Verkehrsordnungswidrigkeiten können neben Bußgeldern und möglichen Fahrverboten ebenso einen Punktevermerk im Fahreignungsregister (FAER) zur Folge haben. Wie viele Punkte eine Person wegen einer begangenen Ordnungswidrigkeit erhält, hängt von der Schwere des Vergehens (bspw. der Höhe einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab.
Dieser Ratgeber erklärt, wann Verkehrsteilnehmer Punkte für Vergehen im Straßenverkehr drohen und wann die eingetragenen Punkte wieder verfallen.
FAQ: Punkte im Verkehr
Der Bußgeldkatalog sieht einen Vermerk von Punkten in Flensburg für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten (bspw. eine Geschwindigkeitsüberschreitung) vor. Je nach Schwere des Verstoßes, kann ein Vermerk von einem bis drei Punkten folgen. Zusätzlich dazu erfolgt ein Eintrag ins Punktesystem für im Straßenverkehr begangene Straftaten. Mehr dazu hier!
Die gesammelten Punkte werden für eine begrenzte Zeit im FAER gespeichert. Löschungsfristen hängten von Art und Anzahl der begangene Verkehrsordnungswidrigkeiten ab. Insgesamt dürfen die Punkte für maximal zehn Jahre gespeichert werden.
Verstöße, die Fahranfänger in der Probezeit begehen werden als A- oder B-Verstöße qualifiziert und entsprechend anders geahndet.
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Punktesystem im Straßenverkehr?
Autofahrer, die die Verkehrsregeln missachten und sich einer Ordnungswidrigkeit schuldig machen, müssen mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Diese umfassen neben einem Bußgeld oder einem Fahrverbot auch eine Eintragung ins Punktesystem des FAER als sogenannte Punkte in Flensburg. Das Punktesystem für im Straßenverkehr begangene Verstöße hat – je nach Art und Schwere des Verstoßes – eine Eintragung von einem bis drei Punkten zur Folge.
Allerdings zieht nicht jeder Verstoß im Straßenverkehr zwangsläufig einen Punktevermerk in Flensburg nach sich. In aller Regel werden Punkte für im Verkehr begangene Verstöße wegen bei schweren oder schwerwiegenden ins FAER eingetragen.
Grundsätzlich gilt folgendes Prinzip:
- Ein Punkt wird für Verkehrsordnungswidrigkeiten erteilt, der die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt
- Zwei Punkte sind für Verstöße vorgesehen, die mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis geahndet werden
- Die Eintragung von drei Punkten im Verkehrspunktesystem erfolgt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit einem Entzug der Fahrerlaubnis bestraft werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um Straftaten im Straßenverkehr.
Video: Verjährungsfrist von Punkten!
Wann verfällt die Eintragung im Punktekatalog für im Verkehr begangene Verstöße?
Punkte, die im Straßenverkehr gesammelt werden, werden für eine bestimmte Zeit im FAER gespeichert, da sich nach Ablauf einer bestimmten Frist als verjährt gelten. Die Verjährungsfrist hängt von Art und Anzahl der begangenen Verstöße ab, darf aber höchstens zehn Jahre betragen.
Grundsätzlich gilt:
- Ein Punkt, der im Verkehr gesammelt wurde, verfällt nach zweieinhalb Jahren
- Zwei Punkte werden nach fünf Jahren aus dem FAER gelöscht
- Drei Punkte verjähren nach zehn Jahren.
Bußgeldrechner:
Wie viele Punkte darf ein Fahrer haben?
Hat ein Fahrer besonders viele Punkte für im Straßenverkehr begangenen Verstöße angesammelt, kann dies weitreichende Konsequenzen haben:
Ein Eintrag von vier bis fünf Punkten zieht eine Ermahnung mit sich, mit der zudem Kosten einhergehen, die der Betroffene tragen muss. Bei sechs Punkten wird eine Verwarnung ausgesprochen, die ebenfalls kostenpflichtig ist. Zudem wird der Betroffene zum Besuch eines Seminars verpflichtet.
Hat ein Fahrer acht Punkte im Verkehr gesammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Der Betroffene muss seinen Führerschein abgeben und verliert die Berechtigung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Zusätzlich dazu wird eine Sperrfrist für mindestens sechs Monate und maximal fünf Jahre verhängt, nach deren Ablauf der Betroffene eine Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen kann. Die Antragsstellung ist frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
Hat ein Fahrer mindestens 8 Punkte durch im Verkehr begangene Verstöße gesammelt, kann die Behörde zudem eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, mit der die Fahrtauglichkeit des Betroffenen geprüft werden soll. In diesem Fall hängt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis vom Bestehen der MPU ab.