Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten haben vor allem Berufskraftfahrer keine Wahl: Früher oder später müssen Sie ihren Lkw parken. Dies gestaltet sich teilweise jedoch gar nicht so einfach, schließlich benötigen die Brummis in der Regel sehr viel Platz und in Wohngebieten gelten zu bestimmten Zeiten spezielle Vorgaben zum Parken mit einem Lkw.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wo Sie mit Ihrem Lkw halten bzw. parken dürfen, wo Parkverbote einzuhalten sind und unter welchen Voraussetzungen Lkw-Fahrern das Parken im Wohngebiet gestattet ist. Darüber hinaus erfahren Sie hier, wie Verstöße beim Parken sowie Halten mit einem Lkw laut Bußgeldkatalog geahndet werden können.
Inhaltsverzeichnis
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw falsch halten
Verstoß mit dem Lkw | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, verbotswidrig auf einem Einfädelungs- bzw. Ausfädelungsstreifen, vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, verbotswidrig auf der linken Straßenseite, unzulässig auf dem Gehweg, näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen, wodurch dieses verdeckt wurde, auf einem Fußgängerüberweg, im absoluten Halteverbot, im Bereich eines Taxistandes | 20 € | |
… mit Behinderung | 35 € | |
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
… mit Behinderung | 30 € | |
Nicht platzsparend halten | 10 € | |
Halten auf der Autobahn | 30 € | |
… mit Behinderung | 35 € | |
Unzulässiges Halten in einer Pannen- oder Nothaltebucht | 20 € |
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw falsch parken
Verstoß mit dem Lkw | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, im Halteverbot, auf Fußgängerüberwegen, im Bereich von Lichtzeichenanlagen | 35 € | |
… mit Behinderung | 55 € | |
… länger als eine Stunde | 55 € | |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
An engen Stellen geparkt und dadurch Rettungsfahrzeugen den Weg versperrt | 100 € | 1 |
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeugs | 100 € | 1 |
Unerlaubtes Parken mit einem Lkw über 7,5 t in einem besonderen Gebiet außerhalb der erlaubten Zeiten | 30 € | |
Parken auf der Autobahn | 70 € | 1 |
Unzulässiges Parken auf dem Gehweg | 55 € | |
… mit Behinderung | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
... länger als eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... länger als eine Stunde mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Parken auf Sperrflächen | 25 € | |
Nicht platzsparend parken | 10 € | |
Unzulässiges Parken in einer Pannen- oder Nothaltebucht | 25 € |
Bußgeldrechner: Wie teuer wird der Parkverstoß mit dem Lkw?
Mit dem Lkw parken: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Allgemein dürfen Sie Ihren Lkw überall dort abstellen, wo er weder eine Behinderung noch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Darüber hinaus darf kein Parkverbot für Lkw gelten und die Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen eingehalten werden. Am besten eignen sich ausgewiesene Lkw-Parkplätze.
Lkw bis 7,5 Tonnen ist das Parken im Wohngebiet jederzeit gestattet, sofern entsprechende Verkehrsschilder nichts Gegenteiliges besagen. Bei einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen darf der Brummi jedoch zwischen 22 und 6 Uhr nicht im Wohngebiet abgestellt werden. Auch an Sonn- und Feiertagen gilt für solche Lkw ein Parkverbot; es sei denn, sie werden auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz für Lkw abgestellt (§ 12 Absatz 3a StVO).
Wenn Sie mit einem Lkw gegen die Vorschriften zum Halten und Parken im Straßenverkehr verstoßen, können zwischen 10 und 100 Euro auf Sie zukommen. Auch Punkte in Flensburg sind unter Umständen möglich. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog im Detail für welchen Halte- oder Parkverstoß vorsieht, können Sie diesen Tabellen entnehmen.
Unterwegs mit dem Lkw: Wo das Parken bzw. Halten verboten ist
Die Vorschriften zum Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Dabei macht es zunächst einmal keinen Unterschied, ob Sie mit einem Motorrad, Pkw oder Lkw parken bzw. halten möchten. Verboten ist das Halten dem genannten Paragraphen zufolge an folgenden Orten:
- in scharfen Kurven
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
- auf Bahnübergängen
- vor und in Feuerwehrzufahrten
- auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
Allgemeine Parkverbote wiederum herrschen in folgenden Situationen:
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- vor Bordsteinabsenkungen
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert
Möchten Sie mit einem Lkw parken, sollten Sie zudem stets auf vorhandene Verkehrszeichen achten, die Ihnen dies möglicherweise untersagen. Zudem sollten Sie versuchen, Ihren Brummi so platzsparend wie möglich abzustellen, damit er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert.
Dürfen Lkw im Wohngebiet parken?
Ob das Parken von einem Lkw im Wohngebiet zulässig ist oder nicht, hängt maßgeblich davon ab, wie viel der Brummi an Gewicht auf die Waage bringt. Mit einem Lkw bis 3,5 Tonnen ist das Parken im Wohngebiet im Regelfall problemlos möglich; es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder verbieten dies. Das Gleiche gilt für Brummis bis 7,5 Tonnen.
Sobald dieses Gewicht überschritten wird, sieht § 12 Absatz 3a StVO allerdings in Wohngebieten spezielle Vorschriften vor, wenn Sie mit einem Lkw dort parken wollen. Dort heißt es:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist […] in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. […]“
Während dieser Zeiten dürfen Sie demzufolge in einem Wohngebiet weder mit einem über 7,5 Tonnen schweren Lkw noch einem Anhänger parken, der schwerer ist als 2 Tonnen. Lediglich auf einem speziell ausgewiesenen Lkw-Parkplatz ist dies dann gestattet. In Misch- sowie Industriegebieten dürfen Sie jedoch normalerweise ganz legal mit einem Lkw parken, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.