Taucht auf einer mindestens zweispurigen Fahrbahn ein Hindernis auf, wodurch eine Spur nicht mehr durchgehend befahrbar ist, oder eine der beiden Spuren endet, müssen Kraftfahrer das sogenannte Reißverschlussverfahren anwenden. Dabei fädeln sich die Fahrer auf der endenden Spur in die Lücken zwischen den Kfz auf der freien Spur ein, wodurch sich die beiden Spuren quasi zu einer „verschließen“, was an einen Reißverschluss erinnert.
In diesem Ratgeber finden Sie Informationen dazu, wann das Reißverschlussverfahren gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Einsatz kommen sollte, welche Verkehrszeichen mit dem Reißverschlussverfahren im Zusammenhang stehen und welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn Sie einem anderen Fahrer das Einfädeln auf die andere Spur nicht ermöglichen.
Inhaltsverzeichnis
Reißverschlussverfahren: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Beim Reißverschlusssystem müssen sich gemäß geltendem Verkehrsrecht die Autofahrer auf dem endenden Fahrstreifen in die Lücken zwischen den Kfz auf dem weiterlaufenden Fahrstreifen einfädeln, sodass sich beide Streifen quasi zu einer Fahrbahn „verschließen“. Aufgrund der Ähnlichkeit zum Prinzip von einem Reißverschluss trägt das Verfahren diesen Namen.
Gemäß § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Kraftfahrer verpflichtend das Reißverschlussverfahren anwenden, wenn Sie auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen unterwegs sind und einer dieser Streifen nicht mehr befahrbar ist oder endet. Die Fahrer auf der weiterlaufenden Spur haben wiederum die Pflicht, den Fahrern auf dem endenden Fahrstreifen einen Spurwechsel zu ermöglichen.
Das Reißverschlussverfahren sieht einen stetigen Wechsel vor: Erst ist ein Fahrer auf der freien Spur an der Reihe, danach einer von der endenden Spur, anschließend wieder ein Fahrer auf der freien Spur usw. Auch wenn Sie grundsätzlich Vorfahrt haben, wenn Sie sich auf dem weiterlaufenden Fahrstreifen befinden, sollten Sie dennoch nicht darauf beharren, zuerst fahren zu dürfen. Weigern Sie sich, einen anderen Fahrer „reinzulassen“, haben Sie schließlich die Vorschriften zum Reißverschlussverfahren missachtet. Ein Bußgeld von 20 Euro ist dann die Konsequenz. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot drohen jedoch normalerweise nicht.
Im Video: Alles zum Reißverschlussverfahren
Was besagt die StVO zum Reißverschlussverfahren?
Die gesetzliche Grundlage für das Reißverschlussverfahren bildet § 7 Absatz 4 StVO:
Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).“
Demzufolge ist das Reißverschlussverfahren laut StVO immer dann anzuwenden, wenn Sie sich auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen befinden und einer dieser Streifen nicht mehr befahrbar ist oder schlichtweg endet. Fahrer, die auf der weiterlaufenden Spur unterwegs sind, haben dann die Pflicht dazu, den Fahrern auf der endenden Spur einen Wechsel auf ihren Fahrstreifen zu ermöglichen.
Wenn Sie einen anderen Autofahrer beim Reißverschlussverfahren nicht reinlassen und dabei erwischt werden, droht Ihnen ein Bußgeld von 20 Euro. Mit Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot müssen Sie jedoch im Regelfall nicht rechnen.
Wer hat Vorfahrt beim Reißverschlussverfahren?
Allgemein ist ein stetiger Wechsel beim Reißverschlussverfahren vorgesehen:
- Zuerst ist ein Kraftfahrzeug auf der weiterlaufenden Spur an der Reihe.
- Danach fädelt sich ein Fahrzeug von der endenden Spur ein.
- Anschließend ist wieder ein Kfz auf der freien Spur dran, usw.
Vorfahrt hätten demzufolge grundsätzlich die Autofahrer, die sich auf dem weiterführenden Fahrstreifen befinden, jedoch schreibt § 7 Absatz 4 StVO, dass diese den Fahrern auf dem endenden Fahrstreifen einen Spurwechsel ermöglichen müssen. Aus diesem Grund gilt: Unabhängig davon, auf welcher Spur Sie unterwegs sind, sollten Sie beim Reißverschlussverfahren generell Rücksicht nehmen und nicht darauf beharren, zuerst fahren zu dürfen.
Reißverschlussverfahren: Welche Verkehrszeichen weisen darauf hin?
Es existiert nicht nur ein Schild für das Reißverschlussverfahren, sondern gleich mehrere. Am bekanntesten ist wohl das Zusatzzeichen 1005-30, dem Kraftfahrer entnehmen können, wann Sie das Verfahren anwenden müssen. Nicht selten steht darauf „Reißverschluss erst in 200 Metern“. So wissen Fahrer genau Bescheid, wann mit einer Fahrbahnverengung zu rechnen ist.
Darüber hinaus wichtig im Zusammenhang mit dem Reißverschlussverfahren ist das Schild 531. Es wird als sogenannte Einengungstafel bezeichnet, die Aufschluss darüber gibt, dass ein Fahrstreifen endet oder aufgrund eines Hindernisses nicht mehr befahrbar ist. So können sich betroffene Kraftfahrer darauf einstellen, auf welchen Fahrspuren sie weiterhin unterwegs sein können.
Das Verkehrszeichen 531 gibt es in verschiedenen Variationen; je nachdem, welche Fahrstreifen weiterlaufen bzw. enden. Hier zwei Beispiele:
Die linke Spur besteht fort, die rechte endet wiederum.
Die beiden Spuren auf der linken Seite laufen weiter, die rechte Spur endet.
Fahrschulfrage: Testen Sie Ihr Wissen zum Reißverschlussverfahren
Sowohl in den theoretischen Unterrichtsstunden als auch während der praktischen Fahrstunden wird das Reißverschlussverfahren in der Fahrschule früher oder später thematisiert. Je nachdem, wie viel Zeit seit Ihrer Fahrschulausbildung bereits vergangen ist, können Sie sich jedoch möglicherweise nicht mehr genau an die Details erinnern.
Mit der folgende Fahrschulfrage können Sie Ihr Wissen zum Reißverschlussverfahren selbst testen und gegebenenfalls auffrischen:
Für welche Fälle ist das Reißverschlussverfahren vorgesehen?
✗ Wenn Einfädelungsstreifen einmünden
✓ Wenn Fahrstreifen wegen eines Hindernisses nicht durchgehend befahrbar sind
✓ Wenn Fahrstreifen enden
Wenn Sie auf die Autobahn auffahren, sind Sie dazu verpflichtet, sich der Geschwindigkeit der Fahrzeuge anzupassen, die bereits dort unterwegs sind, und müssen Ihnen die Vorfahrt gewähren. Daher kommt das Reißverschlussverfahren auf der Autobahn auf Einfädelungs- bzw. Beschleunigungsstreifen nicht zum Einsatz. Ist ein Fahrstreifen nicht mehr durchgehend befahrbar, weil sich darauf ein Hindernis befindet, stellt das Verfahren hingegen sicher, dass der Verkehr ungehindert weiterfließen kann. Das Gleiche gilt, sollte ein Fahrstreifen enden.