Das deutsche Straßennetz ist weitläufig und komplex. Viele Fahrzeugführer nehmen täglich am Straßenverkehr teil und sorgen für ein hohes Verkehrsaufkommen. Zur Gewährleistung der Sicherheit aller Beteiligten, ist ein geordnetes Nebeneinander und Hintereinander unerlässlich.
Aus diesem Grund beinhaltet die StVO sowohl den Sicherheitsabstand zum Vordermann, als auch Bestimmungen zum Seitenabstand, den Sie als Fahrer eines Kraftfahrzeuges einhalten müssen. Doch welcher Seitenabstand ist beim Überholen relevant? Welche Sanktionen sieht der Bußgeldkatalog vor? Und gibt es einen speziellen Seitenabstand, der beim Parken gilt? Unser Ratgeber hält die Antworten für Sie bereit.
Inhaltsverzeichnis
Sanktionen: Bußgeldtabelle zum Seitenabstand
Verkehrsordnungswidrigkeit | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
Sie haben Ihr Kfz nicht am rechten Straßenrand geparkt | 15 | |
Sie haben beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu anderen Kfz eingehalten | 30 | |
Als Fahrzeugführer haben Sie folgende Personengruppen durch mangelnden Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren oder Überholen gefährdet: Kinder, Hilfsbedürftige, ältere Menschen | 80 | 1 |
Als Fahrzeugführer haben Sie folgende Personengruppen durch mangelnden Sicherheitsabstand beim Vorbeifahren oder Überholen geschädigt: Kinder, Hilfsbedürftige, ältere Menschen | 100 | 1 |
Übersicht zu einzuhaltenden Seitenabständen
Verkehrsteilnehmer | einzuhaltender Seitenabstand |
---|---|
zu Motorrädern, Fahrrädern und anderen einspurigen Fahrzeugen | mindestens 1,5 Meter |
zu PKW, LKW und anderen mehrspurigen Fahrzeugen | mindestens 1 Meter |
zu wartenden Linien- oder Schulbussen | mindestens 2 Meter |
zu Fußgängern | mindestens 1 Meter |
Seitenabstand: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Hier finden Sie eine Übersicht zu den einzuhaltenden Seitenabständen beim Überholen.
Ob es konkrete Vorgaben zum Seitenabstand beim Halten und Parken gibt, erfahren Sie hier.
Welche Sanktionen in diesem Fall möglich sind, verrät Ihnen diese Tabelle.
Sicherheitsabstand zum Vorder- und Nebenmann ist erforderlich
Vom Abstandsverstoß haben Sie bereits gehört und wissen, dass zum Vordermann ein gesetzlich festgelegter Mindestabstand einzuhalten ist? Dieses Wissen teilen sie mit den meisten Verkehrsteilnehmern, die innerhalb Deutschlands Auto, LKW oder Motorrad fahren.
Was jedoch nicht jedem Fahrzeugführer bewusst ist: Es gibt noch einen anderen Abstand, der in der StVO auftaucht. Dabei handelt es sich um den weniger bekannten Seitenabstand, welcher insbesondere bei Überholvorgängen von entscheidender Bedeutung ist.
Haben Sie beispielsweise auf der Autobahn die Absicht einen anderen Fahrer zu überholen, ist dies nur dann gefahrlos möglich, wenn der seitliche Abstand zwischen beiden Kraftfahrzeugen ausreichend groß ist. Andernfalls riskieren Sie einen Unfall, aufgrund unzureichender Platzverhältnisse.
Seitenabstand beim Überholen: Was ist hier zu beachten?
Wer innerorts oder außerorts einen Überholvorgang vornehmen möchte, ist dazu angehalten dies nur dann zu tun, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt oder sogar gefährdet werden.
Um dies sicherzustellen, ist der Seitenabstand Teil der StVO. Im Gesetzestext selbst ist jedoch nur eine allgemeine Formulierung zu finden, die keine konkreten Abmessungen bzw. Angaben zum seitlichen Abstand in Metern beinhaltet. Hier der genaue Wortlaut aus § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO:
Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.
Vor diesem Hintergrund hat sich der Gesetzgeber basierend auf dem genannten § auf spezifische Abstandsangaben geeinigt. Welcher Seitenabstand konkret gilt, ist davon abhängig, ob es sich um ein einspuriges oder mehrspuriges Fahrzeug handelt. Die folgende Liste zeigt Ihnen die Vorgaben im Überblick:
- Überholen von Fahrrädern, Motorrädern oder anderen einspurigen Fahrzeugen: Seitenabstand muss mindestens 1,5 Meter betragen
- Überholen von PKW, LKW oder anderen Fahrzeugen, die mehrspurig sind: Seitenabstand muss mindestens 1 Meter betragen
- Überholen von wartenden Linien- oder Schulbussen: Seitenabstand muss mindestens 2 Meter betragen
Wichtig: Irrelevant ist der Seitenabstand, wenn Linien- oder Schulbusse mit eingeschalteter Warnblinkanlage Haltestellen anfahren bzw. von diesen abfahren.
In diesem Fall gilt nämlich striktes Überholverbot, weil der Bus noch in Bewegung ist.
Es befinden sich vor allem an Schulbushaltestellen große Gruppen von spielenden und umherrennenden Kindern, die beim Ein- und Aussteigen durch überholende Fahrzeuge erfasst werden könnten, wenn Sie unerwartet auf die Straße laufen.
Seitenabstand beim Halten und Parken: Gibt es hier konkrete Vorgaben?
Platzsparendes Parken schreibt § 12 Abs. 6 StVO vor. Aber was ist darunter zu verstehen und welche Probleme werden durch unachtsames Parkverhalten verursacht?
Wer kennt es nicht: Der Wocheneinkauf steht bevor und endlich haben Sie einen geeigneten Parkplatz gefunden. Alle Besorgungen sind erledigt und Sie machen sich auf den Weg zurück zu Ihrem Auto.
An Einsteigen ist jedoch nicht zu denken, denn in Ihrer Abwesenheit wurden Sie zugeparkt und weder Fahrer- noch Beifahrertür lassen sich ohne Probleme öffnen.
Damit solche Situationen verhindert werden appellieren Verkehrsexperten, dass mindestens 70 cm zwischen parkenden Fahrzeugen frei bleiben sollten.
Ein- und Aussteigen ist dann beschwerdefrei möglich und Sie schützen sich vor Lackschäden durch die Türen des Nebenmannes.
Außerdem gehen Sie so kein Risiko ein, die links und rechts von Ihnen parkenden Kfz durch das Öffnen von Fahrzeugtüren zu beschädigen.