Ein Knöllchen für unerlaubtes Halten oder Parken ist keine Seltenheit. Sind Sie beispielsweise in Zeitnot oder haben schlichtweg keine Lust, lange nach einem geeigneten Parkplatz zu suchen, dann haben Sie sicherlich auch schon einmal die Schilder zum Parkverbot missachtet und Ihr Fahrzeug trotzdem abgestellt.
Was einige Kraftfahrer als Kavaliersdelikt ansehen, kann jedoch unter Umständen zu einer Behinderung oder gar Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Dementsprechend drohen entsprechende Sanktionen, wenn Sie sich einfach über Halteverbotsschilder hinwegsetzen.
Doch wo liegen eigentlich die Unterschiede zwischen Halten und Parken? Wann ist das Parken auf einem Behindertenplatz erlaubt? Und vor allem: Können Punkte in Flensburg fällig werden, wenn falsch gehalten oder geparkt wird? Diese Fragen sollen in folgendem Ratgeber und in den Auszügen aus dem Bußgeldkatalog geklärt werden.
Inhaltsverzeichnis
Spezifische Ratgeber zum Thema Parken
Aktueller Bußgeldkatalog Halten
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Halten an engen bzw. unübersichtlichen Stellen, in scharfen Kurven, auf Beschleunigungs- oder Verzögerungsstreifen, im Bereich von Fußgängerüberwegen oder Bahnübergängen oder an Stellen, an denen es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder verboten ist | 20 € | |
... mit Behinderung | 35 € | |
Halten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 10 € | |
Halten in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Nicht platzsparend halten | 10 € | |
Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 20 € | |
Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 20 € | |
... mit Behinderung | 30 € | |
Unberechtigtes Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... mit Gefährdung | 80 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Unberechtigtes Halten an Bushaltestellen oder auf Busfahrstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € |
Aktueller Bußgeldkatalog Parken
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... länger als eine Stunde | 55 € | |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Parken an einer Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken auf einer Sperrfläche | 25 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
… länger als 15 Minuten | 30 € | |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | |
Parken in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Unzulässiges Parken in einer verkehrsberuhigten Zone | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein bzw. Überschreitung der Parkdauer | ||
... um 30 Minuten | 20 € | |
... um eine Stunde | 25 € | |
... um zwei Stunden | 30 € | |
... um drei Stunden | 35 € | |
... um mehr als drei Stunden | 40 € | |
Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | |
Nicht platzsparend parken | 10 € | |
Parklückendiebstahl | 10 € | |
Parken in einem Fußgängerbereich | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | |
Versperren des Abfahrtsweges eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges | 20 € | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 € | |
Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen | 30 € | |
Parken eines Anhängers ohne Zugfahrzeug (länger als zwei Wochen) | 20 € | |
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 € | 1 |
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
… länger als eine Stunde | 40 € | |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Unberechtigtes Parken an Haltestellen und auf Bussonderfahrstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
… länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
… länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge | 55 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge | 55 € | |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen | 40 € | |
… mit Sachbeschädigung | 50 € |
Bußgeldrechner Halten und Parken
Parken und Halten: Die wichtigsten Fragen & Antworten
An dieser Stelle lesen Sie, wo die Unterschiede zwischen Parken und Halten liegen.
Worauf Sie sich einstellen müssen, wenn Sie die Vorschriften zum Halten ignoriert haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Diese Tabelle gibt Aufschluss darüber, womit Sie bei Parkverstößen rechnen müssen.
Mehr zum Halten und Parken – im Video
Spezifische Ratgeber zum Thema Halten
Die Unterschiede zwischen Halten und Parken
Einige Autofahrer sind unsicher, was das Parken oder Halten angeht. Manche meinen sogar, es gäbe keinen Unterschied. Doch ab wann haben Sie laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht nur gehalten, sondern geparkt? Die folgenden Definitionen zeigen auf, dass es sich bei Parken und Halten um zwei verschiedene Paar Schuhe handelt.
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO gilt Folgendes:
Halten ist eine gewollte Fahrtunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.“
In der Regel ist es Ihnen als Kraftfahrer überall erlaubt, zu halten, außer es herrscht ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbot. Die Aktion muss jedoch auf freiwilliger Basis geschehen.
Bei Stau, stockendem Verkehr, an einem Bahnübergang oder einer roten Ampel haben Sie die Pflicht bzw. sind gezwungen, Ihr KFZ anzuhalten. Beim Parken gilt ebenfalls, dass Sie Ihr KFZ aus freien Stücken abstellen müssen. Der eigentliche Unterschied besteht in der Zeit, was die StVO zum Parken verdeutlicht:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Stellen Sie Ihr Fahrzeug also für unbestimmte Zeit ab und befinden sich drei Minuten oder länger außerhalb des KFZ, dann parken Sie. Behalten Sie Ihr Auto jedoch in der gesamten Zeit im Blickfeld, dann halten Sie.
