Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr ist wohl jedem Kraftfahrer ein Begriff. Schließlich sieht der Bußgeldkatalog Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie Fahrverbote bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. Dennoch ist es wohl nicht die in Deutschland geltende Höchstgeschwindigkeit, um die uns der eine oder andere ausländische Fahrer beneidet, sondern vielmehr die sogenannte Richtgeschwindigkeit.
Doch was bedeutet „Richtgeschwindigkeit“ genau? Für wen gilt sie und wo? Handelt es sich dabei wirklich nur um ein empfohlenes Tempo? Und gibt es möglicherweise ein spezielles Verkehrszeichen, das die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn in Deutschland anzeigt? Antworten auf diese Fragen finden Sie im nachstehenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Richtgeschwindigkeit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Mit Richtgeschwindigkeit ist ein Tempo von 130 km/h gemeint, welches jedoch lediglich als Empfehlung und nicht als feststehende Vorschrift gilt.
Die Richtgeschwindigkeit richtet sich an Pkw sowie weitere Kfz, die maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen. Schwere Lkw sind demzufolge davon ausgeschlossen. Mehr dazu hier.
Nein. Neben Autobahnen zählen außerdem diverse Straßenarten außerhalb geschlossener Ortschaften zu den Strecken, auf denen Richtgeschwindigkeit gelten kann.
Was besagt die StVO zur Richtgeschwindigkeit?
Auch wenn die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) wohl das bekannteste Regelwerk im deutschen Verkehrsrecht ist, beinhaltet sie keine Vorschriften zur Richtgeschwindigkeit. Diese sind in der „Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen“ festgehalten, die auch als Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) bezeichnet wird.
Diese Verordnung wurde bereits im Jahr 1978 vom Bundesverkehrsministerium erlassen und setzt die Richtgeschwindigkeit auf 130 km/h fest. Weiterhin beschreibt sie dieses Tempo als Empfehlung, nicht als feststehende Vorschrift. Wo genau Richtgeschwindigkeiten gefahren werden dürfen, ist in § 1 der Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V wie folgt definiert:
1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),
2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und
3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben […]“
Auch wenn häufig von einer „Autobahnrichtgeschwindigkeit“ die Rede ist, kann eine Richtgeschwindigkeit demzufolge auch außerorts auf Landstraßen gelten. Ein spezielles Verkehrsschild, das die Richtgeschwindigkeit anzeigt, ist dabei übrigens in der Regel nicht notwendig. Die Zeichen 380 und 381 können jedoch zum Einsatz kommen, um den Beginn sowie das Ende einer geltenden Richtgeschwindigkeit auf Landstraße, Bundesstraße und Co. anzukündigen.
Für welche Kraftfahrzeuge gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeit?
Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw, Lkw und Motorräder auf Autobahnen? Die Antwort auf diese Frage befindet sich ebenfalls in § 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V. Dem genannten Paragraphen zufolge gelten 130 km/h als Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn für Pkw sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen. Dies schließt Motorräder ein. Eine Richtgeschwindigkeit für Lkw existiert zwar nicht, allerdings gibt es eine Höchstgeschwindigkeit. Diese liegt bei 80 bzw. 100 km/h.