Parkscheibe: Vorschriften und Sanktionen zum Nachweis der Parkdauer

Damit möglichst viele verschiedene Autofahrer die öffentlichen Parkflächen nutzen können, entschließen sich viele Städte und Gemeinden die zulässige Parkdauer zu beschränken. Dabei ist die Ankunftszeit mithilfe einer Parkscheibe anzugeben.

Wie stelle ich eine Parkscheibe richtig ein?
Wie stelle ich eine Parkscheibe richtig ein?

Doch welche Vorgaben gilt es dabei gemäß Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu beachten? Wie ist etwa eine Parkscheibe richtig zu stellen? Wie muss diese aussehen? Ist in Deutschland eine elektronische Parkscheibe erlaubt? Und was kann das Parken ohne Parkscheibe laut Bußgeldkatalog kosten? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog: Parken ohne Parkscheibe

VerstoßBußgeld
Über­schrei­tung der zu­lässigen Höchst­park­dauer bei Ver­wen­dung einer Park­schei­be20 €
… länger als 30 Minuten25 €
… länger als 1 Stunde30 €
… länger als 2 Stunden35 €
… länger als 3 Stunden40 €
Park­schei­be nicht gut les­bar ange­bracht / vor­han­den20 €
… länger als 30 Minuten25 €
… länger als 1 Stunde30 €
… länger als 2 Stunden35 €
… länger als 3 Stunden40 €
Park­schei­be nicht richtig einge­stellt20 €
… länger als 30 Minuten25 €
… länger als 1 Stunde30 €
… länger als 2 Stunden35 €
… länger als 3 Stunden40 €

Parkscheibe: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wie parkt man mit einer Parkscheibe?

Parken Sie auf einem Stellplatz mit begrenzter Parkdauer, müssen Sie mithilfe der Parkscheibe die Ankunftszeit einstellen. Dabei drehen Sie die Scheibe so, dass der Zeiger auf dem Halbstundenstrich zeigt, die auf den Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Wo muss die Parkscheibe im Auto liegen?

Laut Straßenverkehrsordnung muss die Parkscheibe von außen gut lesbar ausliegen. Ist dies nicht der Fall, kann dies so gewertet werden, als hätten Sie die Parkscheibe vergessen. Eine Platzierung auf dem Armaturenbrett ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Wie lange darf man mit einer Parkscheibe parken?

Die maximale Parkdauer, die beim Parken mit einer Parkscheibe gilt, wird üblicherweise durch ein Zusatzzeichen angeordnet. Eine Grafik dazu finden Sie hier.

Wo ist eine Parkscheibe zu kaufen?

Bei Baumärkten, an Tankstellen und häufig auch bei größeren Supermärkten können Sie eine Parkscheibe erwerben. Wo Sie diese kaufen ist dabei eigentlich egal, solange sie den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Denn offiziell handelt es sich dabei um ein Verkehrszeichen, weshalb die Parkscheibe blau sein muss.

Video: Parkscheibe richtig verwenden

Video zur Parkscheibe
Wie können Sie die Parkscheibe richtig einstellen?

Vorgaben zur Parkscheibe: Optik und Verwendung

Wie ist bei einer Parkscheibe die Ankunftszeit einzustellen?
Wie ist bei einer Parkscheibe die Ankunftszeit einzustellen?

Wer ein Bußgeld wegen einer Parkscheibe vermeiden möchte, sollte sich sowohl beim Kauf als auch beim Einsatz an die gesetzlichen Vorschriften halten. Dabei gibt es tatsächlich allerhand zu beachten, denn bei der unscheinbaren Karte aus Pappe oder Plastik handelt es sich um ein Verkehrszeichen. Eine Abbildung lässt sich in Anlage 3 Nr. 11 StVO in der Übersicht der Richtzeichen finden. Demnach gelten folgende Vorgaben:

  • Maße: 150 mm x 110 mm
  • Farbe: blau mit weißer Schrift
  • Zeiteinteilung: halbe und volle Stunden
  • Aufdruck: Ankunftszeit und Verkehrszeichen 314

Achtung! Parkscheiben sind beliebte Werbegeschenke. Allerdings sollten Sie vor der Verwendung überprüfen, ob diese auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So darf die Vorderseite zum Beispiel keine Werbung zeigen und auch eine Zeiteinteilung in Viertelstunden ist grundsätzlich nicht korrekt. Scheiben mit lustigen Sprüchen oder in Pink sind ebenfalls zulässig.

