Parken in Kurven: Regelungen und Bußgelder

Die Parkplatzsuche gestaltet sich vor allem in Städten oft als schwierig. Doch stellen Autofahrer ihr Fahrzeug an Stellen ab, an denen sie nach den Vorschriften des Verkehrsrechts nicht stehen dürfen, kann das schon einmal ein Verwarnungsgeld oder Bußgeld nach sich ziehen.

Ist das Parken in den Kurven erlaubt?
Ist das Parken in den Kurven erlaubt?

Doch was gilt für das Parken in Kurven? Welche Sanktion sieht das Gesetz vor, wenn Sie vor oder hinter einer Kurve parken? Lesen Sie die Antworten in dem folgenden Ratgeber nach.

Bußgeldkatalog: Parken in Kurven

VerstoßBußgeldPunkte
Parken im Bereich einer scharfen Kurve35 Euro
...mit Behinderung55 Euro
...länger als eine Stunde55 Euro
...länger als eine Stunde mit Behinderung55 Euro
...mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen100 Euro1

Bußgeldrechner Parken und Halten

Parken in Kurven: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie weit entfernt von einer Kurve darf man Parken?

In der scharfen Kurve zu parken, ist nach der StVO verboten. Das Parken und Halten im Kurvenbereich 5 Meter vor und nach der Kurve ist ebenfalls untersagt. Dahinter oder davor dürfen Sie Ihren Wagen allerdings abstellen, soweit keine anderen Verkehrsvorschriften dagegen sprechen.

Welche Sanktion erwartet Sie bei dem Parken in der Kurve?

Parken Sie in der Kurve, müssen Sie mindestens mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen. Unter Umständen kann sich dieser Betrag erhöhen. Behindern Sie beispielsweise andere Teilnehmer des Verkehrs, beträgt die Sanktion 55 Euro. Mehr zu den Strafen können Sie hier nachlesen.

Was ist eine scharfe Kurve im Sinne der StVO?

Die StVO und andere Gesetze sagen nicht mehr dazu, was eine scharfe Kurve ist. Daher hat die Rechtsprechung den Begriff näher definiert als Straßenstück mit einem Winkel, der mindestens 90 Grad beträgt.

Darf man in einer Kurve parken?

Nach der StVO ist das Parken in Kurven verboten.
Nach der StVO ist das Parken in Kurven verboten.

Das Gesetz schützt mit dem Verbot, das Fahrzeug an unübersichtlichen Stellen abzustellen, den ungehinderten Ablauf des Verkehrs sowie weitere Verkehrsteilnehmer. Vor allem in Kurven, bei denen der weitere Straßenverlauf schlecht einsehbar ist, kann ein Parken problematisch sein. Doch welche Regelungen gelten genau für das Parken in Kurven

Parken in einer Kurve ist laut Straßenverkehrs-Ordnung verboten. § 12 Absatz 1 StVO besagt:

„Das Halten ist unzulässig

[…]

2. im Bereich von scharfen Kurven,

[…].“

Normiert das Gesetz ein Halteverbot in scharfen Kurven, ist ein Parkverbot darin erst Recht enthalten. Nach § 12 Absatz 2 StVO ist das Parken nämlich ein längeres Halten und wird wie folgt definiert:

“Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.”

Doch was können Sie unter einer scharfen Kurve verstehen? Das Gesetz selbst gibt dazu nicht mehr Auskunft. Gerichte haben in ihren Rechtsprechungen den Begriff der “scharfen Kurve” daher genauer definiert. Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2020 (Az.: M 7 K 8.5617) zeichnet sie sich als Straßenkrümmung von ca. 90 Grad aus. In diesem Fall sei der Radius der Kurve so klein, dass für Kraftfahrzeuge die Gefahr bestehe, unabsichtlich auf die Gegenfahrbahn zu gelangen und daher das Parken in solchen Kurven verboten. 

Das Parken vor und nach Kurven

Das Parken nach einer Kurve ist nach dem Verkehrsrecht bis zu einem Abstand von 5 Metern ebenfalls nicht erlaubt. Gleiches gilt für das Parken vor einer Kurve. Die 5 Meter Distanz von der Kurve werden dabei von der Innenseite der Fahrbahn ab dem Ende der Krümmung gemessen.

Das Parken im Kurvenbereich ist verboten, weil das ein Gefahrenpotenzial aufweist. Längere Fahrzeuge oder Lkw weisen einen größeren Wendekreis auf. Sie können beim Durchfahren der Kurve ausschwenken und mit dem parkenden Fahrzeug kollidieren.

Womit muss ich rechnen, wenn ich verkehrswidrig in einer Kurve parke?

Parken in Kurven: Eine Geldstrafe erwartet Sie bei einem Verstoß.
Parken in Kurven: Eine Geldstrafe erwartet Sie bei einem Verstoß.

Stellen Sie Ihr Fahrzeug in einer Kurve trotz des Verbotes ab, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Ein Verwarngeld in Höhe von 35 Euro zahlen Sie dann mindestens. Der Bußgeldkatalog sieht sogar höhere Geldstrafen vor, wenn Sie länger als eine Stunde in der Kurve parken oder zusätzlich andere Verkehrsteilnehmer behindern. 

Manchmal zieht das Parken in einer Kurve ein Bußgeld, von dem ab einer Strafe von 60 Euro gesprochen wird, nach sich. Wenn Sie Rettungsfahrzeuge beispielsweise in ihrem Einsatz behindern, indem Sie so geparkt haben, dass eine Durchfahrt unmöglich ist, sind Sie verpflichtet, 100 Euro Bußgeld zu zahlen. Bei diesem Verstoß bekommen Sie zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

Zu diesem Geldbetrag können in einigen Fällen noch die Abschleppkosten dazu kommen. Parken Sie beispielsweise in Kurven in einem Wohngebiet und behindern dadurch den Verkehr, wird das Ordnungsamt oder die Polizei Ihren Wagen abschleppen lassen. Die Kosten, die dabei anfallen, müssen Sie dem Abschleppunternehmen zahlen oder der Behörde erstatten, die sie erst einmal gezahlt hat. Die Höhe dieses Betrages unterscheidet sich je nach Abschleppunternehmen, kann aber mehrere hundert Euro betragen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Franziska S.

Franziska gehört seit 2024 zum Team der Redaktion von punkte-flensburg.de. Sie schreibt Ratgeber zu verschiedenen Themen des Verkehrsrechts, wie Bußgeldverfahren, Verkehrsverstößen und Verkehrszeichen. Davor hat sie in Berlin Rechtswissenschaften studiert.

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