Wer auf deutschen Straßen am Verkehr teilnimmt, der muss zum Vordermann, aber auch zu links und rechts fahrenden Kfz einen bestimmten Mindestabstand einhalten. Andernfalls kann es zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen kommen, bei denen Fahrzeugführer sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen. Wer den Mindestabstand mit seinem Auto oder LKW nicht einhält, der kann gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden.
Aber welcher Mindestabstand gilt beispielsweise innerorts oder auch außerorts? Und was ist beim Mindestabstand für LKW-Fahrer maßgeblich? Woran Sie sich je nach Fahrzeug und Fahrbahnumgebung halten müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber. Ob beim Mindestabstand, wenn er nicht eingehalten wird, eine Strafe droht, können Sie ebenso im Folgenden nachlesen.
Inhaltsverzeichnis
Mindestabstand nicht eingehalten: Welches Bußgeld droht
Mindestabstand: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Auf der Autobahn gilt normalerweise die Faustformel „Abstand gleich halber Tacho“. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h muss der Mindestabstand also 50 Meter betragen.
Infos zu einem möglichen Mindestabstand beim Parken finden Sie hier.
Halten Sie sich nicht an den mindestens vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Wie diese aussehen, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Video: Welcher Mindestabstand ist einzuhalten?
Mindestabstand auf der Autobahn
Grundsätzlich muss der Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der Autobahn deutlich länger sein, als innerhalb geschlossener Ortschaften. Hintergrund sind die höheren gefahrenen Geschwindigkeiten, welche für eine Verlängerung der Strecke sorgen, die während der Reaktionszeit zurückgelegt wird. Mit anderen Worten: Bremsweg und somit auch der gesamte Anhalteweg nehmen mit zunehmendem Tempo an Länge zu.
Aber wie lang muss auf der Autobahn der Mindestabstand laut Straßenverkehrsordnung sein? Grundsätzlich gilt außerorts die Faustregel, dass zwei Sekunden bzw. der halbe Tachowert dem ausreichenden Mindestabstand entsprechen. Demnach müsste die Lücke zum Vordermann auf der Autobahn bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 100 km/h, mindestens 50 Meter lang sein. Zur Orientierung helfen Ihnen die im Abstand von 50 Metern aufgestellten Leitpfosten, welche auf Autobahnen und Landstraßen am Fahrbahnrand platziert sind.
Welcher Mindestabstand gilt beim Parken?
Wer kennt diese Situation nicht: Sie haben Ihr Fahrzeug nach Feierabend geparkt und am nächsten Morgen ist guter Rat teuer, weil ein anderes Fahrzeug so dicht an die vordere Stoßstange Ihres Wagens heran geparkt wurde, dass Ihr PKW quasi eingeklemmt wird und Sie nicht mehr ohne Risiko einen Blechschaden zu verursachen ausparken können. Wer trägt hierbei die Schuld? Nicht selten kommt es zu Konflikten im Parkraum, wenn sich Fahrzeugführer durch andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt sehen.
Welchen Mindestabstand müssen Sie von einer Ampel halten?
Oft stellen sich Kfz-Fahrer die Frage, wo sie eigentlich anhalten müssen, wenn das Wechsellichtzeichen „Rot“ zeigt. Dass Autofahrer hier unbedingt halten müssen, ist klar, aber welcher Mindestabstand muss zur Ampel eingehalten werden? In aller Regel definiert die Haltelinie den Mindestabstand, der vor Ampeln zu beachten ist. Zur Länge des Bereichs, der vor Lichtzeichen frei bleiben muss, ist in § 37b StVO Folgendes festgeschrieben:
Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 Meter vor einem Lichtzeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird.
Das Halten und Parken zehn Meter vor sowie hinter Ampeln ist Verkehrsteilnehmern demnach nicht gestattet, sofern deswegen andere Fahrzeugführer das Wechsellichtzeichen nicht einsehen können.