Nebelscheinwerfer: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Laut Verkehrsrecht dürfen Nebelscheinwerfer nach § 17 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) sowohl nachts als auch tagsüber nur dann eingeschaltet werden, wenn eine starke Sichtbeeinträchtigung durch Nebel, Schneefall oder Regen und somit schlechte Sichtverhältnisse vorliegen. Weiteres lesen Sie hier.
Die gesetzlichen Bestimmungen für Nebelscheinwerfer sind innerorts und außerorts grundsätzlich gleich. Auch innerorts dürfen Sie Nebelscheinwerfer bei schlechter Sicht nutzen. Unterschiede gibt es bei der Sichtweite.
Nebelscheinwerfer sollten Sie generell bei schlechter Sicht einsetzen, je nachdem wo Sie unterwegs sind, gibt es unterschiedliche Bestimmungen für die Sichtweite. Nebelschlussleuten dürfen Sie laut § 17 Abs. 3 StVO erst einsetzen, wenn die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte missbräuchlich eingesetzt | 20 EUR |
… mit Gefährdung | 25 EUR |
… mit Unfallfolge | 35 EUR |
Bußgeldrechner Beleuchtung
Nebelscheinwerfer: Nicht nur bei Nebel einsetzbar
Es muss nicht immer zwingend Nebel sein, der beim Autofahren für beeinträchtigte Sichtverhältnisse sorgt. Auch starker Regen oder Schneefall können Ihre Sicht beim Autofahren so stark einschränken, dass sie zusätzliche Beleuchtung brauchen.
Wird die Sicht beim Autofahren schlechter, ist es häufig ratsam, die Nebelscheinwerfer einzuschalten. Sie sind sehr hell und in Bodennähe angebracht, wodurch sie dafür sorgen, dass auch bei schlechten Sichtverhältnissen die Fahrbahnmarkierungen und der unmittelbare Bereich vor dem Fahrzeug zu sehen sind.
Bildet sich Nebel, dann wird das Licht Ihrer Fahrzeugscheinwerfer bzw. des Abblendlichts Ihres Autos reflektiert. Hieraus entsteht sehr schnell die Gefahr für Sie als Fahrer, vom Licht der eigenen Scheinwerfer bzw. der aufgeworfenen Reflexion geblendet zu werden. Auch hier helfen Nebelscheinwerfer, die der Blendung entgegenwirken und Ihre Sicht verbessern.
Nebelscheinwerfer können auch beim Abbiegen hilfreich sein. Es gibt Nebelscheinwerfer mit Abbiegelicht, die ab einer Geschwindigkeit von 40 km/h den jeweiligen Scheinwerfer einschalten, auf dessen Seite sie den Blinker betätigen.
Durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) wird geregelt, wann Sie Nebelscheinwerfer einschalten dürfen. Trotzdem kommen immer wieder Fragen zur Nutzung von Nebelscheinwerfern auf. Viele stellen sich die Frage: Wann darf ich meine Nebelscheinwerfer einschalten und wann nicht? Darf man mit Nebelscheinwerfer fahren, wenn die Sicht gut ist? Wo liegt die Grenze? Und ab wann ziehen eingeschaltete Nebelscheinwerfer eine Strafe nach sich?
Wie sieht das Zeichen für die Nebelscheinwerfer aus?
Die Nebelscheinwerfer zeigen sich im Cockpit durch einen Halbkreis, der den Scheinwerfer darstellen soll, sowie drei schräg nach unten gerichteten Linien für das Licht und einer geschlängelten Linie für den Nebel, die längs über die Lichtlinien gelegt ist. Das Lämpchen bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern leuchtet grün.
Das Zeichen für die Nebelschlussleuchte ist beinahe identisch. Allerdings zeigt es in die entgegengesetzte Richtung und die drei Linien für das Licht sind hier gerade. Das Lämpchen bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte leuchtet gelb.
Die Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer.
Die Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte.
Ebenfalls kommt bei Autofahrern und insbesondere bei Fahrschülern und Fahranfängern häufiger die Frage auf: Wo schalte ich bei meinem Auto die Nebelscheinwerfer ein? Eine Pauschalantwort hierzu gibt es nicht, da sich dies je nach Fahrzeug unterscheiden kann. Sie können die Nebelscheinwerfer entweder per Schalter links am Lenkrad einschalten oder über einen Schalter, der sich meistens links unten am Armaturenbrett befindet. Fahrzeuge mit sehr moderner Technik besitzen zudem häufig eine Automatik zum Einschalten der Nebelscheinwerfer.
Ab wann dürfen Sie Nebelscheinwerfer einschalten?
