Punkteregelung: Was sich nach der Reform geändert hat

Punkte können in vielerlei Hinsicht gesammelt werden, aber nicht immer gilt „je mehr desto besser“. Während Fußball-Vereine am Ende der Saison auf eine größtmögliche Punkteausbeute hoffen, gilt für Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr die weiße Weste als erstrebenswert. Hier werden Punkte nämlich nicht im positiven Sinne vergeben, sondern als Strafpunkte für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Seit Mai 2014 gilt eine veränderte Punkteregelung.
Seit Mai 2014 gilt eine veränderte Punkteregelung.

Seit dem 01.05.2014 gilt das neue Punktesystem des Fahreignungsregisters (FAER), welches erst im Rahmen der Reformen zu diesem Namen gelangt ist. Vorher hieß es noch Verkehrszentralregister (VZR). Bereits 2013 begannen die Reformmaßnahmen unter Verkehrsminister Peter Ramsauer, der den Entwurf des heute geltenden Bewertungssystems auf den Weg gebracht hat.

Punkteregelung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Wann werden laut der neuen Regelung Punkte erteilt?

Verkehrssünder müssen normalerweise erst dann mit Punkten rechnen, wenn der Verstoß laut Bußgeldkatalog ein Buß‌geld von mindestens 60 Euro nach sich zieht und eine Gefährdung der Verkehrssicherheit vorlag.

Bei wie vielen Punkten ist das Konto in Flensburg voll?

Ihre Fahrerlaubnis wird laut Punkteregelung entzogen, sobald sich insgesamt acht Punkte auf Ihrem Konto befinden.

Wann kommt es der neuen Punkteregelung zufolge zur Verjährung?

Ein Punkt ver‌jährt laut der neuen Punkteregelung nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte gelten nach fünf Jahren als verfallen und bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zur Verjährung. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zum Punkteverfall.

Neue Punkteregelung: Wie wurde das System reformiert?

Grundsätzlich zeichnet sich die neue Punkteregelung in Flensburg dadurch aus, dass es seit erstem Mai 2014 eine Stufeneinteilung gibt, die bei der Vergabe von Punkten gilt. Außerdem wird/werden je nach Schwere des Vergehens nur noch ein Punkt, zwei Punkte oder maximal drei Punkte vergeben. Der Führerschein ist außerdem seit Inkrafttreten der neuen Punkteregelung bereits bei einem Stand von acht Punkten weg. Zuvor waren es derer 18, bis das Dokument entzogen werden konnte.

Es gibt für Punkte, die Regelung in Flensburg betreffend, vor allem wegen der neuen Stufeneinteilung einige Veränderungen. Im Zuge der Reform sind drei verschiedene Stufen festgelegt worden, welche für die neue Punkteregel in Flensburg maßgeblich sind. In folgender Liste haben wir Ihnen diese zusammengefasst:

  • Ermahnung (4-5 Punkte): Betreffende Verkehrsteilnehmer erhalten bei diesem Punktestand eine gebührenpflichtige Ermahnung sowie den Hinweis freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen zu können.
  • Verwarnung (6-7 Punkte): Anordnung eines Pflichtseminars. Durch dieses können keine Punkte abgebaut werden. Bei Nichteinhaltung der genannten Auflage, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wird.
  • Entzug der Fahrerlaubnis (ab 8 Punkten): Betreffenden Fahrzeugführern wird ab einem Punktestand von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraums von sechs Monaten können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Vorausgesetzt Sie haben sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung unterzogen und diese bestanden.
Neue Punkteregelung: Beim Kontostand von einem bis zu drei Punkten erfolgt nur eine Vormerkung.
Neue Punkteregelung: Beim Kontostand von einem bis zu drei Punkten erfolgt nur eine Vormerkung.

Sie fragen sich was passiert, wenn sich auf Ihrem Konto in Flensburg ein Punkt, zwei Punkte oder drei Punkte befinden?

In diesem Fall müssen Betroffene noch nicht mit weiteren Maßnahmen rechnen. Es kommt hierbei lediglich zur Vormerkung für die Bewertung Ihrer Fahreignung.

Was für Punkte in Flensburg beim Verfall gemäß Neuregelung gilt

Seitdem die neue Punkteregelung in Flensburg 2014 eingeführt wurde, ist auch die Verjährung betroffen. Für Punkte in Flensburg war die alte Regelung, dass Ordnungswidrigkeiten eine Tilgungsfrist von zwei Jahren haben. Für Straftaten konnten Fristen zwischen fünf und zehn Jahren geltend gemacht werden. Zum Vergleich zeigt folgende Tabelle die seit 01.05.2014 geltenden Verjährungsfristen:

ZuwiderhandlungTilgungsfrist gemäß FAER
Ordnungswidrigkeitenein Punkt wird nach zwei Jahren und sechs Monaten getilgt*
zwei Punkte werden nach 5 Jahren getilgt
Straftaten bei denen es nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis (FE) oder einer isolierten Sperre kommtfünf Jahre
verwaltungsbehördliche Verbote oder Beschränkungen ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führenfünf Jahre
Straftaten mit Entzug der der FE oder mit isolierter Sperrezehn Jahre
verwaltungsbehördliche Entscheidungen über die Entziehung oder Versagung einer FE oder bei Verzicht auf die FEzehn Jahre

* bei Ordnungswidrigkeiten, die nur aufgrund eines Fahrverbotes im FAER gespeichert werden (§ 28 Abs. 3 Buchstabe b StVG), ohne dass sie in der Anlage 13 zu § 40 FeV aufgeführt sind, beträgt die Tilgungsfrist ebenfalls 2 Jahre und 6 Monate. Eine Bewertung mit Punkten entfällt hierbei.

Was die Verjährung betrifft, haben Punkte in Flensburg nach der Neuregelung also eine andere Verjährungsfrist. Aber inwiefern wird die Tilgungshemmung durch die neue Verkehrspunkte-Regelung beeinflusst?

Diese entfällt, denn eine Verlängerung der Fristen gibt es seit der Reform der Punkteregelung nicht mehr.

Dementsprechend hat ein neuer Eintrag keine tilgungshemmenden Auswirkungen mehr auf ältere Eintrage.
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