Sitzerhöhungen sind neben Kindersitzen eine Art der Rückhalteeinrichtung für Kinder und dienen der Verkehrssicherheit. Eine Autositzerhöhung ist für Kinder gedacht, die zu groß für den üblichen Kindersitz geworden sind, aber weiterhin der Kindersitzpflicht unterstehen. Insgesamt gibt es bei Sitzerhöhungen drei Arten: die einfache Sitzerhöhung, die Sitzerhöhung mit Gurtführung und das Modell mit Rückenlehne.
Doch ab wann reicht eine Sitzerhöhung im Auto, um ein Kind im Falle eines Unfalls zu schützen? Worauf müssen Eltern achten, wenn sie von einem Kindersitz zu erhöhten Rückhalteeinrichtung wechseln wollen? Dieser Ratgeber erklärt das Wichtigste zum Thema.
Sitzerhöhung – ab wann?: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ja. Eine Sitzerhöhung ist nämlich für Kinder vorgesehen, die einem klassischen Kindersitz entwachsen sind, aber trotzdem noch der Kindersitzpflicht unterliegen. Wer gegen die Kindersitzpflicht verstößt und ein Kind ohne Sitzerhöhung im Auto befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg geahndet. Eine Übersicht über die möglichen Bußgelder finden Sie hier.
Ab wann eine Kindersitzerhöhung verwendet werden darf, hängt von Größe und Gewicht des Kindes ab. Das Alter spielte keine Rolle. Für eine Sitzerhöhung mit Rückenlehne muss ein Kind mindestens 15 kg wiegen. Für eine Erhöhung ohne Rückenlehne müssen Kinder mindestens 22 kg wiegen und größer als 125 cm sein. Worauf Sie bei einer Sitzerhöhung sonst achten sollten, um für höchstmögliche Sicherheit zu sorgen, erfahren Sie hier.
Eine Sitzerhöhung muss gemäß § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) solange verwendet werden, bis das Kind älter als 12 Jahre oder größer als 150cm ist. Danach gilt die allgemeine Anschnallpflicht im Auto.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Verstoß gegen die Kindersitzpflicht
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer ein Kind ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung des Kindes. | 60 € | 1 |
Sie beförderten als Kraftfahrzeugführer mehrere Kinder ohne jede Sicherung / sorgten als Verantwortlicher nicht für eine Sicherung der Kinder. | 70 € | 1 |
Sie führten das Kraftfahrzeug mit einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf dem Beifahrersitz, obwohl dieser mit einem betriebsbereiten Airbag ausgerüstet war. | 25 € | - |
Die Kindersitzerhöhung: Ab wann kann Sie den Kindersitz ersetzen?
Anders als beim klassischen Kindersitz, spielt bei der Kindersitzerhöhung das Alter keine Rolle. Gewicht und Körpergröße bestimmen bei der Autositzerhöhung, ab wann diese benutzt werden darf. Beispielsweise ist die Verwendung einer Sitzerhöhung ab 3 Jahren oder sogar früher möglich, wenn das Kind groß und schwer genug ist.
Das ist so, weil die meisten Sitzerhöhungen – im Gegensatz zum klassischen Kindersitz – nämlich kein eigenes Gurtsystem haben. Stattdessen werden Kinder mit dem Dreipunktgurt im Auto gesichert. Damit der Gurt optimal verläuft und das Kind bei einem Verkehrsunfall ausreichend sichert, gleicht die Sitzerhöhung die eigentlich noch zu geringe Größe des Kindes aus.
Wie groß muss ein Kind sein mit Sitzerhöhung? Damit ein Kind auf einer Sitzerhöhung ohne Rückenlehne Platz nehmen darf, muss es mindestens 125 cm groß sein und 22 kg wiegen. Bei einem Modell mit Rückenlehne gilt ein Mindestgewicht von 22 kg.
Welche Typen von Sitzerhöhung sind im Handel erhältlich?