Laut der StVO dürfen Sie Nebelscheinwerfer nur unter bestimmten Bedingungen einsetzen. Wenn die Sicht bei der Autofahrt durch Regen, Nebel oder Schneefall erheblich beeinträchtigt wird, ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern laut § 17 Abs. 3 StVO erlaubt. In diesem Fall dürfen Sie die Nebelscheinwerfer nicht nur nachts, sondern auch tagsüber einsetzen.
In anderen Fällen ist der Einsatz von Nebelscheinwerfern nicht erlaubt. Die StVO schreibt vor, dass Nebelscheinwerfer „nur bei solcher Witterung“ eingesetzt werden dürfen. Befinden sich zwei Nebelscheinwerfer an Ihrem Auto, müssen Sie nicht zusätzlich das Abblendlicht verwenden, dafür aber das Standlicht Ihres Autos eingeschaltet haben.
Das gemeinsame Nutzen von Standlicht oder Abblendlicht mit dem Nebelscheinwerfer hat unterschiedliche Effekte.
- Bei einer gemeinsamen Nutzung von Abblendlicht und Nebelscheinwerfern erhöhen Sie Ihre Sichtweite, vermeiden jedoch keine Eigenblendung.
- Das gemeinsame Nutzen von Standlicht und Nebelscheinwerfern kann wiederum dafür sorgen, dass die Eigenblendung reduziert wird und sich die Sicht auf die Fahrbahn vor Ihnen verbessert. Dafür reduziert sich wiederum die Sichtweite im Vergleich zum Abblendlicht. Eine Kombination aus Abblendlicht und Nebelscheinwerfern empfiehlt sich daher vor allem bei sehr dichtem Nebel.
Noch strenger wird die StVO bei der Nutzung der Nebelschlussleuchte. Hierbei handelt es sich um eine sehr helle Beleuchtung am Heck des Fahrzeugs, die zusätzlich zu den Rückleuchten angebracht wird.
Die Nebelschlussleuchte sorgt dank ihrer Helligkeit für eine schnellere und bessere Erkennbarkeit Ihres Fahrzeugs, gleichzeitig kann sie Hinterherfahrende jedoch auch schnell blenden. Daher dürfen Sie die Nebelschlussleuchte nur dann verwenden, wenn die Sichtverhältnisse durch entsprechende Witterungen so stark eingeschränkt sind, dass die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt.
Sind Nebelscheinwerfer am Auto Pflicht?
Laut § 52 StVZO zählen Nebelscheinwerfer zu den zusätzlichen Scheinwerfern eines Autos. Sie gehören anders als die vorgeschriebene Beleuchtung nach § 49a StVZO nicht zur verpflichtenden Grundausstattung jedes Autos und sind auch nach deutschem Verkehrsrecht nicht Pflicht. Zudem darf das Nebellicht niemals höher als die Scheinwerfer für das Abblendlicht befestigt werden.
Vorschriften gibt es für Nebelscheinwerfer bei der Farbe. Nebelscheinwerfer dürfen gelb oder weiß sein, wobei das Gelb möglichst hell sein sollte. Einen Unterschied zu Nebelscheinwerfern bilden Nebelschlussleuchten, hiervon muss wenigstens eine am Auto vorhanden sein. Für Nebelscheinwerfer wiederum gilt, dass mehrspurige Fahrzeuge wie PKWs oder LKWs mit zwei solchen Scheinwerfern ausgerüstet sein dürfen. In Krafträdern hingegen darf stets nur einer eingebaut sein..
Nebelscheinwerfer: Ordnungswidriges Einschalten hat Konsequenzen
Wenn Sie Ihre Nebelscheinwerfer bei guter Sicht eingesetzt haben, wird dies als Verstoß angesehen und Sie müssen ein Verwarnungsgeld bezahlen. Die Höhe der Sanktionen kann dabei je nach Schwere und Konsequenz variieren. Die Bußgeldtabelle gibt Ihnen eine Übersicht über anfallende Verwarnungsgelder, wenn Sie Nebelscheinwerfer bei guter Sicht eingeschaltet haben.
Gleiches gilt auch für das unerlaubte Einschalten der Nebelschlussleuchte bei guter Sicht bzw. bei einer Sichtweite von 50 Metern oder mehr.
Einen Bußgeldbescheid erhalten Sie für die ordnungswidrige Nutzung der Nebelscheinwerfer oder der Nebelschlussleuchte allerdings nicht. Von einem Bußgeld spricht man erst ab einem Betrag von 55 Euro aufwärts. Eine solche Summe ist im Bußgeldkatalog für das Einschalten der Nebelscheinwerfer bei guter Sicht nicht vorgesehen, der Maximalbetrag liegt bei 35 Euro und muss gezahlt werden, wenn Sie einen Unfall verursacht haben.
