Parken in zweiter Reihe: Welche Folgen hat das?

Vor allem in größeren Städten nimmt die Parkplatzsuche teilweise sogar mehr Zeit in Anspruch als die eigentliche Fahrt zum gewünschten Ziel. Stehen Sie in einer solchen Situation obendrein unter Zeitdruck, wären Sie nicht der erste Kraftfahrer, der beschließt, in zweiter Reihe zu parken.

Parken Sie in zweiter Reihe, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.
Parken Sie in zweiter Reihe, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen.

Doch welche Fahrzeuge dürfen überhaupt in 2. Reihe parken und welche nicht? Begehen Sie möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit beim Parken in zweiter Reihe? Und welche Sanktionen drohen laut Bußgeldkatalog, wenn Sie unerlaubt die 2. Reihe zum Parken genutzt haben? Hier erfahren Sie es.

Bußgeldtabelle: Zweite Reihe zum Parken genutzt

VerstoßBußgeldPunkte
Unberechtigtes Parken in zweiter Reihe55 €
… mit Behinderung80 €1
… für mehr als 15 Minuten85 €1
… für mehr als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
… mit Gefährdung90 €1
… mit Sachbeschädigung110 €1

Bußgeldrechner: Parken in der zweiten Reihe

Parken in zweiter Reihe: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist als zweite Reihe auf der Fahrbahn anzusehen?

Die sogenannte zweite Reihe beschreibt den Bereich auf der Fahrbahn, der sich links neben dem Parkstreifen an der rechten Fahrbahnseite befindet. Vom Parken in zweiter Reihe ist per Definition also die Rede, wenn Sie Ihr Kfz in diesem Bereich abstellen.

Darf man in zweiter Reihe parken?

Zum Parken ist die zweite Reihe in der Regel für alle Kraftfahrer tabu. Lediglich Taxifahrern ist es laut § 12 Absatz 4 Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ausnahmsweise erlaubt, ihr Kfz dort abzustellen, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Dabei dürfen andere Verkehrsteilnehmer jedoch keinesfalls behindert oder sogar gefährdet werden.

Folgt auf das unerlaubte Parken in zweiter Reihe eine hohe Strafe?

Das unberechtigte Parken in zweiter Reihe zieht ein Buß‌geld von mindestens 55 und maximal 110 Euro nach sich. Auch ein Punkt in Flensburg ist gegebenenfalls möglich. In dieser Tabelle haben wir Ihnen die genauen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aufgelistet.

Mehr zum Halten und Parken – im Video

Erfahren Sie im Video alles Wichtige zum Halten und Parken.
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Parken in zweiter Reihe: Was die StVO dazu besagt

Parken in zweiter Reihe: Für Taxifahrer gilt eine Ausnahme.
Parken in zweiter Reihe: Für Taxifahrer gilt eine Ausnahme.

§ 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) befasst sich mit dem Halten und Parken auf öffentlichen Straßen. Gemäß Absatz 4 dieses Paragraphen sind Kraftfahrer dazu verpflichtet, ihren fahrbaren Untersatz auf dem rechten Seiten- bzw. Parkstreifen abzustellen.

Ist weder das eine noch das andere vorhanden, müssen Sie an den rechten Rand der Fahrbahn heranfahren. Demzufolge ist das Parken in zweiter Reihe nicht zulässig. Dies gilt jedoch nicht automatisch auch für das Halten in diesem Bereich.

Stehen Sie für höchstens drei Minuten dort, sind jederzeit in der Lage dazu, Ihr Fahrzeug wegzufahren und behindern niemanden, ist zumindest das Halten in zweiter Reihe erlaubt.

Ausnahme: Welche Fahrzeuge dürfen in zweiter Reihe parken?

Wie so häufig im Verkehrsrecht gibt es allerdings auch in Bezug auf das Parken in zweiter Reihe eine Ausnahmeregelung. § 12 Absatz 4 Satz 3 StVO besagt:

Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen.“

Dementsprechend müssen Taxifahrer im Regelfall beim Parken in 2. Reihe kein Bußgeld befürchten, wenn sie länger in diesem Bereich stehen, um Fahrgästen das Ein- oder Aussteigen zu ermöglichen. Dabei darf es jedoch keinesfalls zu einer Behinderung oder sogar zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kommen.

Was kann das Parken in zweiter Reihe kosten?

Nutzen Sie als Autofahrer die zweite Reihe unerlaubt zum Parken, kommt eine Strafe von mindestens 55 Euro auf Sie zu. Unter Umständen sind laut Bußgeldkatalog jedoch auch strengere Sanktionen möglich:

Wie teuer ist das Parken in zweiter Reihe?
Wie teuer ist das Parken in zweiter Reihe?
  • Kam es beim Parken in zweiter Reihe zu einer Behinderung, müssen Sie sich auf ein Bußgeld von 80 Euro und einen Punkt in Flensburg einstellen.
  • Haben Sie dabei jemanden gefährdet, müssen Sie 90 Euro zahlen. Auch hier landet ein Punkt auf Ihrem Konto in Flensburg.
  • Führte das unberechtigte Parken in zweiter Reihe zu einem Unfall, werden ein Bußgeld in Höhe von 110 Euro sowie ein Punkt fällig.

In zweiter Reihe parken: Schützt das Warnblinklicht vor Sanktionen?

Kraftfahrer, die der Auffassung sind, sie dürften in zweiter Reihe parken, sofern sie dabei die Warnblinkanlage eingeschaltet haben, liegen damit nicht nur falsch, sondern handeln sich damit zudem noch ein weiteres Bußgeld ein.

Das Warnblinklicht dürfen Sie gemäß § 16 StVO nur einsetzen, um auf Gefahren hinzuweisen. Daher verwenden Sie es in dieser Situation unberechtigt und müssen 5 Euro zahlen. Zusätzlich werden Ihnen die Sanktionen für das unerlaubte Parken in zweiter Reihe auferlegt.

Quellen und weiterführende Links

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