In der heutigen Zeit werden Mobiltelefone wohl von den wenigsten Menschen noch ausschließlich zum Telefonieren verwendet. Viele nutzen das Smartphone außerdem, um sich über das Wetter zu informieren, um Nachrichten zu lesen oder um SMS bzw. WhatsApp-Mitteilungen zu verfassen. Wer allerdings selbst beim Autofahren nicht auf sein Handy verzichten kann, bringt nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr.
In diesem Ratgeber erklären wir daher, wann es erlaubt ist, eine SMS am Steuer zu schreiben und wann nicht. Zusätzlich erfahren Sie, welche Sanktionen der Bußgeldkatalog vorsieht, wenn Sie trotz Verbot auf dem Handydisplay herumtippen.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: SMS während der Fahrt schreiben
Bußgeldrechner: SMS schreiben beim Autofahren
SMS am Steuer: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ist der Motor Ihres Kraftfahrzeuges vollständig ausgeschaltet oder Sie nutzen eine Sprachsteuerung während der Fahrt, können Sie normalerweise eine SMS am Steuer schreiben, ohne mit Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog rechnen zu müssen.
Sie dürfen Ihr Handy während der Fahrt in der Regel gar nicht erst in die Hand nehmen. Demzufolge ist es verboten, das Telefon aufzunehmen und anschließend zu halten, um eine SMS zu verfassen, während der Motor des Kfz läuft.
Schreiben Sie eine SMS am Steuer und werden dabei ertappt, kommen ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu. Entstand dadurch eine Gefährdung, werden 150 Euro, zwei Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Kam es sogar zu einem Unfall, müssen Sie sich auf ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein einmonatiges Fahrverbot einstellen.
SMS am Steuer: Wann eine Strafe droht und wann nicht
Die Vorschriften zur Nutzung vom Handy am Steuer sind in § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Wann es im Detail verboten ist, eine SMS am Steuer zu schreiben und wann nicht, regelt wiederum § 23 Absatz 1a StVO.
Dort heißt es:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist. […]“
Ignorieren Sie diese Vorschriften, kommen die folgenden Sanktionen auf Sie zu:
- Schreiben Sie eine SMS beim Autofahren, besteht die Strafe aus 100 Euro und einem Punkt in Flensburg.
- Sollten Sie jemanden dabei gefährdet haben, steigt der Betrag auf 150 Euro an. Hinzu kommen zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot.
- Resultierte sogar ein Unfall aus dem Verfassen einer SMS am Steuer? Ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat sind hier die Konsequenzen.