Probezeitverlängerung: Ab wann wird die Probezeit verlängert?

Jungen Menschen wird eine Fahrerlaubnis bereits seit 1986 zunächst einmal nur auf Probe erteilt. Dies ist darin begründet, dass Fahranfänger aufgrund ihrer Unerfahrenheit häufig die Schuld an schweren Unfällen im Verkehr tragen. Um dem entgegenzuwirken und die Neulinge sozusagen etwas abzuschrecken, kommen innerhalb der zweijährigen Probezeit nicht nur Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog auf sie zu, wenn sie gegen geltendes Verkehrsrecht verstoßen.

Wann verlängert sich die Probezeit?
Wann verlängert sich die Probezeit?

Vielmehr müssen sich auffällig gewordene Fahranfänger auf zusätzliche Maßnahmen einstellen. Eine mögliche Konsequenz ist die Probezeitverlängerung. Doch wann darf die Probezeit verlängert werden? Und welche Auswirkungen hat eine Verlängerung der Probezeit auf den Führerschein? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen erhalten Sie im folgenden Ratgeber.

Probezeitverlängerung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann kann die Probezeit verlängert werden?

Fahranfänger, die sich einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße in der Probezeit leisten, müssen mit einer Probezeitverlängerung rechnen.

Wie oft darf eine Probezeitverlängerung erfolgen?

Die Probezeit darf nur einmal von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert werden.

Inwiefern beeinflusst eine Verlängerung der Probezeit den Führerschein?

Zunächst einmal hat es keine Auswirkungen auf den Führerschein, wenn die Probezeit verlängert wurde. Begehen junge Autofahrer danach allerdings weitere zwei A-Verstöße, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Das Gleiche geschieht, wenn sie sich nach der Probezeitverlängerung weitere vier B-Ver‌stöße zuschulden kommen lassen.

Aufgrund welcher Gegebenheiten kann die Probezeit verlängert werden?

Zuwiderhandlungen, die sich junge Autofahrer zuschulden kommen lassen, werden allgemein in zwei Kategorien eingeteilt: A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen). Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h, der Nutzung vom Handy am Steuer oder einer Alkoholfahrt handelt es sich beispielsweise um Verstöße der Kategorie A.

Als B-Verstoß wird wiederum die Missachtung der Winterreifenpflicht, das Mitführen eines Radarwarners oder das Parken auf der Autobahn gewertet. Aber ab wann droht eine Probezeitverlängerung? Dies ist der Fall, wenn Sie sich als Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße leisten. Dann kommt es zur Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre. Doch damit noch nicht genug: Außerdem müssen Sie damit rechnen, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wird.

Wichtig: Haben Sie lediglich einen B-Verstoß begangen, kommt es noch nicht zu einer Probezeitverlängerung. Dies ist erst möglich, wenn Sie sich als Führerscheinneuling zwei Verstöße dieser Kategorie geleistet haben.

Was geschieht mit dem Führerschein, wenn die Probezeit einer Verlängerung unterzogen wird?

Probezeit verlängern: Auf den Führerschein hat das zunächst einmal keine Auswirkungen.
Probezeit verlängern: Auf den Führerschein hat das zunächst einmal keine Auswirkungen.

Zunächst einmal hat es keine Auswirkungen auf den Führerschein, nachdem die Probezeit zu verlängern war. Weigern Sie sich jedoch, das damit zusammenhängende Aufbauseminar zu absolvieren, wird Ihnen nach der Probezeit­verlängerung der Führerschein entzogen. Ab wann Sie ihn zurückerhalten, liegt ganz bei Ihnen:

Sobald Sie das Seminar besucht und den entsprechenden Nachweis bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, bekommen Sie Ihre Fahrerlaubnis zurück. Begehen Sie in der Probezeit beim Führerschein nach der Verlängerung noch weitere Zuwiderhandlungen, geht das Ganze allerdings in der Regel nicht so glimpflich aus:

  • Ein weiterer Verstoß der Kategorie A oder zwei weitere Verstöße der Kategorie B nach der Probezeitverlängerung führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Diese geht weiterhin mit der Empfehlung einher, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Dieser Schritt ist jedoch freiwillig.
  • Halten Sie sich als Führerscheinneuling abermals nicht an die Verkehrsregeln und leisten sich im Anschluss an all diese Maßnahmen erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommt es schließlich in der Probezeit zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Diese ist mit einer mindestens sechs Monate andauernden Sperrfrist verbunden, innerhalb der die zuständige Behörde eine Neuerteilung nicht abnicken wird. Außerdem stehen Ihnen eine erneute Prüfung sowie das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) bevor, wenn Sie Ihren Führerschein zurückerhalten möchten.
Bedenken Sie: Eine Probezeitverlängerung kann nur einmal auf Sie zukommen. Werden Sie im Anschluss daran als Fahranfänger erneut bei Regelmissachtungen im Straßenverkehr erwischt, werden vielmehr immer gravierendere Konsequenzen fällig, die bis zum Führerscheinentzug reichen. So etwas wie eine Probezeitverlängerung von vier auf sechs Jahre existiert allerdings nicht.
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