Krad fahren: Wichtige Verkehrsregeln und Bußgelder im Überblick

FAQ: Krad fahren

Was bedeutet die Abkürzung „Krad“?

Hierbei handelt es sich um ein zweirädriges Kraftfahrzeug, welches einen Verbrennungsmotor mit mehr als 50 cm³ Hubraum besitzt. In der Regel erreichen Krads bauartbedingt Geschwindigkeiten von mehr als 45 km/h. Welche Definition hier von Bedeutung ist, haben wir hier aufgeführt.

Brauchen Sie eine Fahrerlaubnis, um ein Krad zu fahren?

Ja. Im öffentlichen Straßenverkehr ist für das Fahren von einem Krad ein Führerschein Voraussetzung. Welcher benötigt wird, ist davon abhängig, was das Krad für ein Fahrzeug ist. Je nach Leistung sind die Führerscheinklassen A1, A2 oder A notwendig. Auch mit der Klasse B ist das Fahren bestimmter Krads erlaubt, wenn die Schlüsselzahl B196 eingetragen ist. Mehr zu den nötigen Fahrerlaubnissen erfahren Sie hier.

Gilt auf dem Krad eine Helmpflicht?

Ja. Für Kraftfahrzeuge ohne Sicherheitsgurte, die schneller als 20 km/h fahren können, gilt in Deutschland eine Helmpflicht. Tragen Sie auf dem Krad keinen Helm, müssen Sie mit einem Verwarngeld von mindestens 15 Euro rechnen.

Was passiert, wenn Sie auf dem Krad gegen die Verkehrsregeln verstoßen?

Da Sie mit dem Krad ein Verkehrsteilnehmer wie jeder andere sind, müssen Sie sich auch an die allgemeinen Verkehrsregeln halten. Welche Verkehrsregeln auf dem Krad zu beachten sind, lesen Sie hier. Welche Sanktionen bei Verstößen drohen, können Sie der Tabelle hier entnehmen.

Bußgelder bei Verstößen auf dem Krad

Ver­stoßBußgeldPun­kteFahr­ver­bot
Frei­hän­dig fahren5 Eu­ro
An ein an­de­res Fahr­zeug an­hängen5 Eu­ro
Oh­ne Ab­blend- o­der Tag­fahr­licht ge­fah­ren10 Eu­ro
Oh­ne Helm ­fah­ren15 Eu­ro
Auf dem Hinter­rad fahren50 Eu­ro
Ein Kind auf dem Motor­rad mitnehmen, das keinen Helm trägt60 Eu­ro1
Meh­rere Kin­der auf dem Motor­rad mit­nehmen, die kei­nen Helm tra­gen70 Eu­ro1
Oh­ne Betriebs­erlaub­nis fah­ren50 Eu­ro
... da­bei die Um­welt be­einträch­tigt90 Eu­ro
... da­bei die Ver­kehrs­sicher­heit be­ein­träch­tigt90 Eu­ro1
Durch einen Stau hin­durch­schlän­geln (rechts ü­ber­ho­len) in­ner­orts30 Eu­ro
Durch einen Stau hin­durch­schlän­geln (rechts ü­ber­ho­len) au­ßer­orts100 Eu­ro1
... mit Ge­fähr­dung120 Eu­ro1
... Un­fall ver­ur­sacht145 Eu­ro1
Motor­rad auf dem Geh­weg parken55 Eu­ro
... mit Be­hinde­rung70 Eu­ro1
Den Seiten­streifen be­nutzt, um schnel­ler voran­zukom­men75 Eu­ro1
... mit Ge­fähr­dung90 Eu­ro1

Ist ein Krad ein Motorrad?

Hierbei handelt es sich um eine Abkürzung für „Kraftrad“. Doch was genau zählt als Kraftrad? Laut § 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) steht diese Bezeichnung für eine bestimmte Art von Kfz und wird bei Motorrädern angewendet. Von den Merkmalen, die ein Fahrzeug als Kraftrad qualifizieren, ist dann auch abhängig, welche Fahrerlaubnis benötigt wird, wenn Sie ein Krad fahren wollen.

Krad: Fürs Fahren sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Krad: Fürs Fahren sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.

Gemäß den Bestimmungen des benannten Paragraphen, sind folgende Merkmale für einen solche Qualifizierung von Bedeutung:

  • Einspurige Kfz (zweirädrig auch mit Beiwagen)
  • mit Verbrennungsmotor (kein elektrischer Antrieb)
  • Hubraum über 50 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt mehr als 45 km/h (kann muss aber nicht)

Krad fahren im Straßenverkehr: Diese Voraussetzungen gelten

Jedes Krad muss ein Kennzeichen haben. Ohne ist das Fahren unzulässig.
Jedes Krad muss ein Kennzeichen haben. Ohne ist das Fahren unzulässig.

Wollen Sie im öffentlichen Straßenverkehr ein Krad fahren, müssen Sie und das Fahrzeug bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss das Fahrzeug allen Anforderungen der Verkehrssicherheit entsprechen. Dazu gehört, dass neben der aktuellen Hauptuntersuchung (HU) und Zulassung auch eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorhanden ist. Ohne diesen Versicherungsschutz machen Sie sich bei einer Teilnahme am Straßenverkehr strafbar.

