Rote Ampel überfahren und geblitzt worden: Was jetzt?

Ein Moment der Unachtsamkeit reicht häufig aus und es ist passiert: Sie haben eine rote Ampel überfahren. Sofern sich kein Polizeiauto in der Nähe befand und auch sonst niemand verletzt wurde, denken sich wohl die meisten Fahrer: „Puh, nochmal Glück gehabt!“. Doch was, wenn die rote Ampel mit einem Blitzer ausgestattet war? Schließlich muss der Blitz nicht immer zu sehen sein.

Vorsicht Blitzer: Auch eine rote Ampel kann mit einem solchen ausgestattet sein.
Vorsicht Blitzer: Auch eine rote Ampel kann mit einem solchen ausgestattet sein.

Spezielle Ampelblitzer, die darauf ausgelegt sind, Rotlichtverstöße aufzuzeichnen, arbeiten heutzutage sogar teilweise mit Schwarzlicht, sodass der betroffene Verkehrssünder gar keine Notiz davon nimmt, dass die rote Ampel ihn geblitzt hat. Welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog bei dieser Zuwiderhandlung auf Sie zukommen können, lesen Sie im Ratgeber.

Bußgeldtabelle: Geblitzt durch eine rote Ampel

VergehenBuß­geldPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Einfach­er Rot­licht­verstoß (rote Am­pel über­fahren unter 1 Se­kun­de)90 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung200 €21 Mo­natHier prüfen **
... mit Sach­beschädi­gung240 €21 Mo­natHier prüfen **
Quali­fizier­ter Rot­licht­verstoß (rote Am­pel über­fahren über 1 Sekun­de)200 €21 Mo­natHier prüfen **
... mit Gefähr­dung320 €21 Mo­natHier prüfen **
... mit Sach­beschädi­gung360 €21 Mo­natHier prüfen **
Anhalte­pflicht an einer roten Ampel mit grünem Pfeil miss­achtet70 €1
... mit Gefähr­dung100 €1
... mit Sach­beschädi­gung120 €1
Anhalte­pflicht an einer roten Ampel mit grünem Pfeil miss­achtet & Fuß­gänger- oder Fahrrad­verkehr behindert100 €1

Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß

Bei Rot geblitzt: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Ich habe eine Ampel bei Rot überfahren und wurde geblitzt. Was kommt jetzt auf mich zu?

Sind Sie über eine rote Ampel gefahren und wurden geblitzt, richten sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog danach, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Diese Tabelle fasst die möglichen Konsequenzen zusammen.

Kann es sich auch um eine Straftat handeln, wenn eine rote Ampel mich geblitzt hat?

Ja, diese Möglichkeit besteht. Ein qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel länger als eine Sekunde rot) kann unter Umständen den Tatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllen. In diesem Fall drohen eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie der Führerscheinentzug.

Ich bin bei Rot über die Ampel gefahren, wurde geblitzt und bin noch in der Prob‌ezeit. Womit muss ich rechnen?

Überfahren Sie in der Probezeit eine rote Ampel und werden geblitzt, handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Darauf folgen eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie ein Aufbauseminar.

Über Rot gefahren und geblitzt worden: Wonach richten sich die Sanktionen?

Geblitzt bei roter Ampel: Die Sanktionen richten sich mitunter nach dem Zeitpunkt des Überfahrens.
Geblitzt bei roter Ampel: Die Sanktionen richten sich mitunter nach dem Zeitpunkt des Überfahrens.

Hat Sie eine Ampel bei Rot geblitzt, sind die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog davon abhängig, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits auf Rot stand. Dabei wird zwischen zwei Kategorien unterschieden:

  1. Einfacher Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde)
  2. Qualifizierter Rotlichtverstoß (länger als eine Sekunde)

Da das Unfallrisiko um einiges höher ist, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits länger Rot zeigte, fallen die Ahndungen in diesem deutlich strenger aus. Neben einem höheren Bußgeld, wenn Sie bei roter Ampel geblitzt wurden, können Ihnen bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß außerdem strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Unter gewissen Umständen kann es sich dabei um eine Gefährdung des Straßenverkehrs gemäß § 315c des Strafgesetzbuches (StGB) handeln. Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis liegen dann im Bereich des Möglichen, wenn die rote Ampel Sie geblitzt hat.

Sie wurden in der Probezeit bei roter Ampel geblitzt?

Neben den Konsequenzen, mit denen Kraftfahrer rechnen müssen, die eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden, kommen auf Fahranfänger in der Probezeit noch weitere Maßnahmen zu. Bei einem Rotlichtverstoß handelt es sich grundsätzlich um eine Regelmissachtung der Kategorie A („A-Verstoß“).

Ein solcher führt dazu, dass die Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert wird. Zudem erhalten Führerscheinneulinge die Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen, wenn sie eine rote Ampel überfahren und geblitzt werden. Die Kosten dafür müssen sie selbst tragen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (31 Bewertungen, Durchschnitt: 4,00 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

** Anzeige