Sperrfläche: Vorschriften und Sanktionen zur Fahrbahnmarkierung

Um den fließenden Verkehr zu gliedern und eine gegenseitige Behinderung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer zu vermeiden, können situationsbedingt unter anderem Lichtzeichenanlagen, Verkehrszeichen und Straßenmarkierungen zum Einsatz kommen. Eine Option, welche die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vorsieht, ist dabei die Markierung einer sogenannten Sperrfläche.

Welche Verkehrsregeln gelten bei einer Sperrfläche?
Welche Verkehrsregeln gelten bei einer Sperrfläche?

Doch welche Vorschriften gilt es bei einer Sperrflächenmarkierung laut StVO zu beachten? Dürfen Autofahrer diesen Teil der Straße zum Überholen oder Abbiegen nutzen? Müssen Fahrzeugführer, die eine Sperrfläche überfahren mit einer Strafe rechnen? Und welche Sanktionen drohen für das Halten bzw. Parken auf der Sperrfläche gemäß Bußgeldkatalog? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Bußgeldkatalog: Sperrfläche

VerstoßBußgeld
Parken auf der Sperrfläche (Zeichen 298)25 €
Verbotswidriges Befahren der Sperrfläche (Zeichen 298)10 €
… mit Unfallfolge35 €
Überholen auf der Sperrfläche (Zeichen 298)30 €
Linksabbiegen auf der Sperrfläche (Zeichen 298)30 €
… mit Gefährdung35 €
… mit Unfallfolge40 €
Wenden auf der Sperrfläche (Zeichen 298)30 €
… mit Gefährdung35 €
… mit Unfallfolge40 €

Sperrfläche: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Was ist ein Sperrfläche?

Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gehört die Sperrfläche zu den Verkehrszeichen. Ein Schild kennzeichnet diese aber nicht, stattdessen handelt es sich Fahrbahnmarkierung. Die Sperrfläche zeichnet sich durch Schrägstriche aus, die mit einer durchgezogenen weißen Linie umrandet sind.   

Wann darf ich eine Sperrfläche überfahren?

Das Überfahren einer Sperrfläche ist laut StVO grundsätzlich untersagt. Wer die Sperrflächenmarkierung dennoch entgegen der geltenden Verkehrsregeln benutzt, muss mit Sanktionen rechnen. Was dabei im Einzelnen droht, verrät diese Tabelle.

Was kostet das Parken auf der Sperrfläche?

Laut Bußgeldkatalog droht für das Parken auf einer Sperrfläche ein Bußgeld von 25 Euro. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Fahrzeuge, die unerlaubt auf der Sperrfläche parken, abgeschleppt werden und somit zusätzliche Kosten entstehen.

Wie sieht eine Sperrfläche aus und welche Vorschriften gelten dort?

Gemäß StVO ist die Sperrfläche ein Straßenschild.
Gemäß StVO ist die Sperrfläche ein Straßenschild.

Bei der Sperrfläche handelt es sich um eine Fahrbahnmarkierung, die dazu beitragen soll, den fließenden Verkehr zu gliedern. Die StVO führt diese als Zeichen 298 in Anlage 2 der StVO unter den Vorschriftzeichen auf, weshalb es sich somit um ein Verkehrszeichen handelt.

Ein Schild oder eine Hinweistafel ist dafür prinzipiell nicht notwendig. Die Sperrflächenmarkierung zeichnet sich dabei durch eine Fläche mit mehreren weißen Schrägstrichen aus, die mit einer weißen durchgehenden Linie umrandet ist.

Verkehrszeichen wie die Sperrfläche dienen dazu, ein bestimmtes Verhalten anzuordnen bzw. zu verbieten. In Anlage 2 lfd. Nr. 72 der StVO heißt es dazu:

Wer ein Fahrzeug führt, darf Sperrflächen nicht benutzen.

Wie dieses Zitat aus der StVO zeigt, ist das Befahren der Sperrflächenmarkierungen grundsätzlich nicht gestattet. Diese Vorschrift gilt dabei nicht nur für Pkw und Lkw, sondern auch für Krafträder, Fahrräder und E-Scooter.

Wenden, Überholen und Parken auf der Sperrfläche: Droht eine Strafe?

Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Parken auf der Sperrfläche aus?
Wie hoch fällt das Bußgeld fürs Parken auf der Sperrfläche aus?

Autofahrer, die eine Sperrfläche überfahren, droht ein Bußgeld. Der Gesetzgeber sieht in diesen Fall mindestens ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Wer den Bereich der Sperrflächenmarkierung zum Überholen, Linksabbiegen oder Wenden nutzt, muss mindestens mit einer Geldsanktion von 30 Euro rechnen. Bei einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 35 bzw. 40 Euro.

Da der Gesetzgeber die Nutzung der entsprechenden Flächen grundsätzlich untersagt, ist auch das Parken auf der Sperrfläche laut StVO verboten. Fahrzeugführer, die gegen diese Vorschrift verstoßen, müssen daher mit Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog rechnen. So kann das Parken auf der Sperrfläche Kosten von mindestens 25 Euro verursachen.

Darüber hinaus können Behörden, Fahrzeuge für das unerlaubte Parken auf einer Sperrfläche abschleppen lassen. Neben den Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog müssen Verkehrssünder in diesem Fall dann schnell mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 250 Euro oder mehr rechnen.

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole wurde 2016 Mitglied der Redaktion von punkte-flensburg.de. Seither befasst sie sich unter anderem mit den verschiedenen Aspekten der Verkehrssicherheit, den Vorgaben für Blitzer und den Vorschriften zum Parken.

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