Mit einem Lkw das Überholverbot ignoriert: Welche Folgen hat das?

Überholmanöver gehen stets mit einem gewissen Risiko einher. Nähert sich beispielsweise ein Fahrzeug im Gegenverkehr doch schneller als gedacht oder der zu Überholende beschleunigt plötzlich, endet das Ganze leicht in einem Unfall. Besonders gefährlich kann es werden, wenn Sie als Fahrer mit einem Lkw trotz Überholverbot überholen: Da Lkw nicht nur größer, sondern auch schwerer sind als Pkw, kann der Schaden im Falle eines Zusammenstoßes schließlich weitaus gravierender sein.

Wie teuer ist das Überholen im Überholverbot mit dem Lkw?
Wie teuer ist das Überholen im Überholverbot mit dem Lkw?

In diesem Ratgeber können Sie nachlesen, wann ein Überholverbot für Lkw gilt und mit welchen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog Sie rechnen müssen, wenn Sie trotz Verbot mit dem Lkw überholen. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, wie Sie sich bei einem Überholvorgang mit dem Lkw richtig verhalten, um nicht nur mögliche Bußgelder zu vermeiden, sondern ebenfalls die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Mit dem Lkw im Überholverbot überholen

Ver­stoßBuß­geldPunk­teFahr­ver­bot
Mit dem Lkw ein Über­hol­ver­bot miss­ach­tet70 €1
… mit Ge­fähr­dung85 €1
… mit Sach­be­schä­di­gung105 €1
Mit dem Lkw über­holt, ob­wohl die ge­fah­re­ne Ge­schwin­dig­keit nicht we­sent­lich hö­her als die des Über­hol­ten war („Ele­fan­ten­ren­nen“)80 €1
… mit Sach­be­schä­di­gung120 €1
Mit dem Lkw ein Über­hol­ver­bot miss­ach­tet und da­bei den Ge­gen­ver­kehr be­hin­dert150 €1
… mit Ge­fähr­dung250 €21 Mo­nat
… mit Sach­be­schä­di­gung300 €21 Mo­nat
Mit dem Lkw ein Über­hol­ver­bot miss­ach­tet und trotz un­kla­rer Ver­kehrs­la­ge über­holt150 €1
… mit Ge­fähr­dung250 €21 Mo­nat
… mit Sach­be­schä­di­gung300 €21 Mo­nat
Mit einem Lkw über 7,5 Ton­nen über­holt, ob­wohl die Sicht­wei­te we­gen Ne­bel, Re­gen oder Schnee unter 50 Me­tern lag120 €1
… mit Ge­fähr­dung200 €21 Mo­nat
… mit Sach­be­schä­di­gung240 €21 Mo­nat

Überholverbot für Lkw: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann darf ein Lkw überholen und wann nicht?

Wenn die Verkehrslage unklar ist, die Sichtweite aufgrund von Nebel, Regen oder Schnee unter 50 Metern liegt (Kfz über 7,5 Tonnen) oder ein Verkehrszeichen ein Überholverbot für Lkw ankündigt (Zeichen 277), dürfen Lkws nicht überholen. Zudem sind Überholmanöver mit dem Lkw nur dann gestattet, wenn sie dabei mindestens 10 km/h schneller sind als das zu überholende Fahrzeug. Darüber hinaus muss eine Behinderung des Gegenverkehrs sowie eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen sein.

Was kostet das Überholen im Überholverbot mit einem Lkw?

Überholen Sie mit einem Lkw im Überholverbot, obwohl ein Schild im Vorfeld darauf hingewiesen hatte, liegt das Bußgeld bei 70 Euro. Bei einer zusätzlichen Gefährdung oder einer Sachbeschädigung erhöht sich der zu zahlende Betrag auf 85 bzw. 105 Euro. In allen drei Fällen erwartet Sie außerdem ein Punkt in Flensburg. Setzen Sie mit einem Lkw zum Überholmanöver an, obwohl dies verboten und die Verkehrslage obendrein unklar war, müssen Sie sogar mit 300 Euro, einem Punkt sowie einem Fahr‌verbot von einem Monat rechnen, wenn Sie dadurch einen Unfall herbeigeführt haben. Weitere Infos über mögliche Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Für wen gilt das Schild zum Lkw-Überholverbot außerdem?

