Um optimal auf die Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug vorbereitet zu sein, müssen angehende Führerscheinbesitzer zunächst einmal die Fahrschule besuchen. Im theoretischen Teil der Ausbildung werden die notwendigen Grundlagen vermittelt, im praktischen Teil wiederum wird das Gelernte in die Tat umgesetzt und Fahrschüler können verschiedene Situationen im Verkehr üben.
Unter anderem lernen künftige Autofahrer im praktischen Unterricht in der Fahrschule, wie der Spurwechsel funktioniert. Was die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zum Fahrstreifenwechsel besagt und wie ein solcher genau ablaufen sollte, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Spurwechsel: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Innerorts, auf der Landstraße oder auf der Autobahn ist ein Spurwechsel nur dann zulässig, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§ 7 Absatz 5 StVO). Darüber hinaus sind Sie als Kraftfahrer dazu verpflichtet, vor einem Fahrstreifenwechsel rechtzeitig zu blinken, um die übrigen Fahrer darauf hinzuweisen, was Sie vorhaben.
In § 7 Absatz 5 StVO finden sich keine Angaben dazu, wie oft ein Autofahrer vor einem Spurwechsel blinken sollte. Dort ist lediglich geregelt, dass der geplante Wechsel auf einen anderen Fahrstreifen „rechtzeitig und deutlich“ angekündigt werden muss. Normalerweise reicht es aus, drei Mal zu blinken, damit andere Verkehrsteilnehmer auf Sie aufmerksam werden. Dies ist jedoch stets abhängig von den Umständen des Einzelfalls.
Zunächst einmal überprüfen Sie mithilfe der Seitenspiegel Ihres Kfz, ob Sie einen Spurwechsel vornehmen können, ohne dabei andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder schlimmstenfalls einen Unfall herbeizuführen. Danach setzen Sie den Blinker, um die übrigen Fahrer auf Ihr Vorhaben aufmerksam zu machen. Anschließend vergewissern Sie sich abermals durch den Schulterblick, dass die Straße frei ist und führen erst dann den Wechsel auf einen anderen Fahrstreifen durch.
Was steht zum Fahrstreifenwechsel in der StVO?
Sind Sie im Straßenverkehr dazu gezwungen, ein Hindernis zu umfahren, möchten einen anderen Fahrer überholen oder sich vor einem Abbiegevorgang richtig einordnen, kommen Sie nicht darum herum, einen Spurwechsel vorzunehmen. Laut StVO muss dafür jedoch eine wichtige Voraussetzung erfüllt sein. § 7 Absatz 5 StVO besagt dazu Folgendes:
In allen Fällen darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. […]“
Ein Fahrspurwechsel ist der StVO zufolge nur dann erlaubt, wenn niemand dabei gefährdet wird. Können Sie also in bestimmten Situationen nicht beurteilen, ob Sie andere Teilnehmer am Verkehr durch einen Spurwechsel in Gefahr bringen würden, sollten Sie zunächst einmal davon absehen und erst dann auf den anderen Fahrstreifen wechseln, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Außerdem besteht gemäß § 7 Absatz 5 StVO die Pflicht, jeden Spurwechsel rechtzeitig durch das Betätigen des Blinkers anzuzeigen.
Spur wechseln mit dem Auto: So gehen Sie vor
Nicht ohne Grund ist die richtige Vorgehensweise beim Spurwechsel Teil der Fahrschule. Schließlich kann sich leicht ein Unfall ereignen, wenn Kraftfahrer nicht wissen, wie sie sich verhalten sollten, wenn sie von einem Fahrstreifen auf einen anderen wechseln möchten. Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie ein Spurwechsel ablaufen sollte:
- Nutzen Sie die Seitenspiegel Ihres Fahrzeugs, um zu überprüfen, ob ein Wechsel der Spur gefahrlos möglich wäre.
- Blinken Sie, um andere Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam zu machen, dass Sie einen Spurwechsel planen.
- Vergewissern Sie sich mithilfe des Schulterblicks, dass die Fahrbahn wirklich frei ist.
- Wenn dem so ist, führen Sie den Spurwechsel durch.
Bedenken Sie: Andere Kraftfahrer sind grundsätzlich nicht dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass Sie die Spur wechseln können. Dies ist ausnahmsweise nur dann der Fall, wenn ein Fahrstreifen endet oder aufgrund eines Hindernisses nicht mehr durchgehend befahrbar ist. In einer solchen Situation müssen Fahrer das sogenannte Reißverschlussverfahren anwenden (§ 7 Absatz 4 StVO).
Dabei fädeln sich die Kraftfahrer auf der endenden Spur in die Lücken zwischen den Fahrzeugen auf dem weiterlaufenden Fahrstreifen ein, sodass sich beide Streifen quasi zu einem „verschließen“, wie bei einem Reißverschluss. Fahrer, die bereits auf dem weiterführenden Fahrstreifen unterwegs sind, müssen den anderen Fahrern in diesem Fall verpflichtend einen Spurwechsel ermöglichen. Mehr zum Reißverschlussverfahren finden Sie auch im nachfolgenden Video: