Wer seine Fahrerlaubnis in Folge von Alkohol- oder Drogenkonsum verliert, wird üblicherweise zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) geschickt, ehe er eine neue beantragen kann. Durch die Untersuchung kann die Person beweisen, dass sie sich ihres früheren Fehlverhaltens bewusst und zu einer Besserung fähig ist.
Doch nicht immer kommt der Gutachter bei der MPU auf Anhieb zu einer klaren Einschätzung des Betroffenen. Dann kann es passieren, dass diesem die Teilnahme an einer Nachschulung gemäß § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) empfohlen wird. Aber was hat es mit diesem speziellen Kurs auf sich?
Inhaltsverzeichnis
FAQ: Nachschulung nach MPU
Die Teilnahme an der MPU-Nachschulung ist grundsätzlich freiwillig und wird lediglich empfohlen. Allerdings bedeutet eine derartige Empfehlung auch, dass das Gutachten in der MPU nicht eindeutig ausgefallen ist und Sie diese somit noch nicht bestanden haben. Durch die Teilnahme an der Nachschulung haben Sie die Chance, diese Zweifel zu zerstreuen. Andernfalls müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen ein negatives MPU-Ergebnis bescheinigt wird und Sie die gesamte Untersuchung wiederholen müssen.
Es gibt keine festgelegten Preise für die MPU-Nachschulung. Die Kosten können hier je nach Anbieter variieren, belaufen sich in der Regel aber auf etwa 400 Euro. Kurse am Abend oder am Wochenende sind gewöhnlich etwas teurer.
Nein. Fahrschulen bieten diese Nachschulung nicht an. Gemäß § 70 FeV darf der „Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung” nur von Trägern durchgeführt werden, die eine entsprechende Akkreditierung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen vorweisen können. Welche Träger das konkret sind, erfahren Sie an dieser Stelle.
Was bedeutet „Nachschulung”?
Offiziell taucht der Begriff „Nachschulung” im Verkehrsrecht nicht auf. Daher ist er auch nicht eindeutig definiert, weshalb sich in der Regel zwei verschiedene Konzepte dahinter verbergen können:
- das Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 35 FeV
- der Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV
Ersteres ist eine verpflichtende Nachschulung für Fahrer, die sich in der Probezeit erstmalig einen A-Verstoß bzw. zwei B-Verstöße geleistet haben. Beim Zweiten handelt es sich hingegen um eine freiwillige Nachschulung für Menschen, denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde und die deshalb eine MPU absolvieren mussten. Dieser Ratgeber erläutert jene „MPU-Nachschulung” näher.
Möchten Sie mehr über die Nachschulung für Fahranfänger haben, klicken Sie hier auf unseren Ratgeber zum Aufbauseminar.
Die Nachschulung bei nicht eindeutigem MPU-Ergebnis
Nach Abschluss einer MPU wird ein Gutachten über Sie erstellt, das beurteilt, ob Sie Ihr früheres Fehlverhalten eingesehen haben und ob zu erwarten ist, dass Sie in Zukunft keine weiteren Verstöße dieser Art begehen werden. Allerdings kann es vorkommen, dass dieses Gutachten nicht eindeutig ausfällt.
Sollte der Sachverständige bei Ihnen allerdings positive Tendenzen erkannt haben, kann er Ihnen die Teilnahme an einer Nachschulung empfehlen. Kommen Sie dem nach und absolvieren Sie den Kurs erfolgreich, gilt Ihre Kraftfahreignung als wiederhergestellt. Sie erhalten dann eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen können, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Ohne eine solche Teilnahmebescheinigung kann die Behörde weiterhin die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens von Ihnen verlangen.