Zudem zählt das ledigliche Aussteigen nicht direkt als Verlassen des Fahrzeuges. Erst wenn Sie dieses nicht mehr sehen können und im Notfall nicht in der Lage wären, es zu entfernen, haben Sie geparkt. Sollte sich jedoch ein weiterer Mitfahrer im Auto befinden, der diesen Job übernehmen könnte, liegt kein Verlassen des Fahrzeuges vor.
Ratgeber zu Parken an verschiedenen Straßenabschnitten
Welche Sanktionen drohen?
Gerade in der Großstadt gehört der Kampf um den Parkplatz zum alltäglichen Geschehen. In der Regel kommt es lediglich zu einem Bußgeld bei falschem Parken. Es existieren jedoch durchaus Vergehen, die mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
Beispielsweise durch das Parken auf Gehwegen, im absoluten Halteverbot oder in Grundstückseinfahrten können andere Verkehrsteilnehmer nicht nur behindert, sondern auch gefährdet werden. Aus diesem Grund kommen saftige Strafen auf Falschparker zu.
Positionieren Sie Ihr KFZ nicht platzsparend und nehmen dabei keine Rücksicht auf andere, dann kommt ein Bußgeld in Höhe von 10 Euro auf Sie zu.
In Deutschland werden übrigens die meisten Knöllchen für das Parken im Parkverbot verteilt. Meist geht es in solchen Fällen lediglich um ein Verwarnungsgeld, seit dem 9. November 2021 können jedoch Bußgelder bis zu 110 Euro für Parkverstöße fällig werden. Auch Punkte in Flensburg liegen im Bereich des Möglichen.
Wenn Sie beispielsweise an Engstellen parken und dadurch eine mögliche Behinderung von Rettungsfahrzeugen darstellen, kassieren Sie dafür ein Bußgeld von 100 Euro und bekommen zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten bringt in der Regel ein Bußgeld von 55 Euro mit sich. Geht damit jedoch eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen einher, dann erhöht sich der Betrag schnell auf 100 Euro und ein Punkt in Flensburg kommt ebenfalls dazu. Haben Sie auf der Autobahn geparkt, dann geht es um 70 Euro und einen Punkt.
Ratgeber zu speziellen Parkplätzen
Verkehrszeichen: Halteverbot und Parkverbot
Um ein Knöllchen zu vermeiden, sollten Sie sich stets an den Verkehrszeichen zum Parken und Halten orientieren. Ein rücksichtsvolles Verhalten im Verkehr bringt nicht nur für andere Verkehrsteilnehmer Vorteile mit sich, sondern auch für Sie selbst.
Im Zweifelsfall können Sie sich an die vorhandenen Parkverbot-Schilder und Halteverbot-Zeichen halten. Die Bedeutung dieser Schilder wird von vielen Kraftfahrern oft falsch verstanden, weshalb beispielsweise das Delikt „Parken im eingeschränkten Halteverbot“ viel öfter vorkommt, als eigentlich nötig. An einem Halteverbotsschild dürfen Sie Ihr Auto außerdem teilweise bis zu zehn Metern davor nicht abstellen, wenn es dadurch verdeckt werden würde.
Wann herrscht sonst noch Halteverbot? Folgende Schilder geben Aufschluss darüber:
- Kreisverkehr
- Halteverbotszone
- Feuerwehrzufahrt
- Vorfahrt gewähren
- Andreaskreuz
- Pfeilmarkierungen (Halteverbot mit Pfeil)
- eingeschränktes/absolutes Halteverbot
Das Parken auf einem Behindertenparkplatz ohne entsprechenden Ausweis ist ebenfalls nicht in jeder Situation verboten. Wenn Sie nur halten und nicht parken (weniger als drei Minuten und in Sichtweite des Fahrzeuges), dann kann Ihr Auto nicht abgeschleppt werden. Sollte jedoch ein Fahrer mit Behindertenausweis den Platz benötigen, müssen Sie diesen umgehend räumen.
Ihr Auto wegen einem Umzug im Halteverbot abzustellen, ist nicht erlaubt. Genauso wenig dürfen Sie sich wegen einem Umzug einen Parkplatz in Eigenregie reservieren und dort dauerparken.
Haben Sie die Parkzeit überschritten?
Haben Sie es geschafft, Ihr Auto abzustellen, ohne einem Schild zum Halteverbot oder einem Schild zum Thema „Parken verboten“ in die Quere zu kommen, dann ist dies noch lange keine Garantie, dass Sie ohne ein Bußgeld aus der Sache herauskommen. Überschreiten Sie die erlaubte Parkzeit, dann kann es erneut teuer für Sie werden.