Flensburger Punktekatalog: Vergabe von Punkten nach Verkehrsverstößen
Wer als Verkehrsteilnehmer auf deutschen Straßen unterwegs ist, der verpflichtet sich, geltende Vorschriften einzuhalten, die gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgegeben sind. Im Bußgeldkatalog ist festgehalten, bei welchen Verstößen bzw. Ordnungswidrigkeiten welche Sanktionen in Frage kommen. Je nach Schwere der Schuld drohen Fahrzeugführern im Verkehr auch Punkte in Flensburg. Deren Vergabe ist im Punktekatalog geregelt.
Grundsätzlich wird zwischen drei verschiedenen Kategorien unterschieden, denen Delikte zugeordnet werden können. Je nach Kategorie reicht die Spanne von einem bis zu drei Punkten, die gegenüber Verkehrssündern gemäß Punktekatalog verhängt werden können.
Inhaltsverzeichnis
Punktekatalog: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Normalerweise werden laut Punktekatalog erst dann Eintragungen fällig, wenn der Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet wird und es dabei zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit kam.
Hier erfahren Sie, wann Sie bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit Punkten rechnen müssen.
Auf wie viele Punkte Sie sich laut Katalog bei einem Rotlichtverstoß einstellen müssen, können Sie hier nachlesen.
Kategoriensystem und Gesamtpunktestand: Regelung im Punktekatalog
Folgende Liste soll Ihnen im genannten Kontext einen ersten Überblick verschaffen:
- 1 Punkt: Bei Ordnungswidrigkeiten (häufig bei Vergehen, die ein Bußgeld ab 60 Euro aufwärts nach sich ziehen).
- 2 Punkte: Bei schwerwiegenden Verstößen (wenn die Fahrerlaubnis zwar nicht entzogen wurde, aber ein Fahrverbot von minimal einem bis maximal drei Monaten besteht).
- 3 Punkte: Nach Straftaten, wegen denen die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Unabhängig von den für einzelne Vergehen verhängten Punkten zählt gemäß Punktekatalog vor allem der Gesamtpunktestand. Festgelegt ist, welche Maßnahmen je nach Kontostand in Flensburg getroffen werden können. Wenn sich Ihr Stand zwischen einem und drei Punkten bewegt, dann wird im System eine Ermahnung vorgemerkt.
Sind es hingegen vier bis fünf Punkte, die sich auf Ihrem Konto befinden, werden Sie gebührenpflichtig verwarnt. Außerdem folgt eine Aufforderung zur Änderung des Fahrverhaltens im Verkehr. Gemäß Punktekatalog können Betroffene ferner auch darauf hinegwiesen werden, an einem Seminar zum Punkteabbau teilzunehmen.
Wer acht Punkte erreicht hat, der kann als zum Führen eines Fahrzeugs ungeeignet eingestuft werden. Was dann folgt, ist der Fahrerlaubnisentzug inklusive Sperrfrist und zwingender Teilnahme an der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Wann drohen Punkte in Flensburg?
Hier finden Sie eine Übersicht über häufige Verstöße im Straßenverkehr und wann diese zu Punkten führen:
Bei welchen Verkehrverstößen es Punkte gibt, können Sie auch mit dem Bußgeldrechner ermitteln:
Punktekatalog: Überschreitung maximaler Geschwindigkeit
Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, der ärgert sich bereits über das zu zahlende Bußgeld. Überhöhte Geschwindigkeit kann gemäß Punktekatalog jedoch auch zusätzliche Strafpunkte mit sich bringen. Diese werden in Flensburg registriert, wo jedem Fahrzeugführer ein eigenes Punktekonto zugewiesen ist.
Aber welche Voraussetzungen müssen konkret erfüllt sein, dass laut Strafpunktekatalog Eintragungen in der Flensburger Kartei vorgenommen werden?
Hinsichtlich der Überschreitung von ausgeschilderten Höchstgeschwindigkeiten, gelten innerorts je nach gefahrenen km/h andere Vorgaben als außerhalb geschlossener Ortschaften.
Beim Punktekatalog ist im Straßenverkehr demnach unter anderem die Örtlichkeit entscheidend, wenn es darum geht, wie viel Punkte verhängt werden. In folgender Tabelle haben wir Ihnen einige Beispiele zusammengestellt:
Geschwindigkeitsüberschreitung | Punkteanzahl |
---|---|
21-25 km/h innerorts | 1 |
31-40 km/h innerorts | 2 |
über 70 km/h innerorts | 2 |
21-25 km/h außerorts | 1 |
31-40 km/h außerorts | 1 |
über 70 km/h außerorts | 2 |
Was gilt gemäß Punktekatalog, wenn eine rote Ampel überfahren wurde?