Es ist ratsam, an der Nachschulung teilzunehmen. Denn nicht nur, dass sie erheblich günstiger ist als eine weitere MPU, sie ist auch deutlich leichter zu bestehen: Sie müssen lediglich alle Sitzungen (in der Regel drei bis vier Termine) besuchen und sich aktiv an den Gesprächen und Übungen beteiligen. Außerdem wird für die Teilnahme Alkohol- bzw. Drogenfreiheit vorausgesetzt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Wichtig! Noch bevor Sie an der Nachschulung teilnehmen, muss die Fahrerlaubnisbehörde dem zustimmen. Holen Sie sich also zuallererst die entsprechende Erlaubnis ein, andernfalls ist die Behörde später nicht verpflichtet, die Teilnahmebescheinigung der Nachschulung anstelle eines MPU-Gutachtens zu akzeptieren.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur MPU-Nachschulung
Die Nachschulung zur MPU wird oft auch als „§70-Kurs” bezeichnet. Das liegt daran, dass in § 70 FeV die gesetzlichen Bestimmungen für Träger, die diese Art von Nachschulung anbieten dürfen, festgelegt sind.
Hier (sowie in § 11 Abs. 10 FEV) ist z. B. nachzulesen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, damit Sie die Nachschulung besuchen dürfen:
- Sie haben keine Fahrerlaubnis.
- Sie haben eine MPU aufgrund von Drogen- oder Alkoholkonsum am Steuer absolviert.
- Ihnen wurde die Teilnahme an der Nachschulung empfohlen.
- Sie haben die Zustimmung der Fahrerlaubnisbehörde, den Kurs besuchen zu dürfen.
Vor allem aber sind in diesem Paragraphen die Voraussetzungen geregelt, die nötig sind, um die Nachschulung ausrichten zu können. Dies ist nämlich ausschließlich Stellen vorbehalten, die eine entsprechende Akkreditierung der Bundesanstalt für Straßenwesen besitzen.
Derzeit dürfen in Deutschland folgende Träger den Kurs anbieten:
- AFN Gesellschaft für Ausbildung, Fortbildung und Nachschulung e.V.
- DEKRA Akademie GmbH
- Verkehrspsychologisches Institut IDRAS SYSTEMS UG (haftungsbeschränkt)
- Impuls Institut für medizinisch- psychologische Unternehmensleistungen und Schulungen GmbH
- Institut für Schulungsmaßnahmen GmbH
- Nord-Kurs GmbH & Co. KG
- TÜV SÜD Pluspunkt GmbH
- TÜV Thüringen Anlagentechnik GmbH & Co. KG
Je nachdem, bei welchem Anbieter Sie die Nachschulung absolvieren, können die Preise variieren. Sie müssen aber in der Regel mit etwa 400 Euro für den gesamten Kurs rechnen. Findet dieser am Wochenende oder in den Abendstunden statt, kann die Teilnahme möglicherweise mehr kosten.
Wie läuft die Nachschulung ab?
Die Nachschulung zur MPU findet je nach Anbieter in drei bis vier mehrstündigen Sitzungen statt. Insgesamt dauert der gesamte Kurs zwischen 12 und 16 Stunden. Die Sitzungen sind als vertrauliche Gruppengespräche ausgelegt, die von einem Verkehrspsychologen geleitet werden.
Den Teilnehmern wird hierbei geholfen, ihr bisheriges Verhalten im Straßenverkehr insbesondere in Verbindung mit ihrem Alkohol- bzw. Drogenkonsum sowie die Ursache für ihre Verstöße zu analysieren. Außerdem werden ihnen Strategien aufgezeigt, um ihre Konsumgewohnheiten zu ändern und die Rückfallwahrscheinlichkeit zu senken.
Um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten, müssen Sie bei allen Sitzungen anwesend sein und aktiv daran teilnehmen. Außerdem müssen Sie nüchtern sein. Eine Prüfung oder eine Begutachtung wie bei der MPU ist hingegen nicht notwendig. Viele Betroffene empfinden die Teilnahme an der Nachschulung daher oft auch als wesentlich entspannter und sind eher zur Mitarbeit motiviert als bei der MPU.
Für eine §70-Drugs Nachschulung liegt man zwischen 575€ – 635€ inkl. dem vorgeschriebenen Schnelltest.