Messprotokoll beim Blitzer: Dokumentation von Verstößen

Die Einhaltung gesetzlich festgelegter Tempolimits wird auf deutschen Straßen vor allem mit Hilfe von Blitzern überwacht. Sowohl Beamte der Polizei als auch die Beamten der zuständigen Ordnungsämter sind hierfür im Dauereinsatz unterwegs. Hintergrund ist nicht zuletzt, dass durch Geschwindigkeitsüberschreitungen verursachte Unfälle in Deutschland am häufigsten vorkommen.

Das Messprotokoll für Blitzer gewährleistet die Dokumentation von Verkehrsdelikten.
Das Messprotokoll für Blitzer gewährleistet die Dokumentation von Verkehrsdelikten.

Wer nicht für die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit sorgt, muss daher im Rahmen der Verkehrsüberwachung mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Sowohl Bußgelder als auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen Verkehrssündern.

Wenn es blitzt, entsteht in der Folge nicht nur eine Fotoaufnahme des geblitzten Verkehrsteilnehmers, sondern es wird auch ein Messprotokoll vom Blitzer angefertigt. Die Geräte machen daher zum einen die Identifizierung des jeweiligen Fahrers möglich, zum anderen kann unter Berücksichtigung der gemessenen Daten ein Messprotokoll von jedem Blitzer erstellt werden. Das bedeutet, dass Verstöße bzw. die zugehörige Messung genau dokumentiert werden.

Messprotokoll beim Blitzer: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchem Zweck dient ein Messprotokoll beim Blitzer?

Wurden Sie beispielsweise aufgrund einer zu hohen Geschwin‌digkeit geblitzt, fertigt der Blitzer ein sogenanntes Messprotokoll an, welches alle relevanten Daten für die Geschwindigkeitsmessung festhält.

Was steht in einem Messprotokoll?

Welche Informationen ein Messprotokoll beim Blitzer genau enthält, können Sie hier nachlesen.

Welche Rolle spielt das Messprotokoll bei einem Einspruch gegen den Buß‌geldbescheid?

Durch das Messprotokoll kann nachgewiesen werden, ob eine fehlerhafte Messung vorlag. Eine solche würde wiederum einen Einspruch gegen den dazugehörigen Bu‌ßgeld‌bescheid rechtfertigen.

Welche Informationen enthält ein Messprotokoll?

Das Messprotokoll für Blitzer muss fehlerfrei sein, um vor Gericht als Beweis zugelassen zu werden.
Das Messprotokoll für Blitzer muss fehlerfrei sein, um vor Gericht als Beweis zugelassen zu werden.

Damit das Messprotokoll für einen Blitzer am Ende auch Gültigkeit besitzt, müssen die Inhalte vollständig und fehlerfrei sein. Der Vorgang des Blitzens soll penibel genau dokumentiert werden, damit das Schriftstück auch vor Gericht als Beweis zugelassen wird.

Daher ist eine lückenlose und einwandfreie Dokumentation des Verkehrsdeliktes unerlässlich. Trotzdem können sich hier mitunter Fehler beim Blitzer einschleichen, denn das Messprotokoll für einen Blitzgerät wird nicht automatisch erstellt, sondern die zuständigen Verkehrsbeamten überprüfen das Dokument und zeichnen es gegen. Prinzipiell sollten folgende Inhalte im Schriftstück enthalten sein, wenn es sich um einen Geschwindigkeitsverstoß handelt:

  • Namentliche Erwähnung der Blitzeranlage (Betriebsart und Nummer des Geräts)
  • Verkehrsverstoß mit Ort und Datum (Beginn und Ende der Messung)
  • erlaubte Geschwindigkeit am Tatort
  • gemessene Geschwindigkeit (mit und ohne Toleranzabzug)
  • Verkehrszeichen, dass die Höchstgeschwindigkeit anzeigt
  • Genauer Standort des Blitzers (Höhe des Geräts und Abstand zur Fahrbahn)
  • Abmessungen der Fahrbahnbreite
  • Datum der letzten vorgenommenen Eichung des Geräts
  • Name und Unterschrift des zuständigen Beamten
  • Bekanntmachung möglicher Sanktionen

Wenn es sich um einen Verstoß gegen den zulässigen Abstand handelt, sollte bei gegebenem Anlass der Abstand zum Vordermann im Messprotokoll vom Blitzer eingetragen werden. Eine Dokumentation der Ampelphase ist nötig, wenn es sich beim Vergehen um einen Rotlichtverstoß handelt.

Ist das Messprotokoll beim Blitzer im Falle eines Einspruchs von Bedeutung?

Gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einem fehlerhaften Messprotokoll basiert, kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden.
Gegen einen Bußgeldbescheid, der auf einem fehlerhaften Messprotokoll basiert, kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden.

Vor allem dann, wenn der Beschuldigte Verkehrsteilnehmer die Absicht hat, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, kann das Messprotokoll vom Blitzer entscheidend sein. Da den Beamten bei der Übertragung der gemessenen Daten mitunter Fehler unterlaufen, ist es möglich, diese mit einem Einspruch anzufechten.

In diesem Zusammenhang bietet es sich durchaus an, einen Anwalt einzuschalten. Dieser übernimmt die anstehende Arbeit vor Gericht und vertritt Ihre Interessen so gut wie möglich. Außerdem kann Sie ein Anwalt dahingehend unterstützen, Akteneinsicht zu erlangen.

Durch die Einsicht in das Messprotokoll vom Blitzer können eventuelle Übertragungsfehler aufgedeckt werden, die unter Umständen eine Milderung der Strafe nach sich ziehen. Beispielsweise kann es sein, dass zum Tatzeitpunkt keine gültige Eichung des Blitzers vorgelegen hat, weshalb der fehlerhafte Bußgeldbescheid angefechtet werden kann.
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