Jedes Kraftfahrzeug ist mit einer Reihe verschiedener Beleuchtungseinrichtungen ausgestattet, auf die Fahrer zurückgreifen können, um für die jeweils vorherrschenden Sichtverhältnisse gewappnet zu sein. Neben dem Abblendlicht oder dem Fernlicht ist auch die Nebelschlussleuchte von Bedeutung. Diese befindet sich hinten am Auto und soll nachfolgende Kraftfahrer bei Nebel darauf hinweisen, dass sie sich einem Fahrzeug nähern.
In diesem Ratgeber erklären wir, wann Sie die Nebelschlussleuchte einschalten dürfen, ob es eine Pflicht dazu gibt und wie die Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte aussieht. Darüber hinaus erfahren Sie hier, welche Auswirkungen eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte auf die Geschwindigkeit hat und welche Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog fällig werden können, wenn Sie die Leuchte missbräuchlich benutzen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Nebelschlussleuchte verbotswidrig benutzt
Verstoß | Verwarnungsgeld |
---|---|
Kfz oder Anhänger geführt und dabei gegen die Vorschrift über Nebelschlussleuchten in § 53d StVZO verstoßen | 15 € |
Nebelschlussleuchte eingeschaltet, obwohl die Sichtweite durch Nebel nicht unter 50 Metern lag | 20 € |
… mit Gefährdung | 25 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
Nebelschlussleuchte: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Einschalten der Nebelschlussleuchte. Kraftfahrer dürfen daher selbst bestimmen, ob sie die Leuchte nutzen oder nicht. Entscheiden sie sich dafür, dürfen Sie die Nebelschlussleuchte gemäß der geltenden Verkehrsregeln jedoch nur verwenden, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern liegt.
Die Kontrollleuchte der Nebelschlussleuchte ist gelb. Wie das Symbol genau aussieht, das sie kennzeichnet, können Sie sich hier anschauen.
Da Sie die Nebelschlussleuchte erst dann einschalten dürfen, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern liegt, und in diesem Fall gemäß § 3 Absatz 1 StVO höchstens 50 km/h erlaubt sind, gilt dieses Tempolimit automatisch auch während der Verwendung der Leuchte.
Wann dürfen Sie Nebelschlussleuchten einschalten?
Das Wichtigste vorneweg: Es existiert für das Einschalten der Nebelschlussleuchte keine Pflicht. Demzufolge steht es Ihnen als Kraftfahrer frei, ob Sie die Leuchte benutzen oder nicht. Entscheiden Sie sich dafür, müssen Sie jedoch bestimmte gesetzliche Vorgaben beachten.
In § 17 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es dazu:
[…] Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“
Im Gegensatz zu den anderen Rücklichtern oder den Bremsleuchten am Kfz strahlen Nebelschlussleuchten bis zu 20-mal heller. Halten Sie sich nicht an die gerade zitierte Vorschrift, sondern schalten die Leuchte beispielsweise nur bei schwachem Regen ein, können Sie andere Kraftfahrer dadurch schnell blenden und so schlimmstenfalls einen Unfall provozieren. Daher sollten Sie stets die Sichtweite kontrollieren, bevor Sie die Nebelschlussleuchte am Auto anmachen.
Welche Farbe hat die Nebelschlussleuchte und welches Symbol kennzeichnet sie?
Grundsätzlich hat die Nebelschlussleuchte die gleiche Farbe wie alle übrigen Rücklichter am Fahrzeug: Rot. Wie bereits erwähnt, strahlt sie jedoch bis zu 20-mal heller als die anderen Rücklichter und kann dadurch durchaus greller wahrgenommen werden.
Dass sie eingeschaltet ist, erkennen Fahrer bei der Nebelschlussleuchte an der Kontrollleuchte. In gelber Farbe ist darauf ein leuchtender Scheinwerfer mit drei Strichen zu sehen, die gerade nach rechts gerichtet sind und von einer gewellten Linie von oben nach unten quasi durchgestrichen werden.
Nebelscheinwerfer vs. Nebelschlussleuchte: Welches Zeichen steht wofür?
Da sich das Symbol für die Nebelschlussleuchte und das Zeichen für die Nebelscheinwerfer relativ ähnlich sehen, können Sie sich hier beide Symbole noch einmal anschauen, um sich die Unterschiede einzuprägen:
Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte
Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer
Fahrschulfrage zur Nebelschlussleuchte: Testen Sie Ihr Wissen!
Bereits in der Theorieprüfung für den Führerschein müssen angehende Fahrer Ihr Wissen zu Nebelschlussleuchten unter Beweis stellen. Hätten Sie die Antwort gewusst?
Woran können Sie erkennen, ob die Nebelschlussleuchte eingeschaltet ist?
✗ An der blauen Kontrollleuchte
✗ An der roten Kontrollleuchte
✓ An der gelben Kontrollleuchte
Da die blaue Kontrollleuchte für das Fernlicht steht, ist diese Antwort nicht korrekt. Zwar gibt es einige rote Kontrollleuchten im Armaturenbereich eines Kraftfahrzeugs, davon hat allerdings keine mit der Nebelschlussleuchte zu tun. Dass diese eingeschaltet ist, erkennen Sie demnach allein an der gelben Kontrollleuchte.
Wie schnell dürfen Sie mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte fahren?
Zwar befinden sich in § 17 Absatz 3 StVO keine Angaben zur vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit beim Einsatz der Nebelschlussleuchte im Verkehr, dafür heißt es allerdings in § 3 Absatz 1 StVO:
[…] Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. […]“
Daraus ergibt sich: Da Sie die Nebelschlussleuchte an einem Anhänger oder einem Kfz erst dann einschalten dürfen, wenn die Sichtweite durch Nebel unter 50 Metern liegt, und in diesem Fall gemäß dem gerade zitierten Paragraphen maximal 50 km/h erlaubt sind, gilt dieses Tempolimit automatisch auch während der Verwendung der Leuchte. Dabei spielt es im Übrigen keine Rolle, ob Sie die Nebelschlussleuchte auf der Autobahn, auf einer Landstraße oder innerhalb geschlossener Ortschaften einschalten.