In Deutschland weisen nicht nur Markierungen auf der Straße auf eine Bushaltestelle hin, sondern ebenfalls das Zeichen 224. Darauf befindet sich der Buchstabe H in Grün in einem ebenfalls grünen Kreis auf gelbem Hintergrund. Sobald Sie im Straßenverkehr auf das Verkehrszeichen 224 stoßen, sollten Sie bedenken, dass dieser Bereich vorrangig für Busse vorgesehen ist.
Das Parken an einer Bushaltestelle ist demzufolge nicht erlaubt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog für das unzulässige Parken an einem Haltestellenschild fällig werden können, ob auch das Halten in diesem Bereich verboten ist und in welchem Abstand zu einer Bushaltestelle Sie parken dürfen.
Inhaltsverzeichnis
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Parkverbot an Bushaltestellen ignoriert
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
In einer Entfernung von weniger als 15 Metern von einem Haltestellenschild parken (Zeichen 224) | 55 € |
… mit Behinderung | 70 € |
… mit Gefährdung | 80 € |
… mit Unfallfolge | 100 € |
… länger als drei Stunden | 70 € |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 80 € |
… länger als drei Stunden mit Gefährdung | 80 € |
… länger als drei Stunden mit Unfallfolge | 100 € |
Parken an der Bushaltestelle: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Direkt an einer Bushaltestelle herrscht ein Parkverbot. Beträgt der Abstand beim Parken an der Bushaltestelle jedoch mindestens 15 Meter zum entsprechenden Schild, verhalten Sie sich absolut korrekt und müssen keine Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog befürchten.
Im Gegensatz zum Parken an einer Haltestelle kann das Halten dort unter gewissen Voraussetzungen erlaubt sein. Dies ist der Fall, wenn Sie sich nicht zu weit von Ihrem Auto entfernen und nur höchstens drei Minuten lang dort stehen. Darüber hinaus sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Auto wegzufahren, sobald sich ein Bus nähert und die Haltestelle anfahren möchte. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn Sie noch keine drei Minuten an der Bushaltestelle standen.
Ja, wenn Sie an einer Bushaltestelle parken, ohne einen Abstand von 15 Metern einzuhalten, droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens 55 Euro. Haben Sie dabei obendrein jemanden behindert, eine Gefährdung herbeigeführt oder sogar einen Verkehrsunfall verschuldet, können bis zu 100 Euro Bußgeld auf Sie zukommen. Wie hoch das Bußgeld für welchen Verstoß genau ausfällt, verrät Ihnen diese Tabelle.
Ist laut StVO an einer Bushaltestelle das Parken gestattet?
Wer sich einen Überblick über die wichtigsten Grundvorschriften auf deutschen Straßen verschaffen möchte, kommt um die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht herum.
Nach dem Begriff „Bushaltestelle“ werden Sie darin zwar vergeblich suchen, dafür gibt Ihnen jedoch die Erläuterung zum Verkehrszeichen 224 Aufschluss darüber, ob das Parken vor einer Bushaltestelle gestattet ist oder nicht. Anlage 2 Abschnitt 4 Nummer 14 StVO besagt dazu Folgendes:
Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 15 m vor und hinter dem Zeichen nicht parken.“
Daraus ergibt sich: Allgemein gilt ein Parkverbot an der Bushaltestelle und Sie müssen sich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen, wenn Sie Ihr Auto direkt in diesem Bereich abstellen und erwischt werden. Wenn Sie allerdings an einem Haltestellenschild parken und einen Abstand von 15 Metern einhalten, begehen Sie keinen Verstoß und Ihnen kann dementsprechend auch kein Bußgeld aufgebrummt werden.
Übrigens: Immer wieder kursiert unter Autofahrern das Gerücht, das Parken in der Bushaltestelle sei außerhalb der Betriebszeiten gestattet, da sich dann schließlich erst gar kein Bus nähern könne. Eine solche Vorschrift existiert jedoch nicht. Unabhängig davon, wann Sie in diesem Bereich parken, sollte der Abstand zur Bushaltestelle stets bei mindestens 15 Metern liegen, um kein Bußgeld zu riskieren.
Ist auch das Halten an einer Bushaltestelle verboten?
Autofahrer, die direkt an einer Bushaltestelle parken, müssen eine Strafe befürchten. Dies gilt jedoch nicht für das Halten in einem solchen Bereich. Sofern Sie sich nicht zu weit von Ihrem Auto entfernen – es also theoretisch jeden Moment wegfahren könnten -, und es höchstens drei Minuten lang dort abstellen, ist das Halten an Bushaltestellen erlaubt.
Doch Vorsicht: Sobald Sie dort länger als drei Minuten stehen, wird das Ganze nicht mehr als Halten, sondern als Parken angesehen und Sie erwarten Sanktionen. Außerdem gilt: Sollte sich ein Bus der Haltestelle nähern, sind Sie dazu verpflichtet, wegzufahren, damit der Busfahrer anhalten und Fahrgäste ein- und aussteigen lassen kann.