Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es geschehen: Sie haben eine rote Ampel überfahren. Die Strafe besteht jedoch nicht nur aus einem Bußgeld und Punkten in Flensburg. Auch ein Fahrverbot ist möglich, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind.
Inhaltsverzeichnis
Rote Ampel überfahren: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Welche Konsequenzen es haben kann, eine rote Ampel zu überfahren, verrät Ihnen diese Tabelle.
Beim Überfahren einer roten Ampel sind die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog davon abhängig, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits Rot zeigte. Dabei wird zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß (unter einer Sekunde) und einem qualifizierten Rotlichtverstoß (mehrere Sekunden) unterschieden.
Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Ein solcher zieht eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre und ein Aufbauseminar nach sich.
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Unterschiede beim Rotlichtverstoß
Nicht nur Autofahrer müssen nach einem Rotlichtverstoß mit Sanktionen rechnen. Selbst wenn sie nicht mit dem Auto unterwegs sind, haben Fahrradfahrer sowie Fußgänger ebenfalls eine Strafe bei roter Ampel zu erwarten, wenn Sie diese überqueren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt für alle Verkehrsteilnehmer gleichermaßen.
Dementsprechend können auch Fahrradfahrer und Fußgänger Punkte bekommen, wenn sie bei Rot über die Ampel fahren bzw. gehen. Doch wie hoch fallen Bußgelder aus und wie viele Punkte werden beim Rote-Ampel-Überfahren verteilt?
Ampeln tragen einen großen Teil dazu bei, dass im Straßenverkehr alles reibungslos abläuft. Fahren Sie trotzdem bei Rot über die Ampel, dann begehen Sie einen besonders schwerwiegenden Verstoß und müssen mit entsprechenden Konsequenzen aus dem Bußgeldkatalog rechnen.
Ein Rotlichtverstoß wurde begangen, wenn sich die Lichtzeichenanlage während der Durchfahrt auf „Rot“ befand.
Wenn Sie über die Haltelinie gefahren sind, jedoch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage angehalten haben, dann geht es nicht um einen Rotlichtverstoß, sondern um einen Haltelinienverstoß.
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?
Wurde eine rote Ampel überfahren, dann stellt sich laut Bußgeldkatalog die Frage, wie lange diese schon auf Rot stand. Denn daran wird letzten Endes unter anderem die Strafe festgelegt. Es existieren zwei verschiedene Arten von Rotlichtverstößen:
- Einfacher Rotlichtverstoß
- Qualifizierter Rotlichtverstoß
Um einen einfachen Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn eine rote Ampel überfahren wurde, die nicht länger als eine Sekunde rot war. Von einem qualifizierten Rotlichtverstoß wird gesprochen, wenn sich die Lichtzeichenanlage bereits länger als eine Sekunde auf Rot befand und trotzdem passiert wurde. Je nachdem, welche Art von Rotlichtverstoß begangen wurde, fällt auch der Bußgeldbescheid aus, den Sie für das Überfahren einer roten Ampel in jedem Fall erhalten werden.
Sind Sie beispielsweise bei Rot über die Ampel gefahren und diese befand sich seit weniger als einer Sekunde auf Rot, dann kommt ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Haben Sie durch Ihr Verhalten jedoch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer herbeigeführt, so werden Sie mit 200 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von einem Monat bestraft.
Haben Sie eine Ampel überfahren, die auf Rot stand und dadurch kam es zu einer Sachbeschädigung, dann besteht die Strafe aus 240 Euro, zwei Punkten und ebenfalls einem einmonatigen Fahrverbot.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß wird mit einem Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot von einem Monat geahndet. Bei einer zusätzlichen Gefährdung geht es bereits um 320 Euro. Zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot in Höhe von einem Monat kommen noch dazu. Eine Ampel zu überfahren, die auf Rot stand und dabei eine Sachbeschädigung herbeizuführen, kostet Sie laut Bußgeldkatalog insgesamt 360 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind höhere Strafen und ein längeres Fahrverbot möglich und der Schwere des Vergehens entsprechend anzupassen.
Bei Rot über die Ampel gefahren und geblitzt worden? Diese Blitzer gibt es
Einige Lichtzeichenanlagen sind mit einem Überwachungssystem ausgestattet, damit festgestellt werden kann, wann eine rote Ampel überfahren wurde. Es wird dabei zwischen mobiler und stationärer Überwachung unterschieden.
Mobile Rotlichtüberwachung
Die mobile Überwachung von Ampeln wird meist von Polizeibeamten oder Mitarbeitern von Ordnungsbehörden durchgeführt. Durch gezielte Beobachtungsmaßnahmen soll nachgewiesen werden, dass ein Rotlichtverstoß begangen wurde. Dieser Verstoß kann direkt im Anschluss zur Anzeige gebracht werden.
Normalerweise werden Sie unmittelbar nach dem begangenen Rotlichtverstoß noch vor Ort damit konfrontiert, um eine Identifikation vorzunehmen. Diese Maßnahmen verlangen jedoch einen höheren Aufwand an Personal und Kosten.
Sind Sie bei Rot über die Ampel gefahren und wurden von einem Polizisten zufällig dabei beobachtet, so kann der Verstoß ebenfalls nachgewiesen werden. Rechtlich gesehen ist dies jedoch eher umstritten, da nicht klar ist, ob die alleinige Aussage eines Beamten ausreicht, um Ihnen einen qualifizierten Rotlichtverstoß nachzuweisen. Daher wird bei einer zufälligen Beobachtung meist von einem einfachen Rotlichtverstoß ausgegangen.
Mobile Überwachungen finden teilweise auch mit Hilfe einer Videoanlange statt. Zwei synchron zueinander ausgerichtete Kameras müssen dazu an der Ampel befestigt werden. Eine Kamera zeigt dabei in Richtung der Lichtzeichenanlage, um die jeweiligen Ampelphasen sowie den Tathergang festzuhalten. Die andere wird entgegen der Fahrtrichtung platziert, um eine Identifikation des Fahrers zu ermöglichen.
Stationäre Rotlichtüberwachung
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und wurden geblitzt, so handelt es sich wahrscheinlich um eine stationäre Überwachung. Diese trägt im Volksmund auch den Namen „Ampelblitzer“, „Blitzer-Ampel“ oder „Rotlichtblitzer“.
Der Standort, um einen Blitzer und eine rote Ampel zu kombinieren, sollte dabei gut durchdacht sein. In der Regel wird diese Art der Rotlichtüberwachung unmittelbar nach gefährlichen Kreuzungen eingesetzt, wo es bereits im Vorfeld zu einigen Unfällen oder Verstößen gekommen ist.
In der Fahrbahn werden zwei Induktionsschleifen installiert. Eine davon befindet sich vor dem Beginn des Schutzbereiches der Ampel und die andere unmittelbar hinter der Haltelinie. Sobald die Ampel auf Rot springt, wird ein Signal an den Blitzmechanismus weitergegeben. Auf diese Weise agiert die rote Ampel auch als Blitzer.
Fährt ein Kraftfahrer bei Rot über die Ampel und überfahrt im Zuge dessen eine der beiden Induktionsschleifen, dann schlägt der Ampelblitzer zu und schießt ein Beweisfoto des Fahrers.
Zusätzlich zum Aussehen des Verkehrssünders sind auf dem Foto die Dauer von Gelb- und Rotphase vermerkt. Wenn Sie bei Rot geblitzt wurden, dann bekommen Sie dies schnell mit: Da zwei Aufnahmen gemacht werden, kommt es zu zwei aufeinanderfolgenden Lichtblitzen, die ein eindeutiges Indiz dafür sind, dass die rote Ampel Sie geblitzt hat. Ihr Verhalten am Ampelblitzer bestimmt die Strafe, mit der Sie letzten Endes rechnen müssen.
Muss der Halter oder der Fahrer den Rotlichtverstoß bezahlen?
In der Regel richten sich das Bußgeld und die Punkte, die beim Überfahren einer roten Ampel fällig werden, stets an den Autofahrer, der die Ampel bei Rot überfahren hat. Der Eigentümer oder Halter des Fahrzeuges kann nicht zur Verantwortung gezogen werden. Genauso wenig können ihm die Punkte aufgebrummt werden.
Dem betroffenen Fahrer muss jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass er zum Zeitpunkt der Tat mit dem Fahrzeug unterwegs war. Der Fahrzeughalter ist zudem dazu verpflichtet, zu helfen, damit der Täter identifiziert werden kann.
Ein solcher Nachweis ist nicht in jeder Situation möglich, weshalb es unter Umständen auch dazu kommen kann, dass das Verfahren wegen dem Überfahren einer roten Ampel eingestellt wird.
Grüner Pfeil: Welche Regeln gelten hier?
An einigen Lichtzeichenanlagen befindet sich ein grüner Pfeil, der nach rechts ausgerichtet ist. Dies soll den Kraftfahrern, die nach rechts abbiegen möchten, dies auch während der Rotphase gestatten. Es muss jedoch in jedem Fall vorher an der Haltelinie angehalten werden. Außerdem dürfen weder andere Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger durch dieses Manöver gefährdet oder behindert werden. Laut Bußgeldkatalog können folgende Strafen bei Missachtung auf Sie zukommen:
- Haben Sie vor dem Abbiegen nicht an der Haltelinie angehalten, dann kommen 70 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Sie zu.
- Sollten Sie die Verkehrssicherheit durch Ihr Verhalten einer Gefährdung ausgesetzt haben, dann werden Ihnen ein Bußgeldbescheid in Höhe von 100 Euro und ein Punkt aufgebrummt.
- Ist es durch Ihr Fehlverhalten zu einem Unfall gekommen, besteht die Strafe aus 120 Euro und einem Punkt in Flensburg.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit? Was droht jetzt?
In der Probezeit sollte die rote Ampel nicht unterschätzt werden, denn Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden in diesen zwei Jahren strenger geahndet. Auf diese Weise soll das Unfallrisiko bei Fahranfängern verringert werden und diesen ein vorsichtigeres Verhalten im Straßenverkehr einschärfen.
In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen müssen Fahranfänger mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf vier Jahre und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
Haben Sie eine rote Ampel in der Probezeit überfahren, dann handelt es sich um einen A-Verstoß und Sie werden mit den oben genannten Maßnahmen konfrontiert. Ein hohes Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg bekommen Sie obendrauf.
Rotlichtverstoß als Fahrradfahrer
Nicht nur Autofahrer müssen mit Punkten und einem Bußgeld für das Rote-Ampel-Überfahren rechnen. Auch wenn Sie mit dem Fahrrad unterwegs sind, können Sie für einen Rotlichtverstoß belangt werden.
Bei Radfahrern wird ebenfalls zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Ein einfacher Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad wird mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer steigt dieser Betrag auf 100 Euro an. Der Punkt in Flensburg bleibt bestehen. Kam es zu einem Unfall, so geht es bereits um ein Bußgeld von 120 Euro und einen Punkt.
Radfahrer, die einen qualifizierten Rotlichtverstoß begangen haben, werden mit 100 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Bei einer Gefährdung oder gar Sachbeschädigung kommt ein Betrag von 160 bzw. 180 Euro zustande. Auch hier kommt ein Punkt hinzu.
Als Fußgänger bei Rot über die Ampel
Auch wenn Sie als Fußgänger einen Rotlichtverstoß begehen, kommt ein Bußgeld auf Sie zu. Alle Verkehrsteilnehmer haben sich an die Regeln zu halten, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten sind, was Fußgänger mit einschließt.
Normalerweise geht es um ein Bußgeld von 5 Euro, wenn Sie die Ampel noch überqueren, obwohl diese bereits auf Rot steht. Kommt es jedoch aufgrund Ihres Verhaltens zu einem Unfall, dann werden Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro belangt.
Außerdem können Fußgänger bei wiederholten Verstößen gegen die StVO Punkte in Flensburg bekommen, selbst wenn Sie gar nicht mit dem Auto unterwegs waren. Der Führerschein kann ihnen ebenfalls entzogen werden. Werden Sie beispielsweise dabei erwischt, wie Sie betrunken Rad fahren oder dieses beharrlich falsch abstellen, kann dies eine Maßnahme sein.
Einer Statistik zufolge steigt die Zahl der verletzten Fahrradfahrer und Fußgänger in den letzten Jahren an. Die Schuld liegt dabei jedoch nicht immer bei Autofahrern. Meist geht es dabei um Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr. Einige Fußgänger lassen sich durch laute Musik oder Telefonieren zu sehr ablenken.
In der heutigen Zeit mag es auch daran liegen, dass einige Fußgänger kontinuierlich den Blick auf das Smartphone geheftet haben und aus diesem Grund ihrer Umgebung nicht mehr genug Aufmerksamkeit schenken und daher in Unfälle verwickelt werden.
Bei Rot über die Ampel im Ausland?
Wenn Sie sich dazu entscheiden, mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, dann sollten Sie sich bereits im Vorfeld darüber informieren, welche Regeln im jeweiligen Land gelten. Gerade im Ausland werden Vergehen oft härter bestraft, als in Deutschland.
Das im jeweiligen Land geltende Verkehrsrecht sollten Sie in jedem Fall befolgen, denn ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland kann auch in Deutschland ab einem Wert von 70 Euro von der jeweils zuständigen Behörde vollstreckt werden. Grund dafür ist ein Vollstreckungsabkommen innerhalb der EU.
Auch wenn Ihnen das Bußgeld in manchen Fällen eher gering vorkommt und Sie daher überlegen, den Bußgeldbescheid einfach zu missachten und nicht zu zahlen, so kann eine Grenze von 70 Euro schneller erreicht werden, als Ihnen lieb ist:
Je nach Höhe der Bearbeitungsgebühr schnellt der Betrag in die Höhe. Sollten Sie sich dann immer noch weigern, die Strafe zu bezahlen, werden Sie mit einem Vollstreckungsverfahren oder schlimmstenfalls einer Haftstrafe konfrontiert.