In großen Städten herrscht naturgemäß viel Verkehr, wohingegen Parkflächen rar gesät sind. Die Städte lassen sich dabei den Parkraum gut bezahlen. Autofahrer haben aufgrund des technischen Fortschritts diverse Möglichkeiten, einen Parkschein zu lösen. Wir zeigen einige davon in diesem Beitrag auf. Dem gegenüber stellen wir die Kosten, die beim Parken ohne oder mit abgelaufenen Parkschein drohen.
Parkschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Eine Parkscheibe zeigt lediglich die Ankunftszeit eines Wagens an. In der Regel dürfen Fahrzeuge dort, wo Parkscheibenpflicht herrscht, eine bestimmte Zeit kostenlos geparkt werden. Ein Parkschein dient zwar ebenfalls dem Nachweis der Ankunftszeit. Allerdings wird dieser gegen eine Gebühr für eine bestimmte Dauer erworben. Das kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, bspw. mit dem Handy.
Parken Sie auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz ohne Ticket, kann das ab der ersten Minute ein Verwarngeld nach sich ziehen.
Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich nach der Parkdauer und erhöht sich mit jeder halben Stunde, die ohne sichtbaren Parkschein geparkt wird. Das gilt auch für das Parken mit abgelaufenem Ticket.
Inhaltsverzeichnis
Parken ohne Parkschein: mögliches Verwarngeld
Verstoß | Sanktionen |
---|---|
ohne gültigen Parkschein geparkt / Parkschein nicht gut sichtbar | 20 EUR |
... mehr als 30 Minuten | 25 EUR |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
... mehr als 2 Stunden | 35 EUR |
... mehr als 3 Stunden | 40 EUR |
Parkzeit bzw. Höchstparkdauer überschritten | 20 EUR |
... mehr als 30 Minuten | 25 EUR |
... mehr als 1 Stunde | 30 EUR |
... mehr als 2 Stunden | 35 EUR |
... mehr als 3 Stunden | 40 EUR |
Bußgeldrechner für Parkverstöße mit Pkw oder Lkw
Wo Parken nur mit Parkschein erlaubt ist
Parken Sie Ihren Wagen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, müssen Sie einen Parkschein lösen – oder Sie riskieren ein Verwarngeld. Viele Städte und Gemeinden setzen aufgrund des vorherrschenden Platzmangels auf die sogenannte Parkraumbewirtschaftung. Autofahrer sollen mithilfe von Parkgebühren dazu animiert werden, den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen.
Ob Autofahrer Parkscheine auf bestimmten Flächen kaufen müssen, ist durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet, die Beginn und Ende einer Parkzone kennzeichnet.
Parkgebühren werden dabei nicht nur auf öffentlichen Parkflächen fällig. Auch auf Privatparkplätzen können Autofahrer zur Kasse gebeten werden. Da es sich dabei jedoch oft um Kundenparkplätze handelt, droht Parksündern hier vielmehr eine Vertragsstrafe.
Verhängte Vertragsstrafen müssen zwar verhältnismäßig sein, fallen aber im Vergleich zum einfachen Strafzettel deutlich höher aus. Zudem sind Parkplatzbetreiber auch dazu berechtigt, Fahrzeuge abschleppen zu lassen, sofern diese unerlaubt auf einem Parkplatz abgestellt wurden. Ein Verwarnungsgeld wird dabei in keinem Fall fällig, da nicht das Ordnungsamt zuständig ist.
Halten Sie lediglich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz, benötigen Sie kein Parkticket. Die Straßenverkehrsordnung (§12 Abs. 2 StVO) geht von Halten aus, sofern eine Haltedauer von drei Minuten nicht überschritten wird. Auch das Be- und Entladen eines Fahrzeugs ist ohne Parkschein möglich. Es ist lediglich Eile geboten.
Parkgebühren: Kosten sind unterschiedlich hoch
Je nach Region variieren die Parkschein-Preise stark – ein Gebührenrahmen zwischen 0,25 und 3 Euro pro Stunde ist nicht ungewöhnlich. Das liegt daran, dass die Parkraumbewirtschaftung in den Händen der Städte und Gemeinden liegt. In Gebieten mit besonders hohem Verkehrsaufkommen bzw. in touristischen Zonen wird oftmals ein hoher Satz von rund 3 Euro pro Stunde verlangt.
Online-Parkschein mit dem Handy lösen
Wer seinen Wagen auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz abstellen will, braucht vielerorts kein Kleingeld mehr. Das Ticket lässt sich online kaufen. Eine Parkschein-App macht’s möglich. Das Kennzeichen des jeweiligen Wagens dient dabei der Erkennung. Einmal im System erfasst, sehen Ordnungshüter schnell, ob ein Parkschein gelöst wurde oder nicht.
Die Vorteile sind dabei vielfältig:
- die bargeldlose Bezahlung erfolgt bspw. per Kreditkarte, Paypal oder Direktüberweisung.
- ein Infodienst schickt eine Benachrichtigung ans Handy, sobald der Parkschein abzulaufen droht bzw. die maximale Parkzeit näher rückt.
- eine minutengenaue Erfassung der Parkdauer ermöglicht eine exakte Abrechnung ohne Überzahlung.
Eine Alternative zur App besteht darin, einen Parkschein per SMS oder Anruf anzufordern. Ob das möglich ist, erfahren Sie in der Regel vor Ort. Hinweisschilder geben Aufschluss.
Eine Gefälligkeit entfällt mit den technischen Optionen jedoch auch: Während Sie einen am Automaten gelösten Parkschein vor Ablauf der „gekauften“ Parkdauer weitergeben konnten, ist das bei Buchung per App nicht mehr möglich.
Bußgeld: Strafe für Parken mit abgelaufenem Parkschein
Eines ist vorwegzunehmen: Ein Bußgeld droht genau genommen nicht, wenn ein Parkschein abgelaufen ist bzw. kein Ticket gelöst wurde – ein Verwarngeld wird fällig.
Ein abgelaufener Parkschein kann allerdings in einem Bußgeldbescheid enden und damit auch mit einem Bußgeld: wenn der Parkschein überzogen und ein fälliges Verwarngeld nicht rechtzeitig beglichen wird.
Lassen Sie es nicht so weit kommen. Ist Ihr Ticket abgelaufen, sind die Kosten vergleichsweise gering. Ein Bußgeld kann unter anderem aufgrund von anfallenden Bearbeitungsgebühren deutlich höher ausfallen.
Ein Verwarngeld beträgt je nach Verstoß zwischen 5 und 55 Euro und fällt bei leichten Verkehrsordnungswidrigkeiten an. Dazu zählen auch kleinere Parkverstöße, die in der Regel mit einem Strafzettel geahndet werden. Dabei fallen keine nennenswerten zusätzlichen Gebühren an. Nicht so bei einem Bußgeld.
Strafzettel trotz Parkschein: In diesen Fällen ist das möglich
Das Lösen eines Parkscheins per App bzw. Handy hat sich noch nicht überall durchgesetzt. So gibt es Parkplätze, auf denen ein Ticket am Automaten gelöst und gut sichtbar im Auto hinterlegt werden muss. Wer das vergisst, hat mitunter das Nachsehen.
Das Ordnungsamt muss einen nachgereichten Parkschein nicht akzeptieren. Das ist darauf zurückzuführen, dass Schummeleien nicht auszuschließen sind. Immerhin kann nicht nachgewiesen werden, dass der jeweilige Parkschein vom Fahrzeugführer selbst für den betreffenden Wagen gelöst wurde.