Wohl die meisten Regelmissachtungen, die tagtäglich auf deutschen Straßen begangen werden, sind Ordnungswidrigkeiten. Dabei handelt es sich um geringfügige Verstöße gegen geltendes Verkehrsrecht, die aus diesem Grund auch „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ genannt werden. Die Vorschriften dazu befinden sich im sogenannten Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Doch was ist eine Ordnungswidrigkeit überhaupt? Welche Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr gelten als Ordnungswidrigkeiten? Wie läuft ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ab? Und wann kommt es zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten? Antworten auf all diese Fragen sowie weitere Informationen finden Sie im Ratgeber.
Allgemeine Ratgeber zum Thema Ordnungswidrigkeit
Inhaltsverzeichnis
Video: Die 5 höchsten Bußgelder für Verkehrsverstöße
Ordnungswidrigkeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Im Gegensatz zu einer Straftat stellt eine Ordnungswidrigkeit eine eher geringfügige Zuwiderhandlung dar. Daher folgt auf eine Ordnungswidrigkeit auch ein Bußgeld und keine Geld- oder Freiheitsstrafe, wie es bei einer Straftat der Fall ist.
Eine Zusammenfassung der am häufigsten begangenen Ordnungswidrigkeiten im Verkehr finden Sie hier.
Hier können Sie sich über den Ablauf eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens informieren.
Wann liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?
Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten widmet sich gleich zu Beginn der Bestimmung des Begriffs, damit jedem klar ist, wann eigentlich die Rede von einer Ordnungswidrigkeit ist. § 1 OWiG definiert diese folgendermaßen:
- Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
- Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.“
Gemäß dieser Definition kann eine Ordnungswidrigkeit also vorliegen, wenn eine gewisse unzulässige Tat von einem Gesetz als solche beschrieben wird und mit einer Geldbuße sanktioniert werden kann. Aber inwiefern unterscheidet dies eine Ordnungswidrigkeit von einer Straftat?
Zunächst einmal handelt es sich bei Letzterer um eine weitaus schwerwiegende Regelmissachtung, die aus diesem Grund nicht mit einem Bußgeld, sondern mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet wird. Personen, die sich eine Straftat leisten, müssen in der Regel mit einem Eintrag im Bundeszentralregister rechnen, wobei eine Ordnungswidrigkeit, die Punkte in Flensburg nach sich zieht, lediglich im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert wird.
Wobei handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit? Beispiele aus dem Straßenverkehr
Wie bereits erwähnt, handelt es sich vermutlich bei den meisten Zuwiderhandlungen im Verkehr um Ordnungswidrigkeiten. Anschließend beleuchten wir vier Verstöße im Verkehr genauer und erklären, welche Konsequenzen jeweils darauf folgen.
Besonders häufige Ordnungswidrigkeit: Überhöhte Geschwindigkeit
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit sind auf deutschen Straßen an der Tagesordnung. Wie diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird, ist zunächst einmal davon abhängig, um wie viele km/h das erlaubte Tempo überschritten wurde. Weiterhin spielt es eine Rolle, ob sich die Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften abspielte.
Da das Gefährdungspotenzial außerorts geringer ist, sieht der Bußgeldkatalog dort weniger strenge Sanktionen vor. Mit der einfachen Zahlung einer Geldbuße ist diese Ordnungswidrigkeit jedoch nicht in jedem Fall abgehakt: Je nachdem, wie schnell Sie als auffällig gewordener Autofahrer unterwegs waren, können Ihnen sowohl Punkte in Flensburg als auch Fahrverbote drohen.
Falsches Überholen gilt ebenfalls als Ordnungswidrigkeit
Obwohl Überholvorgänge etwas ganz Alltägliches sind, existiert eine ganze Bandbreite von Fehlern, die Kraftfahrer dabei machen können. Dazu zählt beispielsweise das Überholen in Kurven oder trotz unklarer Verkehrslage. An manchen Straßenabschnitten befindet sich außerdem ein Schild, welches ein Überholverbot ankündigt.
Überholen Sie als Fahrer in diesen Situationen trotzdem, leisten Sie sich eine Ordnungswidrigkeit. Die mögliche Strafe dafür besteht aus einem Bußgeld zwischen 20 und 300 Euro. Weiterhin können Punkte erteilt und Fahrverbote verhängt werden. Dies ist vor allem dann denkbar, wenn Sie durch Ihr Fehlverhalten beim Überholen eine Gefährdung oder sogar einen Unfall herbeiführten.
Abstand nicht eingehalten? Diese Ordnungswidrigkeit kann hohe Kosten verursachen
Grundsätzlich handelt es sich um eine relativ riskante Ordnungswidrigkeit, den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu unterschreiten. Schließlich muss der Vordermann nur unerwartet aus heiterem Himmel stark abbremsen und Sie landen im Heck seines Kfz. Abstandsverstöße können laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot sanktioniert werden.
Weit verbreitete Ordnungswidrigkeit: Falsches Parken oder Halten
Fehler beim Halten oder Parken im deutschen Straßenverkehr zählen normalerweise zu den eher geringfügigen Ordnungswidrigkeiten aus dem Katalog. Dies ist mitunter darin begründet, dass es sich dabei um Zuwiderhandlungen im ruhenden Verkehr handelt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Gefährdung äußerst gering ist.
