Wenn Sie gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und damit auch gegen den Bußgeldkatalog verstoßen, müssen Sie mit einem Bußgeld, Punkten oder sogar einem Fahrverbot rechnen. In vielen Fällen kommt es zu einer regelrechten Ansammlung von Punkten und der Führerschein steht auf der Kippe.
Leider werden viele Kraftfahrer erst in diesem Moment hellhörig und sorgen sich um ihren Punktestand in Flensburg. Teilweise greifen sie dann auch mal zu illegalen Methoden, um ihre Haut zu retten – sie versuchen, ihre Punkte zu verkaufen.
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Punkte verkaufen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein, Sie begehen eine Straftat, wenn Sie Punkte verkaufen. Dies gilt im Übrigen auch für denjenigen, der die Punkte kauft.
Fliegt der Punktehandel auf, ist das Ganze nicht mit einem Bußgeld erledigt. Vielmehr müssen Sie sich gemäß § 164 des Strafgesetzbuches (StGB) auf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren einstellen.
Anstatt Punkte zu verkaufen und sich dabei strafbar zu machen, sollten Sie sich eher über den Punkteabbau informieren. Durch den Besuch eines Fahreignungsseminars können Sie alle fünf Jahre einen Punkt abbauen, sofern Sie nicht mehr als fünf Punkte auf Ihrem Konto haben.
Kann man Punkte in Flensburg abgeben?
Gerade, wenn ein Fahrverbot im Raum steht, steigt bei manchen Verkehrsteilnehmern die Verzweiflung. Sie zerbrechen sich den Kopf und überlegen, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, weiter Auto zu fahren und die Punkte zu verkaufen.
Einige Verkehrssünder sind sogar bereit, Beträge im vierstelligen Bereich an jemanden zu zahlen, der ihre Punkte übernehmen würde. An dieser Stelle kommt der Punktehandel ins Spiel: Im Internet existiert derweil eine regelrechte Punkte-Tauschbörse, wo Punkte übernommen, ver- oder gekauft werden.
Das Schema beim Punkte-Verkaufen sieht wie folgt aus:
- Person A hätte nach einem Verstoß gegen das Verkehrsrecht acht Punkte auf ihrem Punktekonto und versucht nun aus Angst um ihren Führerschein, ihre Punkte zu verkaufen.
- Im Internet wird sie fündig: Ein Strohmann (Person B) bietet an, die Punkte gegen Bezahlung zu übernehmen.
- Person B unterschreibt den Anhörungsbogen.
- Eine Ähnlichkeit von Person A und Person B ist in diesem Fall praktisch, denn meist liegt ein Blitzerfoto als Beweis vor.
- Nach einem erfolgreichen Punktehandel wird normalerweise das Bußgeldverfahren gegen Person A eingestellt.
- Person B muss damit rechnen, dass ein neues Verfahren gegen sie eröffnet wird.
- Das Bußgeld und alle weiteren Kosten aus dem Bußgeldbescheid müssen jedoch von Person A getragen werden, lediglich die Punkte werden übertragen. Ihren Führerschein kann Person A jedoch behalten.
Das Punkte-Übernehmen für Geld kann für den Verkehrssünder schnell ziemlich teuer werden: Oft geht es um Beträge von 100 bis 200 Euro. Da viele Autofahrer beruflich auf Ihr Auto angewiesen sind, werden diese aufgrund ihrer Verzweiflung oft ausgenutzt, sodass der Preis für einen Punkt auch schon mal bis zu 1000 Euro betragen kann.
Einige Agenturen, die zwischen denen, die Ihre Punkte loswerden möchten, und denen, die Punkte übernehmen wollen vermitteln, müssen teilweise auch noch bezahlt werden. Der Punktehandel in Flensburg ist ein teurer Spaß. Oft ist jedoch nicht einmal die Hilfe einer solchen Agentur vonnöten, denn innerhalb der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis wird ebenfalls fleißig Punktehandel betrieben. Verkehrssünder wurden geblitzt, die Punkte übernehmen jedoch deren Angehörige.
Ist Punkte in Flensburg verkaufen legal?
Punkte zu verkaufen ist und bleibt illegal. Egal, ob Sie einen Fremden dafür bezahlen oder eine Person aus Ihrem Umfeld darum bitten. Flensburg-Punkte zu kaufen ist genauso strafbar wie Flensburg-Punkte zu verkaufen.
