Um den fließenden Verkehr zu gliedern und eine gegenseitige Behinderung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, können situationsbedingt unter anderem Lichtzeichenanlagen, Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen zum Einsatz kommen. Eine Option, welche die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorsieht, ist dabei die Markierung einer sogenannten Sperrfläche.
Doch welche Vorschriften gilt es bei einer Sperrflächenmarkierung laut StVO zu beachten? Dürfen Autofahrer diesen Teil der Straße zum Überholen oder Abbiegen nutzen? Müssen Fahrzeugführer, die eine Sperrfläche überfahren mit einer Strafe rechnen? Und welche Sanktionen drohen für das Halten bzw. Parken auf der Sperrfläche gemäß Bußgeldkatalog? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldkatalog: Sperrfläche
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Parken auf der Sperrfläche (Zeichen 298) | 25 € |
Verbotswidriges Befahren der Sperrfläche (Zeichen 298) | 10 € |
… mit Unfallfolge | 35 € |
Überholen auf der Sperrfläche (Zeichen 298) | 30 € |
Linksabbiegen auf der Sperrfläche (Zeichen 298) | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Unfallfolge | 40 € |
Wenden auf der Sperrfläche (Zeichen 298) | 30 € |
… mit Gefährdung | 35 € |
… mit Unfallfolge | 40 € |
Sperrfläche: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehört die Sperrfläche zu den Verkehrszeichen. Ein Schild kennzeichnet diese aber nicht, stattdessen handelt es sich Fahrbahnmarkierung. Die Sperrfläche zeichnet sich durch Schrägstriche aus, die mit einer durchgezogenen weißen Linie umrandet sind.
Das Überfahren einer Sperrfläche ist laut StVO grundsätzlich untersagt. Wer die Sperrflächenmarkierung dennoch entgegen der geltenden Verkehrsregeln benutzt, muss mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, verrät diese Tabelle.
Laut Bußgeldkatalog droht für das Parken auf einer Sperrfläche ein Bußgeld von 25 Euro. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge, die unerlaubt auf der Sperrfläche parken, abgeschleppt werden und somit zusätzliche Kosten entstehen.
Wie sieht eine Sperrfläche aus und welche Vorschriften gelten dort?
Bei der Sperrfläche handelt es sich um eine Fahrbahnmarkierung, die dazu beitragen soll, den fließenden Verkehr zu gliedern. Die StVO führt diese als Zeichen 298 in Anlage 2 der StVO unter den Vorschriftzeichen auf, weshalb es sich somit um ein Verkehrszeichen handelt.
Ein Schild oder eine Hinweistafel ist dafür prinzipiell nicht notwendig. Die Sperrflächenmarkierung zeichnet sich dabei durch eine Fläche mit mehreren weißen Schrägstrichen aus, die mit einer weißen durchgehenden Linie umrandet ist.
Verkehrszeichen wie die Sperrfläche dienen dazu, ein bestimmtes Verhalten anzuordnen bzw. zu verbieten. In Anlage 2 lfd. Nr. 72 der StVO heißt es dazu:
Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.
Wie dieses Zitat aus der StVO zeigt, ist das Befahren der Sperrflächenmarkierungen grundsätzlich nicht gestattet. Diese Vorschrift gilt dabei nicht nur für Pkw und Lkw, sondern auch für Krafträder, Fahrräder und E-Scooter.
Wenden, Überholen und Parken auf der Sperrfläche: Droht eine Strafe?
Autofahrer, die eine Sperrfläche überfahren, droht ein Bußgeld. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fall mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Wer den Bereich der Sperrflächenmarkierung zum Überholen, Linksabbiegen oder Wenden nutzt, muss mindestens mit einer Geldsanktion von 30 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 35 bzw. 40 Euro.
Da der Gesetzgeber die Nutzung der entsprechenden Flächen grundsätzlich untersagt, ist auch das Parken auf der Sperrfläche laut StVO verboten. Fahrzeugführer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen daher mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. So kann das Parken auf der Sperrfläche Kosten von mindestens 25 Euro verursachen.
Darüber hinaus können Behörden, Fahrzeuge für das unerlaubte Parken auf einer Sperrfläche abschleppen lassen. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog müssen Verkehrssünder in diesem Fall dann schnell mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 250 Euro oder mehr rechnen.