Neben den optischen Vorgaben, gilt es auch für das Einstellen der Ankunftszeit Vorschriften. So ist das Halten und Parken gemäß § 13 Abs. 2 StVO nur erlaubt, wenn

[…] der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Sind Sie zum Beispiel um 13:12 Uhr angekommen, müssen Sie die Parkscheibe auf 13:30 Uhr einstellen. Bei einer Ankunft um 13:31 Uhr beginnt die durch ein Zusatzschild vorgeschriebene Höchstparkdauer demnach um 14:00 Uhr.

Verkehrsschilder, die den Einsatz der Parkscheibe vorschreiben, haben wir der nachfolgenden Galerie zusammengetragen:

VZ 314: Parken
VZ 314: Parken
VZ 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden
VZ 1040-32: Parkscheibe 2 Stunden
VZ 1040-33: Parken mit Parkscheibe
VZ 1040-33: Parken mit Parkscheibe

Übrigens! Ist der Parkscheinautomat oder die Parkuhr defekt, ist ebenfalls die Parkscheibe auszulegen. Darüber hinaus gilt es die angegebene Höchstparkdauer zu beachten.

Elektrische Parkscheibe: Erlaubt oder verboten?

Wer eine mitlaufende Parkscheibe mit Uhr nutzt, riskiert ein Bußgeld.
Wer eine mitlaufende Parkscheibe mit Uhr nutzt, riskiert ein Bußgeld.

Wem das ständige Einstellen der Ankunftszeit zu lästig ist, kann sich für eine digitale oder automatische Parkscheibe entscheiden. Diese zeigt mithilfe eines elektronischen Bewegungsmelders beim Abstellen des Motors den Anfang der Parkzeit an.

In Deutschland sind aber nur Modelle zulässig, die über eine Typengenehmigung verfügen. Dabei ist es wichtig, dass die Parkscheibe sowohl elektronisch als auch optisch den geltenden Vorgaben entspricht. So darf sich etwa die angezeigte Uhrzeit nach dem Abstellen des Fahrzeugs nicht mehr verändern. Darüber hinaus muss die Vorderseite eine Abbildung des Parken-Symbols (VZ 314) sowie die über dem Display die Aufschrift „Ankunftszeit“ aufweisen. Nicht zuletzt muss die Uhrzeit in einer 24-Stunden-Anzeige erfolgen und die Zahlenhöhe muss mindestens 2 cm betragen.

Untersagt ist hingegen der Einsatz von technischen Einrichtungen, die eine Parkscheibe automatisch weiterdrehen, um dadurch die vorgegebene Höchstparkdauer zu umgehen. Doch droht für eine solche elektronische Parkscheibe eine Strafe? Wer bei einer solchen Manipulation erwischt wird, muss in der Regel nur mit den Sanktionen rechnen, die für das Fehlen einer Parkscheibe gemäß Bußgeldkatalog drohen. 

Was kostet das Parken ohne Parkscheibe?

Für das Parken ohne Parkscheibe droht ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro.
Für das Parken ohne Parkscheibe droht ein Bußgeld zwischen 20 und 40 Euro.

Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften halten, müssen mit Konsequenzen rechnen. Parkverstöße stellen in der Regel eine Ordnungswidrigkeit dar, die sich anhand des Bußgeldkataloges sanktionieren lassen. Die Spanne der Geldsanktionen erstreckt sich dabei im Regelfall zwischen 20 und 40 Euro.

Wie hoch das Bußgeld für das Parken ohne Parkscheibe ausfällt, hängt davon ab, wie lange das Fahrzeug schon unerlaubt steht. Würde bei ausgelegter Parkscheibe die Höchstparkdauer überschritten, beeinflusst auch hier das Ausmaß die Bußgeldhöhe. Die konkreten Sanktionen können Sie der Bußgeldtabelle zu Beginn dieses Ratgeber entnehmen.

Wichtig! Parken Sie Ihr Kraftrad auf einem Stellplatz mit begrenzter Höchstparkdauer, müssen Sie auch eine Parkscheibe für das Motorrad „auslegen“. Die Parkscheibe befestigen Sie dazu am besten mit Kabelbindern oder einem Schlosss am Lenker oder am Vorderrad.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.

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