf dem Gehweg gefahren | 10 € | |
… mit Behinderung | 15 € | |
… mit Gefährdung | 20 € | |
… mit Unfallfolge | 25 € | |
Auf der Autobahn mit einem Kleinkraftrad gefahren | 20 € | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne Kennzeichen gefahren | 40 € | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne Versicherung gefahren | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne gültige Betriebserlaubnis gefahren | 50 € | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne Führerschein gefahren | 10 € | |
Mit einem Kleinkraftrad ohne Fahrerlaubnis gefahren | Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr |
FAQ: Kleinkraftrad
Um mit einem Kleinkraftrad im öffentlichen Verkehr unterwegs sein zu dürfen, ist in der Regel die Führerscheinklasse AM nötig. Sie ist bereits in einer Fahrerlaubnis der Klasse B enthalten, weshalb Sie ein Kleinkraftrad auch mit dem Autoführerschein fahren dürfen. Bei Mofas, die aufgrund ihrer Bauart nur 25 km/h schnell fahren können, reicht eine Prüfbescheinigung aus. Wurden Sie vor dem 1. April 1965 geboren, benötigen Sie nicht einmal diese Bescheinigung, sondern müssen lediglich Ihren Personalausweis bei einer möglichen Polizeikontrolle vorzeigen, um Ihr Alter nachzuweisen.
Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse AM liegt bei 15 Jahren. Der Führerschein ist jedoch nur in Deutschland gültig und kann im Ausland nur verwendet werden, wenn das dort gültige Mindestalter erreicht ist.
Halten Sie sich nicht an die Verkehrsregeln, während Sie mit einem Kleinkraftrad unterwegs sind, können Bußgelder zwischen 5 und 70 Euro auf Sie zukommen. Unter gewissen Umständen müssen Sie auch mit Punkten in Flensburg rechnen. Steuern Sie ein Moped oder einen Roller ohne gültige Fahrerlaubnis oder haben keine Versicherung dafür abgeschlossen, erwartet Sie sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Welche Konsequenzen im Detail bei Verkehrsverstößen mit Kleinkrafträdern fällig werden können, verrät Ihnen diese Tabelle.
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Allgemeine Vorgaben zum Kleinkraftrad
Kleinkrafträder gelten grundsätzlich als zulassungsfreie Fahrzeuge. Doch auch wenn Sie keine Zulassung für Ihr Kleinkraftrad benötigen, bedeutet dies nicht automatisch, dass auch keine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vonnöten ist.
Eine solche muss in jedem Fall vorhanden sein, da Sie sonst mit diesem Kfz nicht auf öffentlichen Straßen unterwegs sein dürfen. Eine Hauptuntersuchung (HU) ist für solche Fahrzeuge allerdings nicht vorgeschrieben. Demzufolge müssen Sie mit einem Kleinkraftrad nicht zum „TÜV“.
Dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz vorliegt, wird über das Nummernschild am Kleinkraftrad nachgewiesen. Fehlt das Versicherungskennzeichen, müssen Sie mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. Haben Sie hingegen gar keine Versicherung für Ihr Kleinkraftrad abgeschlossen und fahren dennoch damit, drohen weitaus schwerwiegendere Konsequenzen: Gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) kann dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestraft werden.
Interessant: Nicht für alle Arten von Kleinkrafträdern ist ein Führerschein vorgeschrieben. Bei einem Mofa mit einer bauartbedingten Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h reicht eine Prüfbescheinigung aus. Wurden Sie vor dem 1. April 1965 geboren, ist Ihnen das Mofafahren sogar ohne diese Bescheinigung gestattet. Sie müssen bei einer möglichen Kontrolle lediglich Ihr Geburtsdatum nachweisen.
Interessieren Sie sich hingegen für ein Kleinkraftrad mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorgeschrieben. Da diese Fahrerlaubnisklasse bereits im Autoführerschein (Klasse B) enthalten ist, können Sie aber auch ohne Bedenken mit einem Moped oder einem Roller unterwegs sein, wenn Sie über einen B-Führerschein verfügen.
Wo liegt das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse AM?
Ab wie viel Jahren Sie einen Führerschein der Klasse AM erwerben können, um anschließend ein Kleinkraftrad steuern zu dürfen, ist seit dem 28.07.2021 bundeseinheitlich geregelt. In Deutschland gilt nun ein Mindestalter von 15 Jahren für diese Führerscheinklasse.
Achtung: In vielen Ländern begehen Sie eine Straftat, wenn Sie mit 15 Jahren Fahrten mit einem Kleinkraftrad, wie z. B. ein Moped oder einen Roller, unternehmen. Meist dürfen Sie erst ab Ihrem 16. Geburtstag legal Moped fahren.
Fahrten mit dem Kleinkraftrad: Diese Regeln gelten
Im Folgenden haben wir Ihnen einige Verkehrsregeln zusammengefasst, denen Sie als Fahrer von einem Kleinkraftrad besondere Beachtung schenken sollten:
- Gemäß § 21a Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt es eine Helmpflicht bei Fahrten mit dem Kleinkraftrad. Diese erstreckt sich nicht nur auf den Fahrer allein, sondern auf alle Mitfahrenden.
- Fahrten auf der Autobahn, dem Gehweg oder dem Radweg sind nicht gestattet.
- Bei jeder Fahrt müssen Sie Ihren Führerschein mitführen. Ansonsten wird ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.
Sind Sie nicht nur ohne Führerschein mit einem Kleinkraftrad unterwegs, sondern haben gar keine Fahrerlaubnis für dieses Gefährt und werden erwischt, machen Sie sich strafbar. Eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr können laut § 21 StVG in einem solchen Fall auf Sie zukommen.