Nach erfolgreich bestandener Prüfung und all den Strapazen der letzten Monate möchten wohl die meisten frischgebackenen Führerscheinbesitzer am liebsten die ganze Welt umarmen. Endlich dürfen sie die Straßen allein unsicher machen und sind nicht mehr auf die Eltern oder die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. Doch bevor sie quasi als „vollwertige“ Autofahrer angesehen werden, müssen sie erst die Probezeit beim Führerschein hinter sich bringen.
Schließlich wird der Fahrausweis zunächst einmal auf Probe erteilt. Zwei Jahre lang sind Führerscheinneulinge also sozusagen auf Bewährung und müssen sich in dieser Zeit zum Teil nicht nur an strengere Verkehrsregeln halten. Weiterhin kommen zusätzliche Maßnahmen auf sie zu, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen. Wissenswertes rund um den Führerschein auf Probe sowie die härteren Konsequenzen, die auffällig gewordenen Fahranfängern bei Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr drohen können, finden Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Wie sehen die Konsequenzen in der Probezeit beim Führerschein aus?
Verstoß | Folgen |
---|---|
Verkehrsverstoß, der mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro bestraft wird | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre |
A-Verstoß in der Probezeit z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Handy am Steuer, Rotlichtverstoß, Rettungsgasse nicht gebildet | |
Einmaliger A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Zweiter A-Verstoß in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
A-Verstoß mit Alkohol oder Drogen | Teilnahme an speziellem Aufbauseminar für Fahranfänger |
B-Verstoß in der Probezeit z. B. Winterreifenpflicht missachtet, Termin zur Hauptuntersuchung überzogen, Ladung nicht gesichert und dadurch andere gefährdet oder einen Unfall verursacht | |
Einmaliger B-Verstoß | keine Verlängerung & kein Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
B-Verstoß mit anschließendem A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre & Teilnahme an einem Aufbauseminar |
Zwei B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Verwarnung und Empfehlung der Teilnahme an verkehrspsychologischer Beratung |
Zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit | Entzug der Fahrerlaubnis |
Probezeit beim Führerschein: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Grundsätzlich dauert die Probezeit zwei Jahre. Wer sich allerdings einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, muss mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre vorlieb nehmen.
Fahranfänger, die insgesamt drei A-Verstöße bzw. sechs B-Verstöße in der Probezeit vom Führerschein begangen haben, werden mit dem Entzug des Führerscheins konfrontiert. Es muss also schon einiges passieren, bis es zum Führerscheinverlust in der Probezeit kommt.
Kraftfahrer, die sich nicht mehr in der Probezeit befinden, haben die Option, bei höchstens fünf Punkten auf ihrem Flensburger Punktekonto alle fünf Jahre einen Punkt abzubauen. Dafür müssen sie ein sogenanntes Fahreignungsseminar absolvieren. Fahranfänger, welche die Probezeit vom Führerschein noch nicht hinter sich gebracht haben, haben diese Möglichkeit jedoch nicht.
Im Video erklärt: A- und B-Verstoß
Seit wann gibt es den Führerschein auf Probe?
Die Probezeit bei dem Führerschein wurde bereits im Jahr 1986 in Deutschland eingeführt. Damals kam es zu immer mehr Unfällen im Verkehr, an denen Fahranfänger beteiligt waren. Jungen Fahrern mangelt es in den meisten Fällen schlichtweg an Erfahrung, was sich bei einigen in einem übermütigen und leichtsinnigen Verhalten äußert. Um dem entgegenzuwirken, sollten die zusätzlichen Maßnahmen bei Zuwiderhandlungen in der Probezeit als Abschreckung fungieren.
Doch wie läuft das Ganze in der Probezeit vom Führerschein genau ab? Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir im Anschluss einige Fragen inklusive Antworten zur Probezeit in Deutschland beim Führerschein zusammengefasst.
Bei welchen Klassen wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt?
Manche Fahranfänger sind der Meinung, es gäbe ausschließlich beim Führerschein der Klasse B eine Probezeit, also dem Autoführerschein. Damit liegen sie jedoch falsch. Vielmehr muss sie insgesamt bei folgenden Fahrerlaubnisklassen durchlaufen werden:
- A (Motorräder)
- B (Pkw)
- C (Lkw)
- D (Busse)
Gilt auch eine Probezeit bei einem Führerschein mit 17?
Das Modell „Begleitetes Fahren“ ermöglicht es jungen Fahrern, bereits mit 17 Jahren ein Auto zu steuern, wenn auch in Begleitung einer im Vorfeld festgesetzten Person, die ein Auge darauf haben soll, dass alles seine Richtigkeit hat und bei Fragen oder Unsicherheiten weiterhilft. Auch beim Führerschein mit 17 beginnt die Probezeit an dem Tag zu laufen, an dem Sie die Fahrerlaubnis erworben haben.
Was gilt in Bezug auf die Promillegrenze in der Probezeit beim Führerschein?
Die Alkoholgrenze liegt in Deutschland allgemein bei 0,5 Promille. Strengere Vorschriften gelten allerdings innerhalb der Probezeit vom Führerschein bzw. sogar bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres: Fahranfänger, die in eine dieser beiden Kategorien fallen, müssen sich an eine Null-Promille-Grenze halten.
