Mit Nachfahrsystemen wie dem Police-Pilot können Geschwindigkeitsverstöße ermittelt werden. Die Möglichkeiten der Geschwindigkeitserfassung sind bei diesem Blitzer flexibler als bei anderen Radaranlagen.
Der Police-Pilot ist auch unter dem Namen ProViDa-System bekannt und beinhaltet die Videoaufzeichnung verdächtiger Fahrzeuge. Sowohl Geschwindigkeit als auch Abstand können im fließenden Straßenverkehr überwacht werden. Das Videomaterial kann vor Gericht als Beweismittel herangezogen werden, wenn es zur Verhandlung von Fällen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstößen kommt.
Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Police-Pilot-System zusammen? Wie läuft das Messverfahren im Detail ab? Und wird ein Toleranzabzug gewährt? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Police-Pilot: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Allgemein handelt es sich beim Police-Pilot um ein Videonachfahrsystem, bei dem die Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren vorgenommen wird. Er kann allerdings auch in stehenden Fahrzeugen eingesetzt werden.
Beim Police-Pilot müssen 5 km/h vom Messergebnis abgezogen werden, wenn die Geschwindigkeit unter 100 km/h lag. Bei einem Tempo über 100 km/h muss ein Toleranzabzug von 5 Prozent stattfinden.
Informationen über typische Messfehler beim Police-Pilot finden Sie hier.
Wie erfolgt die Geschwindigkeitsmessung mittels Police-Pilot?
Grundsätzlich beinhaltet der Police-Pilot drei entscheidende Bestandteile:
- Digital-Tachometer
- Videoanlage
- Steuergerät
Ähnlich wie andere Blitzgeräte ermöglicht auch die beschriebene Apparatur verschiedene Methoden der Messung. Gewählt werden kann in der Praxis zwischen unterschiedlichen Standorten des Einsatzfahrzeugs. Auch die Messstrecke können zuständige Verkehrsbeamte je nach Bedarf flexibel festsetzen. Im Folgenden sind verschiedene Messverfahren zusammengefasst, die der Police-Pilot ermöglicht:
- Vorab wird eine Messstrecke festgelegt und genau abgemessen: Beginn und Ende der Videoüberwachung werden dabei manuell ins Steuergerät eingegeben. Daraus wird die Durchschnittsgeschwindigkeit vom überprüften Fahrzeug ermittelt.
- Verfolgung von einem verdächtigen Fahrzeug unter Einhaltung eines gleichbleibenden Abstands: Bei Videonachfahrsystemen wird diese Methode am häufigsten angewendet, weil sie sich für Kontrollfahrten im Fließverkehr am besten eignet und dabei ein hohes Maß an Flexibilität erlaubt. In Echtzeit kann während des Nachfahrens vom digitalen Tachometer abgelesen werden, mit wie viel km/h das vorausfahrende Kfz fortbewegt wird.
- Verkehrsüberwachung aus dem stehenden Polizeifahrzeug heraus: Für das Einsatzfahrzeug wird ein fester Standort gewählt. Anschließend legen die verantwortlichen Beamten der Verkehrspolizei eine Strecke fest, die bei der Messung von der Videoanlage erfasst werden soll.
Wird Fahrern ein Toleranzabzug gewährt?
Wann immer technische Geräte verwendet werden, besteht die Möglichkeit, dass ungenaue oder falsche Messergebnisse vorliegen. Um für betroffene Fahrer einen Ausgleich zu schaffen, wurde eine bestimmte Toleranzgrenze für das Police-Pilot-System festgelegt.
Bis zu einer Geschwindigkeit von 100 km/h werden 5 km/h abgezogen. Wer mit seinem Auto mehr als 100 km/h fährt und vom Police-Pilot erfasst wird bekommt einen Toleranzabzug von 5 Prozent gestattet.
Typische Messfehler beim Police-Pilot
In aller Regel liefern Videonachfahrsysteme wie der Police-Pilot zuverlässige Messergebnisse. Trotzdem besteht wie bei allen technischen Anlagen ein gewisses Fehler-Risiko. Denn letztlich ist das Gerät nur so gut wie die Vorbereitung und Eingabe der verantwortlichen Verkehrspolizisten. Diese sind sowohl für die regelmäßige Wartung der eingesetzten Geräte zuständig als auch für deren präzise Bedienung. Folgende Fehler können daher beim Police-Pilot unterlaufen:
- Ungenauigkeiten bei der Bestimmung der Länge für die Messstrecke
- Reaktionsfehler bei der manuellen Eingabe von Beginn und Ende der Messung
- Vorgeschriebenen Abstand zum Fahrzeug, das überprüft werden soll, nicht konstant eingehalten
Für betroffene Fahrzeugführer ist es daher auf jeden Fall ratsam, nach erhaltenem Bußgeldbescheid eine Prüfung zu veranlassen, da beschriebene Fehlerquellen unter Umständen einen Einspruch möglich machen bzw. die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch deutlich erhöhen.