Das Verkehrsschild, welches ein Überholverbot für Lkw ankündigt, trägt die Nummer 277. Gemäß Anlage 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedeutet dieses Schild ein Überholverbot für alle Kfz, die ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen (angekoppelte Anhänger eingeschlossen). Eine Ausnahme bilden lediglich Busse und Autos.

Wann gilt ein Überholverbot für Lkw?

Dieses Schild bedeutet für Lkw ein Überholverbot.
Dieses Schild bedeutet für Lkw ein Überholverbot.

Die Vorschriften zum Überholen sind mitunter in § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Absatz 3 dieses Paragraphen zufolge sind Überholvorgänge verboten, wenn die Verkehrslage unklar ist oder ein entsprechendes Verkehrsschild dies vorschreibt. Das Verkehrszeichen, welches ein Lkw-Überholverbot ankündigt, ist das Zeichen 277. Dabei handelt es sich um einen Kreis mit einer roten Umrandung, in dem auf weißem Grund rechts ein schwarzer Pkw und links ein größeres Gefährt in Rot dargestellt sind.

Auch wenn sich die meisten in § 5 StVO aufgeführten Regeln auf alle Kraftfahrzeuge beziehen, gibt es auch Bestimmungen, die sich insbesondere an Lkw-Fahrer richten. In § 5 Absatz 3a StVO steht:

Wer ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t führt, darf unbeschadet sonstiger Überholverbote nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.“

Zusammengefasst gilt also immer dann für Lkw-Fahrer ein Überholverbot, wenn die Verkehrslage unklar ist, Regen, Schnee oder Nebel die Sicht beeinträchtigen oder ein entsprechendes Verkehrszeichen Überholmanöver verbietet.

Dürfen Lkw auf der Autobahn überholen?

Nicht selten gilt für Lkw ein Überholverbot auf der Autobahn. Dies ist darin begründet, dass die schweren Kfz dort höchstens 80 km/h auf dem Tacho haben dürfen und ein Überholvorgang aufgrund ihrer Länge relativ viel Zeit beansprucht. Der übrige Verkehr soll schließlich nicht beeinträchtigt werden. Ein Überholverbot für Lkw auf der Autobahn soll vor allem sogenannten „Elefantenrennen“ vorbeugen. Dabei überholt ein Lkw einen anderen, wodurch die gesamte Fahrbahn häufig minutenlang blockiert ist und kein anderer Fahrer vorbeikommt.

Weil die Verkehrssicherheit durch solche Manöver gefährdet wird, beschloss unter anderem das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in seinem Urteil vom 29. Oktober 2008, dass Überholmanöver mit dem Lkw nach maximal 45 Sekunden abgeschlossen sein müssen. Nur wenn die Differenzgeschwindigkeit mindestens 10 km/h beträgt, ist Lkw das Überholen auf der Autobahn gestattet (Az.: 4 Ss OWi 629/08).

So überholen Sie als Lkw-Fahrer richtig

Ignorieren Sie mit einem Lkw das Überholverbot, kommt eine Strafe auf Sie zu.
Ignorieren Sie mit einem Lkw das Überholverbot, kommt eine Strafe auf Sie zu.

Die folgenden Regeln sollten Sie als Lkw-Fahrer beim Überholen beachten, wenn Sie weder ein Bußgeld noch eine Gefährdung der Verkehrssicherheit riskieren möchten:

  • Setzen Sie rechtzeitig den Blinker, bevor Sie mit dem Lkw zu einem Überholvorgang ansetzen und ordnen Sie sich anschließend so bald wie möglich wieder rechts ein.
  • Sobald ein Überholverbot für Lkw durch ein Schild angekündigt wurde, sollten Sie auf der rechten Spur bleiben und nicht zu einem Überholmanöver ansetzen.
  • Vergewissern Sie sich, dass Sie beim Überholen mit dem Lkw weder den Gegenverkehr behindern noch den nachfolgenden Verkehr in Gefahr bringen. Können Sie dies nicht ausschließen, gilt auch ohne Schild ein Lkw-Überholverbot.
  • Achten Sie beim Überholen mit dem Lkw unbedingt auf einen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern. Dieser liegt normalerweise zwischen einem und zwei Metern.

Quellen und weiterführende Links

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