Es gibt drei zugelassene Modelle. Experten stufen diese als unterschiedlich sicher ein:
- Die einfache Sitzerhöhung: Sie hat keine Rückenlehne und nutzt den Dreipunktgurt. Da der Gurt nicht zusätzlich stabilisiert wird, ist es nicht garantiert, dass dieser korrekt verläuft und das Kind bei einem Aufprall genügend sichert. Zudem werden Becken-, Schulter-, Hals– und Kopfbereich nicht geschützt. Aus diesem Grund raten Experten davon ab, eine einfache Sitzerhöhung zu verwenden.
- Die Sitzerhöhung mit Gurtführung: Auch hier gibt es keine Rückenlehne. Der Gurt wird bei diesem Modell aber durch zwei Führungshörner geleitet, wodurch sein Verlauf stabiler ist. Dieses Modell bietet ausreichend Schutz für den Oberkörper des Kindes.
- Die Sitzerhöhung mit Rückenlehne: Dieser Typ hat zwei ausgeprägt Führungshörner für den Beckengurt und verfügt auch über eine Rückenlehne mit Kopfstütze. Sie ist die sicherste Sitzerhöhung, weil der Gurtverlauf hier optimal ist. Hals und Kopf werden durch die Kopfstütze stabilisiert. Außerdem bietet sie Schutz bei einem Seitenaufprall.
Die Sitzerhöhung: Ab wann gelten welche Prüfnormen?
Für Sitzerhöhungen gelten dieselben Prüfnormen wie bei Kindersitzen. Das sind die Normen
- UN ECE Reg. 44/04,
- UN ECE Reg. 44/03,
- UN ECE Reg. 129 (i-Size).
Welche Sitzerhöhung ab welcher Größe oder welche Kindersitzerhöhung ab welchem Gewicht für ein Kind geeignet ist, hängt von der jeweiligen Prüfnorm ab, nach der die Erhöhung zertifiziert ist. Entspricht die Sitzerhöhung den Normen UN ECE Reg. 44/04 oder 44/03, ist das Gewicht ausschlaggebend. Hier gilt das Mindestgewicht von
- 15 kg für die Klasse II
- und 22 kg für die Klasse III.
Die neueste Norm UN ECE Reg. 129, auch i-Size genannt, richtet sich hingegen nach der Größe. Die Größeneinteilung wird von der Kindersitzherstellern jeweils selbst festgelegt.
Ab wann darf ein Kind vorne sitzen mit Sitzerhöhung? Es ist nur vorgegeben, ab wann eine Sitzerhöhung für Kinder erlaubt ist. Sitzerhöhungen dürfen – wie es auch für Kindersitze gilt – grundsätzlich überall im Fahrzeug installiert werden. Beispielsweise kann ein Kinder in einer Sitzerhöhung auch auf dem Beifahrersitz mitfahren. Die einzige Voraussetzung hierbei ist, dass die Sicherheit des Kindes durch die Erhöhung gewährleistet wird.
Die Sitzerhöhung: Ab wann raten Experten zur Verwendung?
Ab wann nur noch eine Sitzerhöhung benutzt werden kann, ist nirgends vorgeschrieben. Die Vorschriften zur Autositzerhöhung stellen nur klar, ab welchem Zeitpunkt sie als Alternative für den Kindersitz in Frage kommt. Experten führen an, dass Eltern einen Kindersitz so lange wie möglich benutzen sollten, egal , ab wann eine Sitzerhöhung für ihre Kinder ausreichen könnte.
Ist die Autositzerhöhung zum Beispiel ein klein wenig zu groß, verläuft der Gurt nicht optimal. Dadurch geht die Schutzfunktion verloren. Als Faustregel raten Experten, erst dann vom Kindersitz zur Sitzerhöhung zu wechseln, wenn der Kopf des Kindes deutlich über die obere Kante des alten Kindersitzes herausragt.
Außerdem empfehlen Experten eine Einbauprobe vor dem Kauf, um sicherzustellen, dass die Sitzerhöhung standsicher im Auto angebracht werden kann. Da die richtige Passgröße entscheidend ist, sollten Kinder die Sitzerhöhung auch zuerst ausprobieren. Hierbei ist es sehr wichtig, dass der Gurt richtig verläuft und die Kopfstütze – sofern diese vorhanden ist- nicht zu niedrig ist.