Dem deutschen Recht zufolge müssen Sie mit Geld- bzw. Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren rechnen, wenn Sie bei einem solchen Verfahren erwischt werden und den Bußgeldbescheid einfach weiterreichen. Der eigentliche Sinn des Punktesystems, nämlich der Aspekt der Verkehrserziehung, kommt völlig abhanden, wenn Sie Punkte verkaufen, anstatt diese legal abzubauen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), das sich seit 1958 um die Verwaltung der Punktekonten kümmert, ist bestürzt über den Punktehandel in Flensburg, da die Strafe den eigentlichen Täter gar nicht trifft. Ziel ist es, das illegale Punkte-Verkaufen soweit wie möglich einzudämmen, da Verkehrssünder sich dadurch nicht mit ihren Strafen auseinandersetzen, sondern diese einfach weitergeben.
Erneute Verstöße gegen die StVO sind in diesem Fall keine Seltenheit, denn einige Fahrer meinen, wenn sie nur genug zahlen, könnten sie das Punktesystem ganz locker austricksen und umgehen. Zahlreiche Ermittlungsverfahren wurden bereits gegen Internetanbieter angestrebt, die Geld mit dem Punktehandel verdienen. Jedoch kam es in keinem dieser Fälle bisher zu einer Verurteilung.
Dass es aufgrund ihres unangebrachten und gefährlichen Verhaltens mit ihrem Auto im Straßenverkehr jedoch zu Unfällen kommen könnte, in die schlimmstenfalls andere unschuldige Verkehrsteilnehmer verwickelt sein könnten, sehen viele Verkehrssünder nicht.
Punkte übernehmen für Geld – Erwischt?
Obwohl jedem klar sein sollte, dass Punkte zu verkaufen illegal ist, passiert es trotzdem des Öfteren, dass sie von einem auf das andere Konto wandern und ein neuer Anhörungsbogen aufgesetzt werden muss. Für die Polizei ist es natürlich schwierig zu beweisen, ob ein Punktehandel stattgefunden hat. Jedes Jahr gibt es über neun Millionen Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) – die Chancen für den ultimativen Punktedeal stehen also ziemlich gut.
Solange sich Person A und Person B in Aussehen und Alter ähneln, ist es den meist unterbesetzten Behörden nicht möglich, die Punkteübernahme aufzudecken. Hinzu kommt eine generelle Überforderung bei einem Bußgeldbescheid, da viele Behörden einfach unterbesetzt sind.
In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass ein Beamter etwas ahnt und aus diesem Grund weiter nachhakt. Es besteht die Möglichkeit, dass dieser sich aufgrund dessen ein Passfoto des vermeintlichen Verkehrssünders bei den zuständigen Behörden besorgt, um sicher zu sein, wer den Verstoß letzten Endes begangen hat.
Diese Prozedur muss jedoch relativ schnell von statten gehen, denn Verkehrsverstöße haben eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Wenn in diesem Zeitraum kein Verfahren eröffnet wurde, verjährt das Vergehen.
Punkte abgeben – aber legal
Unter bestimmten Voraussetzungen hat jeder Kraftfahrer die Möglichkeit, Punkte in Flensburg legal abzubauen. Dies funktioniert durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Diese Seminare werden von einigen Fahrschulen angeboten, sodass Sie es erst gar nicht in Erwägung ziehen sollten, illegale Maßnahmen zu ergreifen und sich strafbar zu machen. Die Voraussetzungen sehen folgendermaßen aus:
- Die Kosten für ein solches Seminar müssen Sie selbst tragen, auch wenn es sich um eine freiwillige Teilnahme handelt. Hier müssen Sie mit etwa 400 Euro rechnen.
- Punkte loswerden können Sie nur, wenn Ihr Punktekonto in Flensburg maximal fünf Punkte aufweist. Bei mehr Punkten können Sie nur noch auf die Verjährung hoffen.
Wenn Sie jetzt denken, Sie könnten Ihren Punktestand komplett verändern, wenn Sie nur genug freiwillige Fahreignungsseminare besuchen, dann liegen Sie falsch. Einmal alle fünf Jahre können Sie auf diese Art und Weise einen Punkt abbauen.
Natürlich können Sie auch bei mehr als fünf Zählern an einem solchen Seminar teilnehmen, jedoch hilft ihnen dies nicht dabei, Ihren Punktestand zu verringern.
Durch dieses Verhalten können Sie jedoch beweisen, dass Sie sich bessern möchten und aus Ihren bisherigen Fehlern im Straßenverkehr gelernt haben. Ab einer Anzahl von acht Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate – dies sollten Sie stets im Gedächtnis haben.
Es ist immer sicherer, rechtzeitig und freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und so einen Punkt abzubauen, anstatt Punkte zu verkaufen.