Mit dem Lkw parken und halten: Welche Vorschriften gibt es?

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten haben vor allem Berufskraftfahrer keine Wahl: Früher oder später müssen Sie ihren Lkw parken. Dies gestaltet sich teilweise jedoch gar nicht so einfach, schließlich benötigen die Brummis in der Regel sehr viel Platz und in Wohngebieten gelten zu bestimmten Zeiten spezielle Vorgaben zum Parken mit einem Lkw.

Es gibt einige Regeln zu beachten, wenn Sie mit einem Lkw parken möchten.
Es gibt einige Regeln zu beachten, wenn Sie mit einem Lkw parken möchten.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wo Sie mit Ihrem Lkw halten bzw. parken dürfen, wo Parkverbote einzuhalten sind und unter welchen Voraussetzungen Lkw-Fahrern das Parken im Wohngebiet gestattet ist. Darüber hinaus erfahren Sie hier, wie Verstöße beim Parken sowie Halten mit einem Lkw laut Bußgeldkatalog geahndet werden können.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw falsch halten

Verstoß mit dem LkwBußgeldPunkte
Halten an engen oder unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, verbotswidrig auf einem Einfädelungs- bzw. Ausfädelungs­streifen, vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, verbotswidrig auf der linken Straßenseite, unzulässig auf dem Gehweg, näher als 10 Meter vor einem Lichtzeichen, wodurch dieses verdeckt wurde, auf einem Fußgänger­überweg, im absoluten Halteverbot, im Bereich eines Taxistandes20 €
… mit Behinderung35 €
Unzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
… mit Behinderung70 €1
... mit Gefährdung80 €1
... mit Sachbeschädigung100 €1
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen20 €
… mit Behinderung30 €
Nicht platzsparend halten10 €
Halten auf der Autobahn30 €
… mit Behinderung35 €
Unzulässiges Halten in einer Pannen- oder Nothaltebucht20 €

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw falsch parken

Verstoß mit dem LkwBuß­geldPunk­te
Parken an engen oder unübersicht­lichen Stellen, in scharfen Kurven, im Halteverbot, auf Fußgängerüberwegen, im Bereich von Lichtzeichenanlagen35 €
… mit Behinderung55 €
… länger als eine Stunde55 €
… länger als eine Stunde mit Behinderung55 €
An engen Stellen geparkt und dadurch Rettungsfahrzeugen den Weg versperrt100 €1
Parken vor oder in einer Feuerwehr­zufahrt55 €
… mit Behinderung eines Rettungs­fahr­zeugs100 €1
Unerlaubtes Parken mit einem Lkw über 7,5 t in einem besonderen Gebiet außerhalb der erlaubten Zeiten30 €
Parken auf der Autobahn70 €1
Unzulässiges Parken auf dem Gehweg55 €
… mit Behinderung70 €1
… länger als eine Stunde70 €1
… länger als eine Stunde mit Behinderung80 €1
... länger als eine Stunde mit Gefährdung80 €1
... länger als eine Stunde mit Sachbeschädigung100 €1
Parken auf Sperrflächen25 €
Nicht platzsparend parken10 €
Unzulässiges Parken in einer Pannen- oder Nothaltebucht25 €

Bußgeldrechner: Wie teuer wird der Parkverstoß mit dem Lkw?

Mit dem Lkw parken: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wo darf man mit einem Lkw parken?

Allgemein dürfen Sie Ihren Lkw überall dort abstellen, wo er weder eine Behinderung noch eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Darüber hinaus darf kein Parkverbot für Lkw gelten und die Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen eingehalten werden. Am besten eignen sich ausgewiesene Lkw-Parkplätze.

Wie lange darf ein Lkw im Wohngebiet parken?

Lkw bis 7,5 Tonnen ist das Parken im Wohngebiet jederzeit gestattet, sofern entsprechende Verkehrsschilder nichts Gegenteiliges besagen. Bei einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen darf der Brummi jedoch zwischen 22 und 6 Uhr nicht im Wohngebiet abgestellt werden. Auch an Sonn- und Feiertagen gilt für solche Lkw ein Parkverbot; es sei denn, sie werden auf einem entsprechend gekennzeichneten Parkplatz für Lkw abgestellt (§ 12 Absatz 3a StVO).

Was kostet es, mit dem Lkw falsch zu parken oder zu halten?

Wenn Sie mit einem Lkw gegen die Vorschriften zum Halten und Parken im Straßenverkehr verstoßen, können zwischen 10 und 100 Euro auf Sie zukommen. Auch Punkte in Flensburg sind unter Umständen möglich. Welche Sanktionen der Bußgeldkatalog im Detail für welchen Halte- oder Parkverstoß vorsieht, können Sie diesen Tabellen entnehmen.

Unterwegs mit dem Lkw: Wo das Parken bzw. Halten verboten ist

Auf einem Bahnübergang dürfen Sie keinesfalls mit dem Lkw parken - weder innerorts noch außerorts.
Auf einem Bahnübergang dürfen Sie keinesfalls mit dem Lkw parken – weder innerorts noch außerorts.

Die Vorschriften zum Halten und Parken im deutschen Straßenverkehr sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Dabei macht es zunächst einmal keinen Unterschied, ob Sie mit einem Motorrad, Pkw oder Lkw parken bzw. halten möchten. Verboten ist das Halten dem genannten Paragraphen zufolge an folgenden Orten:

  • in scharfen Kurven
  • an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen
  • auf Bahnübergängen
  • vor und in Feuerwehrzufahrten
  • auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen

Allgemeine Parkverbote wiederum herrschen in folgenden Situationen:

  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten
  • vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert

Möchten Sie mit einem Lkw parken, sollten Sie zudem stets auf vorhandene Verkehrszeichen achten, die Ihnen dies möglicherweise untersagen. Zudem sollten Sie versuchen, Ihren Brummi so platzsparend wie möglich abzustellen, damit er keine anderen Verkehrsteilnehmer behindert.

Dürfen Lkw im Wohngebiet parken?

Ob das Parken von einem Lkw im Wohngebiet zulässig ist oder nicht, hängt maßgeblich davon ab, wie viel der Brummi an Gewicht auf die Waage bringt. Mit einem Lkw bis 3,5 Tonnen ist das Parken im Wohngebiet im Regelfall problemlos möglich; es sei denn, entsprechende Verkehrsschilder verbieten dies. Das Gleiche gilt für Brummis bis 7,5 Tonnen.

Lkw abstellen: Im Wohngebiet gelten spezielle Regeln.
Lkw abstellen: Im Wohngebiet gelten spezielle Regeln.

Sobald dieses Gewicht überschritten wird, sieht § 12 Absatz 3a StVO allerdings in Wohngebieten spezielle Vorschriften vor, wenn Sie mit einem Lkw dort parken wollen. Dort heißt es:

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist […] in reinen und allgemeinen Wohngebieten […] das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. […]“

Während dieser Zeiten dürfen Sie demzufolge in einem Wohngebiet weder mit einem über 7,5 Tonnen schweren Lkw noch einem Anhänger parken, der schwerer ist als 2 Tonnen. Lediglich auf einem speziell ausgewiesenen Lkw-Parkplatz ist dies dann gestattet. In Misch- sowie Industriegebieten dürfen Sie jedoch normalerweise ganz legal mit einem Lkw parken, ohne ein Bußgeld befürchten zu müssen.

Quellen und weiterführende Links

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