Blitzer gelten in Deutschland als Erzfeinde der Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Wer es eilig hat und vor lauter Stress die Tachonadel nicht mehr im Blick behält, muss in aller Regel mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn es blitzt. Dabei ist die Überwachung des Verkehrsraums auf deutschen Straßen im Sinne der Sicherheit aller Beteiligten.
Hintergrund von Tempolimits und anderen Vorschriften ist es schließlich nicht, Fahrzeugführern den Tag zu vermiesen, sondern Unfälle zu vermeiden und ein geordnetes Fahrverhalten herbeizuführen.
Trickreiche Autofahrer lassen sich trotzdem nicht selten verlocken, auf Blitzerwarnsysteme zurückzugreifen, um Sanktionen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung aus dem Weg zu gehen. Aber sind Radarwarner in Deutschland erlaubt? Ob eine Blitzer-App Hierzulande verboten ist, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Außerdem klären wir die Frage, ob Radarwarner im Navi erlaubt sind.
Inhaltsverzeichnis
Radarwarner: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Nein, es ist nicht gestattet, sich durch Radarwarner oder Blitzer-Apps vor Blitzern warnen zu lassen.
Ist Ihr Navigationsgerät mit einer Radarwarner-Funktion ausgestattet, dürfen Sie es normalerweise nur benutzen, wenn diese Funktion deaktiviert ist. Ansonsten begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Für die verbotene Nutzung eines Radarwarners sieht der Bußgeldkatalog 75 Euro und einen Punkt in Flensburg vor.
Was ist eine Blitzer-App?
Um im Anschluss zu klären, wann Blitzer-Apps genutzt werden dürfen und wann nicht, wollen wir Sie zunächst darüber informieren was überhaupt gemeint ist, wenn von sogenannten Radarwarner-Apps die Rede ist. Denn nicht jedem Verbraucher ist klar was sich dahinter verbirgt und wie die Mini-Programme fürs Smartphone funktionieren.
Mit Hilfe eines eindringlichen Warnsignals bzw. Warntons meldet die Blitzer-App, wenn Sie sich einem Blitzer nähern. Sowohl die vor Ort geltende Höchstgeschwindigkeit, als auch der Blitzertyp werden von der App angezeigt. Der ein oder andere hat so schon ein Bußgeld vermeiden können.
Die nötigen Imformationen beziehen Apps, die vor Radargeräten warnen, aus einer von Deutschlands größten Datenbanken für Blitzer aller Art. Die Nutzer selbst pflegen das System bzw. sorgen dafür das Geräte gespeichert werden, wenn Verbraucher Radaranlagen melden.
Selbst im Ausland können die Dienste mancher Programme in Anspruch genommen werden, hier beschränkt sich die Datenbank jedoch in der Regel nur auf stationäre bzw. fest installierte Blitzgeräte.
Damit die beschriebene App zu Überwachungszwecken erfolgreich eingesetzt werden kann, muss eine permanente GPS-Verbindung bestehen. Sonst funktionieren Tempomessung und die Aktualisierung bezüglich mobiler Blitzer nicht.
Video: Sind Apps die vor Radarfallen warnen, auch für Beifahrer verboten?
Sind Radarwarner legal oder illegal?
Um dieser Frage im Folgenden nachzugehen, lohnt sich zunächst der Blick in den Gesetzestext. Denn Paragraph 23 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gibt Aufschluss darüber, was hinsichtlich des Mitführens und der Nutzung von technischen Geräten in Fahrzeugen gilt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Laut Bußgeldkatalog sind demnach Radarwarner verboten, wenn die entsprechenden Gerätschaften Blitzer anzeigen oder deren Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Abzuleiten ist daraus ferner, dass sämtliche Smartphone-Inhaber sich strafbar machen, wenn die auf dem Handy installierten Blitzer-Apps genutzt werden. Trotzdem bleibt die Frage: Ist eine Blitzer-App grundsätzlich legal oder illegal?
