Autobahnen dienen in Deutschland dem Schnellverkehr und sind deshalb nur für Fahrzeuge geeignet, die bauartbedingt mindestens mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden können. Da im Gegensatz zum Verkehr innerorts auf Autobahnen ein deutlich höheres Tempo herrscht, sind Unfälle oft folgenschwer.
Um Verkehrssünder bei unangemessenem Fahrverhalten zur Rechenschaft ziehen zu können, sind entsprechend dem Bußgeldkatalog je nach Tatbestand unterschiedliche Sanktionen möglich. Aber wann müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen neben einem Bußgeld auch Punkte auf der Autobahn drohen?
In welchem Umfang Punkte in Flensburg für Autobahn-Delikte gespeichert werden und welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Punktetabelle: Punkte bei Verstößen auf der Autobahn
Tatbestand | Punkte in Flensburg |
---|---|
ab 21 km/h zu schnell | 1 Punkt |
ab 41 km/h zu schnell | 2 Punkte |
Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes | 1 Punkt |
Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes | 2 Punkte |
Fahren auf dem Seitenstreifen | 1 Punkte |
bei stockendem Verkehr keine Rettungsgasse gebildet | 2 Punkte |
Nötigung durch Drängeln | 3 Punkte |
Punkte auf der Autobahn: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h müssen Sie mit einem Punkt rechnen, ab 41 km/h zu schnell drohen bereits zwei Punkte in Flensburg.
Betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes, kommt ein Punkt auf Sie zu. Bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes werden zwei Punkte fällig.
Wie viele Punkte auf der Autobahn bei überhöhter Geschwindigkeit drohen
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern noch keine allgemeine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen. Was hingegen existiert, ist eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Drohen demnach überhaupt Punkte auf der Autobahn, wenn Sie zu schnell fahren und von einem Blitzer erfasst werden? Ja, denn die Richtgeschwindigkeit gilt nur dann, wenn keine anderen Verkehrsschilder gegeben sind, durch welche ein abweichendes Tempolimit vorgegeben ist. Insbesondere in Baustellenbereichen ist dies der Fall.
Aber ab wann drohen Punkte auf der Autobahn, wenn Sie sich der Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig machen? Grundsätzlich kommt es zum Punkteintrag erst, wenn Sie mit 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Bewegen Sie sich im Bereich zwischen 21 und 25 km/h über der vorgegebenen Maximalgeschwindigkeit, dann müssen Sie damit rechnen einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen zu bekommen.
Zwei Punkte auf der Autobahn drohen Fahrern, die 41 km/h oder mehr zu schnell unterwegs waren. Die maximale Anzahl liegt seit der Reform von 2014 bei drei Punkten, die pro Verstoß höchstens verhängt werden können. Unter anderem ziehen folgende Vergehen drei Punkte nach sich:
- Unterlassene Hilfeleistung
- Unfallflucht
- Nötigung (ein Drängeln auf der Autobahn kann als solche aufgefasst werden)
- Vollrausch (Alkohol-Gehalt von mehr als 1,1 Promille im Blut)
Punkte für geringen Abstand: Auf der Autobahn gilt Folgendes
Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr geltende Mindestabstände missachten, sorgen für die Gefährdung der eigenen Sicherheit und gefährden gleichzeitig andere Fahrzeugführer. Geraten Sie beispielsweise in eine Brückenabstandsmessung, dann drohen bei besonders schwerwiegenden Vergehen auch Punkte auf der Autobahn.
Aber wann hat geringer Abstand Punkte auf der Autobahn zur Folge? Außerhalb geschlossener Ortschaften gelten 2 Sekunden in Sachen Abstand als Vorgabe. Die in diesem Zeitraum gefahrene Strecke – bzw. „Abstand gleich halber Tacho“ (bei 100 km/h z. B. 50 Meter) – gilt als gesetzlich vorgeschriebener Mindestabstand.
Zur Orientierung dienen u. a. die entlang der Fahrbahn installierten Leitpfosten, wobei der einfache Leitpfosten-Abstand 50 Meter beträgt. Wie viele Punkte je nach Abstandsverstoß eingetragen werden, ist nachfolgend aufgelistet:
- 1 Punkt: Der Abstand beträgt weniger als 5/10 des halben Tachowertes
- 2 Punkte: Der Abstand beträgt weniger als 3/10 des halben Tachowertes
- 3 Punkte: Wenn der Abstand so gering ist, dass der Betroffene als Drängler eingestuft wird bzw. der Tatbestand „Nötigung“ vorliegt