Grundsätzlich gilt, dass der Konsum von Alkohol und das Führen von Fahrzeugen eine gefährliche Kombination ist. Störungen im Bereich der Wahrnehmung, des Sehvermögens und der Reaktion werden von alkoholischen Substanzen bereits ab geringen Promillewerten hervorgerufen. Aber an welche Promillegrenze müssen sich Verkehrsteilnehmer konkret halten, die auf deutschen Straßen unterwegs sind?
Die Höhe des Alkoholgehaltes im Blut wird in Promille angegeben, wobei sich der Wert nach dem Verhältnis des Alkohols zur Körperflüssigkeit richtet. Aber wann wurde die Promillegrenze für das Auto und andere Fahrzeuge in Deutschland zum ersten Mal eingeführt? Und mit viel viel Promille darf man noch Auto fahren? Diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Promillegrenze: Die wichtigsten Fragen & Antworten
In Deutschland müssen sich Kraftfahrer an eine Promillegrenze von 0,5 halten. Für Fahranfänger unter 21 Jahren oder in der Probezeit gilt allerdings eine Grenze von 0,0 Promille.
Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt und haben gegen die Promillegrenze verstoßen, können die Sanktionen aus dieser Tabelle auf Sie zukommen.
Alkohol am Steuer in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog werden daher zusätzlich eine Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie ein Aufbauseminar fällig.
Promillegrenzen in Deutschland
Promillewert | Tatbestand |
---|---|
zwischen 0,0 und 0,3 | im Allgemeinen keine Ordnungswidrigkeit (nur bei Fahranfängern in der Probezeit und jungen Fahrern bis 21 Jahre) |
0,3 | relative Fahruntüchtigkeit |
0,5 | Ordnungswidrigkeit |
ab 1,1 | absolute Fahruntüchtigkeit |
Bußgeldkatalog: Genuss alkoholischer Substanzen am Steuer
Bußgeldrechner für den Tatbestand „Alkohol am Steuer“
Tipp: Wenn Sie wissen wollen, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben, können Sie das hier mit unserem Promillerechner ermitteln!
Weitere Ratgeber zum Thema Promillegrenze
Video: Promillegrenze überschritten – Konsequenzen
Promillegrenzen in Deutschland im Wandel der Zeit
Erstmalig beschloss der Bundesgerichtshof im Jahr 1953 eine Alkoholgrenze für Deutschland, die auf eine Blutalkoholkonzentration von 1,5 Promille festgelegt wurde und für alle Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr gelten sollte. Zunächst hatte diese Maßnahme aber nur dann Konsequenzen für gesetzeswidrig handelnde Verkehrsteilnehmer, wenn es wegen Überschreitung der Promillegrenze zu einem Unfall kam.
Obwohl jährlich nach wie vor zahlreiche Unfälle wegen Alkohol am Steuer zu verzeichnen waren, kam es erst am 14. Juni 1973 zur ersten Änderung der Promillegrenze, die beim Autofahren bis dahin galt. Nach Verhandlungen im Bundesrat fiel letztlich die Entscheidung, dass statt der 1,5- eine neue 0,8-Promillegrenze angemessen sei.
In diesem Zusammenhang wurde anschließend festgelegt, dass bei sämtlichen Alkoholfahrten, bei denen dem Fahrer zwischen 0,8 und 1,29 Promille Blutalkohol nachgewiesen wird, von Ordnungswidrigkeiten die Rede sein muss. In die heutige Währung umgerechnet wurden etwa 1.500 Euro als Bußgeld fällig, wenn Fahrzeugführer im genannten Promille-Bereich lagen. Außerdem mussten betroffene Personen mit einem dreimonatigen Fahrverbot rechnen.
Als absolut fahruntauglich galten Fahrer von Kraftfahrzeugen zu dieser Zeit erst ab 1,3 Promille Blutalkoholgehalt. Alkohol am Steuer wurde dann nicht mehr als Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern als Straftat gewertet. Sanktioniert werden konnten Betroffene dementsprechend auch mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Zusätzlich war ein Bußgeld in der Höhe von umgerechnet etwa 5.000 Euro zu begleichen.
Wie hoch ist die aktuelle Promillegrenze in Deutschland?