Unter welchen Umständen sind Blitzerwarner legal?
Da das Herunterladen von einem mobilen Blitzerwarner nicht verboten ist, können Blitzer-Apps erlaubt sein, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Entscheidend ist, ob das Auto des jeweiligen Fahrers in Betrieb ist oder nicht.
Hingegen ist die Warnung vor Radaranlagen beim Fahren verboten und zwar unabhängig davon, ob Sie die Blitzer-App herunterladen oder nutzen. Beides erfordert die Aufnahme und das Bedienen des Mobiltelefons, was während der Fahrt auf deutschen Straßen streng untersagt ist und bei Zuwiderhandlung von den zuständigen Verkehrspolizisten sanktioniert werden kann.
Radarwarner im Navi: Erlaubt oder nicht?
Vor allem wenn landesweit wieder ein Blitzermarathon ansteht oder gerade abgeschlossen wurde, fragen sich viele Fahrzeugführer wie sie im Vorfeld oder zukünftig Starenkästen und mobile Blitzer austricksen können.
Damit es gar nicht erst zur Erfassung durch die genannten Vorrichtungen kommt, spielen einige Vebraucher mit dem Gedanken auf die Dienste eines Navigationssystems mit integrierter Alarmfunktion zurückzugreifen. Hier gilt jedoch das gleiche wie für Smartphones: Radarwarner sind verboten, wenn sie während dem Fahren installiert, aufgerufen oder benutzt werden.
Hingegen sind Radarwarner erlaubt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie werden vor Fahrtantritt oder während einer Fahrtpause genutzt und
- werden bei Fahrtantritt wieder deaktiviert.
Das Verbot richtet sich gegen den Fahrer, weshalb die anderen Insassen eines Fahrzeugs nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, wenn sie ein Radarwarnsystem benutzen. Der Fahrer hingegen kann bei Kenntnis dessen auch dann ein Bußgeld erhalten, da bereits das betriebsbereite Mitführen nicht gestattet ist.
Blitzerwarner: Wenn Geräte verboten sind drohen Bußgelder
Der Verstoß ist somit für Betroffene gleich doppelt ärgerlich und teuer. Der Polizei ist es laut Verkehrsexperten sogar erlaubt, derartige Spezialgeräte zu beschlagnahmen und zu vernichten.
Da aber nicht nur spezielle Vorrichtungen als Radarwarner fungieren können, sondern mittlerweile auch jedes handelsübliche Smartphone zur Radarwarnung genutzt werden kann, gelten für Mobiltelefone jeglicher Art die gleichen Richtlinien.
Ebenso sind auch Navigationssysteme nicht von dem geltenden Verbot ausgenommen. Da Handys und Navis allerdings nicht hauptsächlich als Radarwarner fungieren, sehen die zuständigen Beamten bei einer Polizeikontrolle im Normalfall von einer Beschlagnahmung oder Vernichtung ab. Dies sei in diesem Fall laut Verkehrsexperten unverhältnismäßig.
Gibt es Alternativen zu Radarwarnern?
Ausschlaggebend sei laut Verkehrspolizei, dass sich ein Autofahrer nicht kurz vor dem Erreichen einer Tempokontrolle gezielt und automatisch durch einen Radarwarner alarmieren lässt.
Hinweise auf Blitzer im Radio sind außerdem gesetzlich einwandfrei, da die Radarwarner des Rundfunks nicht in Zusammenhang mit dem Standort des Hörers gebracht werden können. Ferner ist auch das gegenseitige Warnen unter Autofahrern zugelassen.
Jedoch nur durch Zeichen die mit der Hand gegeben werden – und nicht unter Verwendung der sogenannten Lichthupe, wie es auf deutschen Straßen häufig praktiziert wird. Diese Vorgehensweise ist ausdrücklich der Warnung vor Unfallstellen vorbehalten und wird bei missbräuchlichem Einsatz unter Umständen mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro sanktioniert.