Rotlichtverstöße können sowohl Autofahrer als auch Radfahrer betreffen. Warum rote Ampeln überfahren werden, kann verschiedene Ursachen haben. Neben Unaufmerksamkeit und Fehleinschätzung beim Bremsen oder Beschleunigen ist in manchen Fällen auch vorsätzliches Fahrverhalten gegeben. Aber wie viele Punkte werden gemäß Punktekatalog in Flensburg vermerkt, wenn Sie eine Ampel bei rot überfahren?
Was die Punktevergabe betrifft, sieht der Strafpunktekatalog in Flensburg in Abhängigkeit zur verstrichenen Zeit unterschiedliche Sanktionen vor. Das heißt, ob die Ampel erst eine Sekunde rot war oder schon länger das rote Lichtsignal angezeigt hat, spielt eine entscheidende Rolle.
Außerdem werden weniger bzw. mehr Punkte vergeben, je nach dem, ob es in Folge des missachteten Rotlichtsignals zu einer Gefährdung kommt oder nicht. Folgende Tabelle zeigt die konkreten Unterschiede bezüglich der Sanktionen:
Art des Rotlichtverstoßes | Punkteanzahl |
---|---|
rote Ampel überfahren (unter einer Sekunde) | 1 |
... inkl. Gefährdung | 2 |
... inkl. Sachbeschädigung | 2 |
rote Ampel überfahren (über einer Sekunde) | 2 |
... inkl. Gefährdung | 2 |
... inkl. Sachbeschädigung | 2 |
Neuer Punktekatalog in Flensburg versus altes Punktesystem
Am ersten Mai 2014 trat das neue Punktesystem in Flensburg in Kraft. Was hat sich seitdem für Verkehrssünder laut Punktekatalog geändert? Und ab wann ist der Führerschein gemäß neuem Punktekatalog weg? Diese und weitere Fragen stehen seit der Systemerneuerung häufig im Raum, wenn Verbraucher mit den veränderten Gegegebenheiten immer noch Schwierigkeiten haben. Wir haben Ihnen daher einige Beispiele zusammengestellt, bei denen gemäß Punktekatalog seit 2014 andere Sanktionen gelten.
- Der neue Punktekatalog in Flensburg sanktioniert überschrittene Geschwindigkeit wie folgt: Wer beim Fahren mehr als 25 km/h über dem maximal zugelassenen Tempos liegt, dem drohen nicht mehr drei bis vier, sondern zwei Punkte im Fahreignungsregister.
- Nicht mehr drei, sondern nur noch einen Punkt bekommen Fahrzeugführer, die ihre Geschwindigkeit nicht den Sicht- und Wetterverhältnissen anpassen – zum Beispiel bei Glatteis oder Nebel.
- Aktueller Punktekatalog beim Tatbestand „Handy am Steuer“: Das Vergehen wird zwar grundsätzlich weiterhin mit einem Punkt geahndet, aber im Falle von Sachbeschädigung können seit 2014 bis zu zwei Punkte verhängt werden. Außerdem wurde das Verbot auf alle mobilen Endgeräte ausgeweitet (Laptops, Tablets, etc.).
- Nach der Systemänderung ist beim Punktekatalog auch neu, dass bei missachteten Überholverboten inklusive Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer nicht mehr bis zu vier, sondern nur noch ein bis zwei Punkte vermerkt werden können.
- Wer trotz roter Ampel nicht anhält, den kostet dieses Vergehen gemäß StVO und neuem Punktekatalog mindestens einen Punkt. Vor der Änderung wurden beim Tatbestand „rote Ampel missachtet“ gemäß Punktekatalog bis zu drei Punkte im Konto gespeichert. War die Ampel zum Zeitpunkt des Verstoßes bereits länger als eine Sekunde rot oder es kam in Folge des Rotlichtverstoßes zu einer Gefährdungslage, dann erhält die betroffene Person seit Mai 2014 zwei Punkte. Zuvor waren es beim beschriebenen Delikt vier Punkte, die gemäß Punktekatalog vermerkt werden konnten.
- Auch der neue Strafpunktekatalog gilt für Auto-Fahrer und Radfahrer gleichermaßen. Seit Mai 2014 können Radfahrer demnach mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert werden, wenn diese eine rote Ampel missachten.
Einige Verbraucher beschäftigt auch die Frage, was mit den alten Punkten passiert, die vor 2014 schon in Flensburg vermerkt waren.
Zunächst gilt hierbei, dass sämtliche Verkehrspunkte gelöscht wurden, die entsprechend dem neuen Punktesystem zu keinem Eintrag geführt hätten.
Hierunter fallen u. a. die Nichteinhaltung von Fahrtenbuchauflagen oder unerlaubtes Fahren in Umweltzonen. Alle anderen Flensburgpunkte werden gemäß dem neuem Punktekatalog für den Verkehr umgerechnet und bleiben somit erhalten. Was sich aus der Verrechnung ergibt, zeigt folgende Grafik: