Geschwindigkeitsbeschränkungen, Stau oder Baustellen: Es gibt viele Faktoren, die es Lkw-Fahrern schwer machen, ihren strengen Zeitplan einzuhalten. Bei Fahrern, die besonders im Stress sind, kann es daher durchaus einmal vorkommen, dass sie eine rote Ampel übersehen oder sogar absichtlich bei Rot noch über die Kreuzung rauschen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie ein Rotlichtverstoß mit dem Lkw gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert werden kann und ob Lastkraftwagenfahrer mit höheren Bußgeldern rechnen müssen als Autofahrer. Darüber hinaus informieren wir Sie darüber, wie sich überhaupt feststellen lässt, dass Sie als Lkw-Fahrer eine rote Ampel überfahren haben.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Rote Ampel mit dem Lkw überfahren
Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß mit dem Lkw
Im Video zusammengefasst: Alles zum Rotlichtverstoß
Rotlichtverstoß mit dem Lkw: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Mindestens 90 und maximal 360 Euro können laut Bußgeldkatalog auf Sie zukommen, wenn Sie als Lkw-Fahrer eine rote Ampel überfahren. Zusätzlich sind ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot möglich. Haben Sie sich sogar einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit dem Lkw geleistet, erwarten Sie gegebenenfalls eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren (§ 315c StGB) und der Führerscheinentzug.
Um einen qualifizierten Rotlichtverstoß handelt es sich, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits seit mehreren Sekunden auf Rot stand.
Es macht keinen Unterschied, ob Sie als Autofahrer oder als Lkw-Fahrer über eine rote Ampel fahren, da der Bußgeldkatalog in diesem Fall nicht zwischen dem jeweils genutzten Kfz unterscheidet. Es drohen demzufolge in beiden Fällen die gleichen Sanktionen.
Wie wird ein Rotlichtverstoß mit dem Lkw sanktioniert?
Zunächst einmal macht es keinen Unterschied in Bezug auf die drohenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, ob Sie sich einen Rotlichtverstoß mit einem Lkw oder einem Pkw geleistet haben. Es wird dabei dementsprechend nicht zwischen verschiedenen Arten von Kraftfahrzeugen differenziert.
Vielmehr geht es bei der Festsetzung der Sanktionen darum, welche Art von Rotlichtverstoß begangen wurde. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Um einen einfachen Rotlichtverstoß mit dem Lkw handelt es sich, wenn die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens seit weniger als einer Sekunde rot war.
- Ein qualifizierter Rotlichtverstoß mit dem Lkw liegt hingegen vor, wenn die Ampel bereits seit mehreren Sekunden Rot zeigte, als sie überfahren wurde.
Da Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer einer weitaus größeren Gefahr aussetzen, wenn Sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß mit dem Lkw begehen, sieht der Bußgeldkatalog für diese Zuwiderhandlung auch strengere Sanktionen vor: Ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat erwarten Sie in diesem Fall.
Sollte die Lichtzeichenanlage erst seit weniger als einer Sekunde rot gewesen sein, müssen Sie „lediglich“ mit 90 Euro und einem Punkt rechnen. Sollten Sie allerdings eine Gefährdung oder sogar einen Unfall herbeigeführt haben, weil Sie einen Rotlichtverstoß als Lkw-Fahrer begangen haben, müssen Sie mit härteren Konsequenzen rechnen.
Ein einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung bzw. Sachbeschädigung zieht ein Bußgeld von 200 bzw. 240 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot nach sich. Handelte es sich sogar um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, bei dem Sie andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten oder in einen Verkehrsunfall verwickelten, drohen Ihnen 320 bzw. 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie abermals ein Fahrverbot von einem Monat.
Bedenken Sie: Wird der qualifizierte Rotlichtverstoß mit dem Lkw als Gefährdung des Straßenverkehrs angesehen, kann gemäß § 315c des Strafgesetzbuchs (StGB) sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren im Raum stehen. Darüber hinaus kann dann auch der Führerscheinentzug auf Sie zukommen. Dies wird jedoch stets nach Einzelfall entschieden.
Wie lässt sich ein Rotlichtverstoß mit dem Lkw feststellen?
Häufig lässt sich gar nicht so leicht erkennen, ob eine rote Ampel mit einem Blitzer ausgestattet ist. Lkw-Fahrer, die eine solche überfahren, müssen sich darauf einstellen, dass es zweimal blitzt, da in einem solchen Fall zwei Kameras ausgelöst werden:
- Den ersten Blitz sehen Sie, wenn Sie die Haltelinie überfahren.
- Der zweite Blitz wird sichtbar, wenn Sie den Gefahrenbereich der Kreuzung passieren.
Auf diese Weise ist es mit einem Ampelblitzer möglich, nachzuweisen, ob ein Rotlichtverstoß mit einem Lkw begangen wurde, oder ob nur ein Haltelinienverstoß vorlag. Schließlich löst der Blitzer bei Letzterem lediglich einmal aus und Sie bleiben von den oben genannten Konsequenzen verschont. Laut Bußgeldkatalog folgt auf einen Haltelinienverstoß nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
Wie können Sie gegen einen vermeintlichen Rotlichtverstoß mit dem Lkw vorgehen?
Wurde Ihnen als Lkw-Fahrer ein Rotlichtverstoß vorgeworfen, den Sie Ihrer Meinung nach nicht begangen haben, können Sie nach der Zustellung des jeweiligen Bußgeldbescheides innerhalb von 14 Tagen dagegen Einspruch einlegen. Dies ist vor allem dann empfehlenswert, wenn der Verstoß mit einem Fahrverbot geahndet werden soll.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie sich in einem solchen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Mit seiner Unterstützung vermeiden Sie es nicht nur, möglicherweise die entsprechenden Fristen zu verpassen, sondern haben in der Regel auch bessere Chancen, ein Fahrverbot nach einem Rotlichtverstoß mit dem Lkw abzuwenden und das Verbot stattdessen in ein höheres Bußgeld umzuwandeln.