Welche Alkoholgrenze beim Autofahren mittlerweile herrscht, ist zwar den meisten aber nicht allen Verkehrsteilnehmern bekannt. 2001 kam es nach 1973 zur zweiten Änderung des Alkohollimits, das beim Autofahren in Deutschland eingehalten werden muss. Der Wert der bis dahin gültigen Promillegrenze, welcher 0,8 betrug, wurde durch einen Wert von 0,5 Promille ersetzt – die Grenze somit erneut abgesenkt.
Aber auch die Unterscheidung zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat basiert mittlerweile auf einer anderen Alkohol-Promille-Grenze. Folgende Liste zeigt Ihnen, bei welchen Werten was vorliegt:
- Ordnungswidrigkeit: wenn die Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille liegt
- Straftat: ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille
Es gibt aber noch einen anderen Wert, der zwar geringer ist als 0,5 und dennoch bereits Konsequenzen nach sich ziehen kann. Ist nämlich eine Promillegrenze von 0,3 Promille erreicht, dann werden Fahrzeugführer in diesem Zustand aus juristischer Sicht als „relativ fahruntüchtig“ bezeichnet.
Wer mit 0,3 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt, der macht sich jedoch im Allgemeinen keiner Ordnungswidrigkeit schuldig.
Vorausgesetzt, die nachfolgend aufgelisteten Umstände sind nicht zutreffend:
- auffälliges Fahrverhalten (beispielsweise Schlangenlinien o. Ä.)
- wenn Sie wegen Alkoholeinfluss einen Unfall herbeiführen
Ist einer der beiden Punkte gegeben, dann kann bereits die Promillegrenze von 0,3 Promille Bußgelder, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Beachten Sie hierbei, dass der genannte Blutalkoholwert bereits nach dem Genuss von einem oder zwei Gläsern Bier sowie Wein erreicht sein kann.
Alkohol am Steuer: Welche Grenze von Fahranfängern einzuhalten ist
Freiheit, Unabhängigkeit, Flexibilität – Führerscheinneulinge können die Zeit bis zum Erhalt der Fahrerlaubnis oft kaum abwarten. Umso größer ist dann die Freude, wenn nach absolvierter Theorie und gefahrenen Praxisstunden die Prüfungsfahrt bestanden wird. Für Fahranfänger folgt dann die Probezeit, in der Führerscheinneulinge unter Beweis stellen müssen, dass sie das erworbene Wissen verinnerlicht haben und sich dies im Fahrverhalten widerspiegelt.
Dazu zählt auch der Verzicht auf Alkohol im Straßenverkehr, denn seit 2007 gilt für Fahranfänger die Promillegrenze von 0,0. Für die Fahrpraxis bedeutet dies, dass Alkohol absolut tabu ist. Dies gilt übrigens auch für junge Fahrzeugführer bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, unabhängig davon, ob die Probezeit bereits absolviert ist oder noch läuft.
MPU wegen überschrittener Promillegrenze? – Was hierbei laut Gesetz gilt
Ab welcher Promillegrenze ist beim Autofahren in Deutschland damit zu rechnen, dass Sie an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung teilnehmen müssen? Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn der Alkoholtest bei betroffenen Fahrern einen Wert von 1,6 Promille oder mehr ergibt. Durch diese Maßnahme soll die allgemeine Fahreignung des Verkehrsteilnehmers beurteilt werden.
Zu diesem Zweck wird von einem Verkehrspsychologen ein Gutachten erstellt, für welches sich die zu beurteilende Person einigen Tests unterziehen muss. Im Zuge der MPU wird außerdem eine Sperrfrist verhängt, innerhalb der die Wiedererlangung des Führerscheins nicht möglich ist. Erst nach Ablauf der Frist können Verkehrssünder die Fahrerlaubnis neu beantragen, wenn die MPU bestanden wurde und der Fahrer abschließend als grundsätzlich fahrtauglich eingestuft wurde.
Eine MPU kann ferner bereits vor Erreichen der 1,6-Promillegrenze verpflichtend sein, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- wenn es sich um Wiederholungstäter handelt (schon 0,5 Promille reichen hier aus)
- wenn dem Verkehrssünder Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch nachgewiesen werden können