Hat das Kraftrad eine gültige Zulassung und HU, wird dies am Krad per Kennzeichen verdeutlicht. Vorgeschrieben ist dies für hinten. Diese muss eine Höhe von 200 mm haben. In der Breite sind 180, 200 und 220 mm zulässig. Auf dem Krad-Nummernschild ist dann auch die TÜV-Plakette angebracht.

Weitere Voraussetzungen um ein Krad fahren zu dürfen, sind unter anderem auch in § 49a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). So müssen bei der Beleuchtung folgende Punkte erfüllt sein:

  • mindestens ein weißer Scheinwerfer vorn (Abblend- und Fernlicht)
  • rote Schluss- und Bremsleuchten hinten
  • roter Rückstrahler hinten
  • zwei gelbe Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) vorn und hinten
  • Kennzeichenbeleuchtung
  • Krad mit Beiwagen: zusätzlicher roter Rückstrahler hinten, Begrenzungsleuchten

Darüber hinaus müssen auch die Brems- sowie die Abgasanlage den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Welche Fahrerlaubnis ist beim Krad erforderlich?

Für das Fahren von einem Krad ist ein Führerschein notwendig.
Für das Fahren von einem Krad ist ein Führerschein notwendig.

Ein Krad dürfen Sie fahren, wenn die entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist. Die Leistung des Fahrzeugs beeinflusst, welche Führerscheinklasse Sie benötigen. In Frage kommen die Klassen A1, A2 oder A.

Aber auch mit der Führerscheinklasse B können Sie eine bestimmte Art von Krad fahren, wenn die Schlüsselnummer B196 eingetragen ist. Diese besitzt allerdings nur in Deutschland Gültigkeit. Die Führerscheine der A-Klassen gelten hingegen auch im Ausland. Informieren Sie sich jedoch immer vorab, welche Fahrzeuge Sie im jeweiligen Land mit Ihrer Fahrerlaubnis führen dürfen.

Welche Verkehrsregeln gelten auf dem Krad?

Wenn Sie mit dem Krad fahren, gelten die allgemeinen Verkehrsregeln auch für Sie. Das bedeutet, dass auf dem Krad die Geschwindigkeits- und Abstandsvorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO- zu beachten sind und entsprechende Verkehrsschilder für Krad-Fahrer Gültigkeit besitzen. Innerorts sind demnach maximal 50 km/h und außerorts 100 km/h zulässig. Dürfen Sie mit dem Krad die Autobahn befahren, ist kein Tempolimit zu beachten, sofern Verkehrszeichen nichts anderes anzeigen.

Darüber hinaus haben auch auf dem Krad Verkehrszeichen Vorrang vor den allgemeinen Vorschriften. Halten Sie sich nicht an die Regelungen, können Verstöße gemäß dem geltenden Bußgeldkatalog geahndet werden.

Ohne Helm auf dem Krad? Die Polizei spricht in der Regel Verwarnungen aus.
Ohne Helm auf dem Krad? Die Polizei spricht in der Regel Verwarnungen aus.

Das gilt selbstverständlich auch, wenn Sie betrunken Krad fahren, die Polizei Sie kontrolliert und einen Alkoholverstoß feststellt. Da das Krad ein Kfz ist, gilt entsprechend also die Promillegrenze von 0,5. Ab diesem Wert müssen Sie mit Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten rechnen. Sind sie allerdings auffällig unterwegs oder gefährden andere, droht ab 0,3 Promille bereits eine Anzeige.

Die Handynutzung ist, wenn Sie mit dem Krad fahren ebenso tabu, wie das Missachten einer roten Ampel oder das Umfahren einer geschlossenen Schranke.

Darüber hinaus gibt es spezielle Vorschriften, die nur gelten, wenn Sie mit einem Krad unterwegs sind. So müssen Sie immer eine Helmpflicht beachten und auch tagsüber mit eingeschaltetem Licht oder Tagfahrlicht fahren. Beide Hände sind immer am Lenker zu halten sowie alle Reifen auf der Fahrbahn. Sie dürfen ein Krad weder abschleppen noch mit diesem ein anderes Fahrzeug ziehen. Anhänger sind mit den vorgeschriebenen und zugelassenen Vorrichtungen jedoch erlaubt.

Wollen Sie mit dem Krad fahren und andere mitnehmen, ist dies nur zulässig, wenn ein entsprechender Sitz oder ein Beiwagen vorhanden sind. Sind Kinder Mitfahrer, sind diese entweder mit einem eigenen montierten Sitz zu sichern oder sie müssen körperlich die Anforderungen zum Mitfahren erfüllen. Das heißt, dass sie beispielsweise in der Lage sein müssen, sich richtig festzuhalten und mit den Füßen die Stützen zu erreichen. Dies gilt auch für erwachsene Mitfahrer.

Video: Wissenswertes zur Helmpflicht

Im Video: Alles Wichtige zur Helmpflicht.
Im Video: Alles Wichtige zur Helmpflicht.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Dörte L.

Seit 2016 ist Dörte Teil der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrszeichen, Verkehrsverstößen rund ums Thema Alkohol und zum Bußgeldverfahren. Sie hat Anglistik und Germanistik in Potsdam studiert.

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