Konsumieren sie auch nur einen Schluck Alkohol und werden im Zuge einer polizeilichen Verkehrskontrolle erwischt, drohen Ihnen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog sowie weitere probezeitrelevante Maßnahmen.
Ist es möglich, die Probezeit beim Führerschein zu verkürzen?
Mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Niedersachsen bestand in allen Bundesländern in Deutschland bis zum 31. Dezember 2010 die Möglichkeit, die Probezeit zu verkürzen. Wer seinen Führerschein noch nicht lange hatte, konnte an einem Fortbildungsseminar für Fahranfänger (FSF) teilnehmen und seine Zeit auf Bewährung so um ein Jahr verringern. Heutzutage existiert diese Option jedoch nicht mehr.
Dürfen Sie mit Ihrem Führerschein in der Probezeit im Ausland fahren?
Wer seine Fahrerlaubnis in der Europäischen Union (EU) oder einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben hat, darf damit grundsätzlich auch im europäischen Ausland unterwegs sein. Daher dürfen auch Sie in der Probezeit beim Führerschein im Ausland fahren. Voraussetzung dafür ist in der Regel lediglich, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist.
Was folgt auf Regelmissachtungen in der Probezeit beim Führerschein?
Manche Verstöße gegen die Verkehrsregeln wiegen schwerer als andere – dies steht außer Frage. Haben Sie beispielsweise die Parkdauer überschritten, sind die möglichen Folgen schließlich nicht so gravierend wie beim Überfahren einer roten Ampel.
Um die jeweiligen speziellen Maßnahmen bei der Probezeit vom Führerschein dem Schweregrad der Zuwiderhandlung anzupassen, findet eine Unterscheidung in A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen) statt.
Fahren Sie z. B. mit einem zu geringen Reifenprofil oder überziehen die vorgeschriebene Hauptuntersuchung (HU) um mehr als acht Monate, leisten Sie sich einen B-Verstoß. Um einen A-Verstoß handelt es sich wiederum, wenn Sie unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol am Steuer aufgegriffen werden oder während der Fahrt mit dem Smartphone herumhantieren.
Wie gestalten sich die speziellen Maßnahmen in der Probezeit vom Führerschein?
Die Maßnahmen, auf die sich auffällig gewordene Fahranfänger in der Probezeit vom Führerschein einstellen müssen, richten sich zum einen danach, ob der begangene Verstoß in die Kategorie A oder die Kategorie B einzuordnen ist. Außerdem sind die Konsequenzen abhängig davon, wie viele Zuwiderhandlungen welcher Kategorie sich der betroffene Führerscheinneuling bereits geleistet hat.
Zusammenfassend sehen die besonderen Maßnahmen in der Probezeit beim Führerschein in Deutschland wie folgt aus:
- Junge Fahrer, die sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße zuschulden kommen lassen, ereilt eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem droht ihnen in diesem Fall die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar, wofür sie selbst aufkommen müssen. Wer sich weigert, das Seminar zu absolvieren, wird mit der Entziehung seines Führerscheins konfrontiert und erhält ihn erst wieder zurück, wenn er der Aufforderung nachgekommen ist und einen Nachweis darüber erbringen kann.
- Begehen sie nur einen Verstoß der Kategorie B und nicht zwei, bleiben sie jedoch vorerst von speziellen Konsequenzen verschont.
- Gehen im Anschluss daran abermals zwei B-Verstöße oder ein A-Verstoß auf ihr Konto, müssen sie sich auf eine kostenpflichtige Verwarnung einstellen. Weiterhin wird ihnen empfohlen, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Dieser Schritt ist jedoch freiwillig.
- Wer danach immer noch nicht genug hat und sich erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leistet, wird schließlich mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis in der Probezeit konfrontiert.
Führerschein vergessen: In der Probezeit keine Seltenheit
In Deutschland werden regelmäßig Verkehrskontrollen durchgeführt, um zu überprüfen, ob im Straßenverkehr auch alles mit rechten Dingen zugeht. Gerät ein Fahrer in der Probezeit vom Führerschein in eine solche Kontrolle, fragen die zuständigen Beamten in der Regel zunächst einmal nach dem Fahrzeugpapieren sowie dem Fahrausweis.
Schließlich schreibt § 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) eine Mitführpflicht des Führerscheins bei jeder Fahrt vor. Dort heißt es:
Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. […]“
Haben sie in der Probezeit Ihren Führerschein vergessen und können ihn dementsprechend nicht vorzeigen, rutscht wohl den meisten Fahranfängern das Herz in die Hose. Dabei gibt es dafür gar keinen Grund: Gemäß Bußgeldkatalog ist dieser Fauxpas mit der Zahlung eines Verwarnungsgeldes von 10 Euro erledigt. Diese geringfügige Ordnungswidrigkeit wird darüber hinaus weder als A- noch als B-Verstoß gewertet.
Es kommt also zu keinen speziellen Maßnahmen in der Probezeit. Wurde die Fahrerlaubnis Ihnen als Fahranfänger allerdings entzogen und Sie fahren deshalb ohne Führerschein in der Probezeit, begehen Sie eine Straftat. Schließlich haben Sie das Dokument in einer solchen Situation nicht nur vergessen, sondern die Erlaubnis wurde Ihnen generell aberkannt. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) folgt darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.