In den meisten Fällen folgt auf falsches Halten bzw. Parken lediglich ein Verwarnungsgeld. Ein Bußgeldverfahren wird demzufolge nicht gegen Sie eingeleitet, wenn Sie beispielsweise die Parkdauer überschritten haben. Vielmehr finden Sie hier bei Ihrer Rückkehr einen Strafzettel an Ihrem Kfz. Überweisen Sie den genannten Betrag innerhalb der Frist von meist einer Woche, hat sich das Ganze damit für Sie erledigt.
Doch Vorsicht: Sobald Sie Ihr Fahrzeug nicht nur etwas länger als erlaubt an der gleichen Stelle abstellen, sondern Einsatz- oder Rettungskräfte durch Ihr falsches Parken behindern, ist es mit einem Verwarnungsgeld nicht mehr getan. Vielmehr zieht diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt in Flensburg nach sich. Da es in diesem Fall zur Einleitung eines Verfahrens kommt, müssen Sie außerdem mit Gebühren und Auslagen rechnen, mit denen der entsprechende Bußgeldbescheid verbunden ist.
Der Ablauf von einem Ordnungswidrigkeitsverfahren
Allgemein wird das Verfahren zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten auch als Bußgeldverfahren bezeichnet und lässt sich in drei Abschnitte gliedern:
- Vorverfahren
- Zwischenverfahren
- Hauptverfahren
Im sogenannten Vorverfahren geht es für die zuständige Behörde darum, Ermittlungen anzustellen und so den betroffenen Verkehrssünder ausfindig zu machen. Dabei versendet sie normalerweise erst einmal eine sogenannte „Anhörung zur Ordnungswidrigkeit“ bzw. einen Anhörungsbogen an den Halter des Fahrzeugs, mit dem die Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen wurde. Dieser hat nur die Pflicht, Angaben zu seiner Person zu machen.
Er muss im Anhörungsbogen nach einer Ordnungswidrigkeit weder sich selbst als wahren Täter outen, noch den Fahrer verraten, der in Wirklichkeit gefahren ist. Die Option dazu besteht jedoch auf freiwilliger Basis. Konnte die Behörde – auf welchem Weg auch immer – den auffällig gewordenen Kraftfahrer innerhalb einer dreimonatigen Frist identifizieren, erhält dieser einen Bußgeldbescheid.
Wie gehen Sie beim Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit vor?
Sind Sie der Meinung, die jeweilige Ordnungswidrigkeit wird Ihnen fälschlicherweise vorgeworfen, können Sie Einspruch gegen den dazugehörigen Bescheid einlegen. Vor allem als Laie empfiehlt es sich, die Beratung von einem Anwalt wahrzunehmen, bevor Sie das entsprechende Schreiben aufsetzen. Dieser kann Sie sowohl über die einzuhaltenden Fristen als auch die verlangte Form informieren, damit Ihnen dabei keine Fehler unterlaufen.
Nachdem der Einspruch die verantwortliche Behörde erreicht hat, überprüft sie in einem Zwischenverfahren zunächst einmal seine Zulässigkeit, sprich: ob alle Formalitäten erfüllt wurden. Im nächsten Schritt kontrolliert sie erneut alle Beweise, die ihr vorliegen und mit der Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang stehen. Kommt sie dabei zu dem Schluss, dass Sie die Ihnen vorgeworfene Zuwiderhandlung nicht begangen haben, folgt daraufhin die Einstellung des Verfahrens.
Ist sie nach der erneuten Überprüfung allerdings immer noch der Ansicht, dass Sie sich die entsprechende Ordnungswidrigkeit geleistet haben, findet als nächstes das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht statt. Dabei können Sie zu den Anschuldigungen Stellung beziehen. Sollte es Zeugen geben, die das Ganze beobachtet haben, können auch diese ihre Aussagen zum Besten geben. Im Anschluss daran erfolgt die Urteilsverkündung.
Wann unterliegt eine Ordnungswidrigkeit der Verjährung?
Erhalten Kraftfahrer beispielsweise erst nach so langer Zeit einen Bußgeldbescheid, dass sie sich nicht einmal mehr daran erinnern können, wann sie die entsprechende Ordnungswidrigkeit begangen haben sollen, ist es nur allzu verständlich, dass sie sich fragen, ob das Ganze nicht längst verjährt ist.
Schließlich müssten sie die im Bescheid genannten Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog in diesem Fall nicht akzeptieren, weil die verantwortliche Behörde die Ordnungswidrigkeit nicht mehr verfolgen darf. Doch welcher Zeitraum steht ihr letztendlich zu, um dem betroffenen Verkehrssünder einen Bußgeldbescheid zukommen zu lassen?
Die Vorschriften zur Verjährung einer Ordnungswidrigkeit (OWi) befinden sich in § 26 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort heißt es:
Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten […] drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“
Daraus ergibt sich: Landet der Bußgeldbescheid erst in Ihrem Briefkasten, nachdem seit der jeweiligen Ordnungswidrigkeit bereits mehr als drei Monate vergangen sind, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Als Begründung können Sie sich normalerweise in einer solchen Situation einfach angeben, dass der Verstoß mittlerweile verjährt ist.
Bedenken Sie: Es besteht die Möglichkeit, dass die Verjährungsfrist bei einer Ordnungswidrigkeit unterbrochen wird!