Fahrschulfrage zu Nebelscheinwerfern – Wie gut kennen Sie sich aus?
Bereits in der Theorieprüfung können Ihnen als Fahrschüler Fragen zum Thema Nebelscheinwerfer begegnen. Wie würden Sie die folgende Frage beantworten?
Wann dürfen Sie auch am Tage Nebelscheinwerfer einschalten?
- Bei Regen, Nebel und Schneefall, die zu (starken) Sichtbeeinträchtigungen führen.
- Wenn die Sonne mich während der Fahrt zu stark durch die Windschutzscheibe blendet.
- Immer sobald die Fahrbahn nass ist.
Die erste Antwort ist korrekt. Regen, Schneefall und Nebel und damit einhergehende starke Sichtbeeinträchtigungen sind die einzigen Gründe für das Einschalten der Nebelscheinwerfer.
Die Sonne kann Ihre Sicht je nach Stand und Fahrtrichtung ebenfalls stark beeinträchtigen. Da die Sonne aber von oben auf Sie herab scheint, wird Ihnen das Einschalten der Nebelscheinwerfer, die nahe am Boden angebracht sind, nichts nützen. Statt den Nebelscheinwerfer sollten Sie hier Ihr Abblendlicht oder Tagfahrlicht einschalten, um für andere besser sichtbar zu sein, und dafür sorgen, dass Ihre Scheiben sauber sind.
Auch eine nasse Fahrbahn bedeutet nicht automatisch eine Sichtbeeinträchtigung. Sie können auch auf eine nasse Fahrbahn geraten, wenn Regen oder Schneefall bereits wieder aufgehört haben. Dann haben Sie in der Regel trotzdem eine gute Sicht auf die Strecke vor Ihnen. Je nachdem laufen Sie bei eingeschalteten Nebelscheinwerfern durch die Spiegelung vom Licht auf der Straße sogar Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu blenden.
Nebelscheinwerfer beim Motorrad: Diese Vorschriften gelten
Wie auch bei PKWs und LKWs sind Nebelscheinwerfer für ein Motorrad keine Pflicht. Allerdings weicht die erlaubte Maximalanzahl im Vergleich zu einem Auto oder einem anderen mehrspurigen Fahrzeug ab.
Wollen Sie Ihr Motorrad mit einem Nebelscheinwerfer ausstatten, dürfen Sie nach § 52 StVZO nur einen einzelnen anbringen, da ein Motorrad als einspuriges Fahrzeug gilt. An dieser Regel ändert auch ein Beiwagen nichts, auch hier dürfen Sie nur einen Nebelscheinwerfer an Ihr Fahrzeug anbringen.
Wann darf ich den Nebelscheinwerfer am Motorrad anmachen?
Die Nutzung Ihrer einzelnen Nebelscheinwerfer-Leuchte am Motorrad ist genauso geregelt, wie bei Fahrzeugen mit zwei Nebelscheinwerfern.
Einsatz von Nebelscheinwerfern innerorts: Welche Regeln gelten hier?
Die Gesetzeslage zum Einsatz von Nebelscheinwerfern innerorts und außerorts ist grundsätzlich gleich. Wenn Sie bei einer Autofahrt innerorts mit starkem Nebel, Regen oder Schneefall und dadurch mit beeinträchtigter Sicht zu kämpfen haben, dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten. Ein Einschalten der Nebelscheinwerfer innerorts bei guter Sicht ist ebenso verboten wie außerorts.
Ein Unterschied besteht allerdings bei der vorgeschriebenen Sichtweite, ab der Sie die Nebelscheinwerfer einschalten dürfen. Diese ist laut Rechtsprechung innerhalb geschlossener Ortschaften geringer als außerhalb geschlossener Ortschaften. Wenn Sie Ihre Nebelscheinwerfer innerorts einschalten wollen, muss die Sichtweite auf 60 bis 70 Meter begrenzt sein. Außerorts dürfen Sie Nebelscheinwerfer schon ab einer Sichtweite von 100 bis 120 Metern einschalten. Sind Sie auf der Autobahn unterwegs und wollen die Nebelscheinwerfer einschalten, darf keine Sichtweite von mehr als 150 Meter bestehen.
Anders als bei den Nebelscheinwerfern gilt die vorgeschriebene Sichtweite für die Nebelschlussleuchte für alle Bereiche gleichermaßen.