Täglich passieren auf Deutschlands Straßen etliche Verkehrsordnungswidrigkeiten: Abbiegen ohne zu blinken, bei Rot doch noch schnell über die Ampel fahren oder in der Stadt konstant 60 km/h fahren. Die Möglichkeiten, gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu verstoßen, sind breit gefächert.
Doch ist nicht jede Zuwiderhandlung im Verkehr eine bloße Ordnungswidrigkeit. Bei einigen Verstößen ist es mit einem Bußgeldbescheid nicht getan. Werden diese strafrechtlich relevant, lassen sich die Konsequenzen nicht einfach dem Bußgeldkatalog entnehmen. Die Sanktionen bei einer Straftat beispielsweise im Straßenverkehr werden in der Regel bei einem Strafverfahren von einem Gericht festgelegt. Welche Verstöße auf der Straße als Straftaten gelten und wie die entsprechenden Straftäter zur Verantwortung gezogen werden, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Straftat: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Im Gegensatz zu einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich bei einer Straftat um eine weitaus schwerwiegendere Zuwiderhandlung. Aus diesem Grund folgt auf Letztere auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe und kein Bußgeld.
Hier finden Sie einige Beispiele für Straftaten im Straßenverkehr.
Wann bestimmte Straftaten im Verkehr verjähren und dementsprechend nicht mehr geahndet werden können, erfahren Sie hier.
Weiterführende Ratgeber zur Straftat
Straftat: Eine Definition
Grundsätzlich ist eine Straftat ein schwerwiegenderer Verstoß als eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrigkeiten sind geringfügige Gesetzesübertretungen, für welche beispielsweise Bußgelder angesetzt werden. Im Straßenverkehr können auch Punkte in Flensburg drohen sowie ein Fahrverbot. Die Regelsätze dazu lassen sich im Bußgeldkatalog nachlesen.
Finden Sie für Ihren Verstoß keinen passenden Regelsatz, weil dieser nicht im Tatbestandskatalog aufgeführt ist, sollten Sie einen Blick in das Strafgesetzbuch (StGB) werfen. Denn dann kann es sich um eine Straftat handeln. Die Sanktionen sind bei einem Straftatbestand deutlich härter.
Dazu kommt, dass ein Eintrag durch das Bundeszentralregister in das Führungszeugnis erfolgen kann. Bei der Jobsuche könnte sich dies negativ auswirken. Aber was kennzeichnet eine Straftat nun? Bei einem Straftatbestand muss:
- eine schuldhafte Handlung vorliegen (Täter muss bei vollem Bewusstsein gewesen sein),
- die Handlung per Gesetz verboten sein und unter Strafe stehen und
- es darf kein Rechtfertigungsgrund wie beispielsweise Notwehr vorliegen.
Straftaten im Straßenverkehr: Beispiele
Die Zahl der möglichen Straftaten im Straßenverkehr ist ähnlich groß wie die Anzahl der Gesetze, die vorschreiben, wie wir uns im Verkehr ordnungsgemäß zu bewegen haben. Verstoßen wir gegen eines der Gesetze und es handelt sich um eine Straftat, ist die Sorge über die bevorstehenden Sanktionen oft groß. Straßenverkehrsteilnehmer sollten daher nicht nur die Verkehrsregeln kennen, sondern auch einen groben Überblick darüber haben, wann sie eine Straftat begehen könnten. Eine solche liegt etwa in folgenden Fällen vor:
- Bei einer Gefährdung
- Bei Nötigung
- Bei Unfallflucht
- Bei Unterlassener Hilfeleistung
- Beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille Blutalkohol (BAK)
- Beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 0,3 Promille
Es mag verwirrend erscheinen: Die meisten Autofahrer leben in der Annahme, es sei erlaubt, mit bis zu 0,5 Promille zu fahren. Das stimmt nur bedingt. Zeigen Sie bis zu diesem Promillewert keine Ausfallerscheinungen (das kann beispielsweise zutreffen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind geradeaus zu fahren und in den Bereich des anderen Fahrstreifens geraten), sollten Sie in der Regel keine Sanktionen befürchten müssen. Eine Straftat liegt aber bereits vor, wenn Sie bei 0,3 Promille bspw. Die Spur nicht mehr halten können. Dann handelt es sich zudem um eine Gefährdung.
Die Gefährdung auf der Straße finden Sie in zahlreichen Bußgeldtabellen. Die Regelgeldbußen steigen meist um 25 Euro an, wenn dieser Umstand erfüllt ist. Handelt es sich jedoch um ein Vergehen, also eine Straftat im Straßenverkehr, so wird die Maßregelung, die der jeweilige Straftäter zu erwarten hat, von einem Gericht bestimmt und lässt sich daher nur schwer vorab einschätzen. Laut Deutschem Strafrecht kann eine Gefährdung beispielsweise entstehen, wenn Sie mit einen Fahrzeug zu schnell an einen Zebrastreifen heranfahren, die Regeln der Vorfahrt nicht beachten oder etwa auf einer Autobahn wenden.
Auch die Nötigung im Straßenverkehr stellt eine Straftat dar. Autofahrer, die beispielsweise etwas unaufmerksam waren und nicht mitbekommen haben, dass die zweispurige Kraftfahrstraße zu einer dreispurigen Autobahn geworden ist und dadurch nun auf der mittleren Spur fahren, kennen das Szenario womöglich. Auf einmal bemerken Sie hinter sich einen wütenden Fahrer, der Sie mit der Lichthupe dazu auffordert, den Fahrstreifen zu wechseln. Hier kann unter Umständen eine Nötigung, also eine Straftat vorliegen, beispielsweise dann, wenn Ihnen der Hintermann sehr dicht hinten auffährt und die Lichthupe zum wiederholten Male betätigt.
Wie sehen die Verjährungsfristen bei Straftaten im Straßenverkehr aus und wie werden sie geahndet?
Die Sanktionierung und Verjährung von Straftaten in Deutschland ist im Strafgesetzbuch festgeschrieben. Für die oben genannten Beispiele sind diese Strafen und Fristen zur Verjährung möglich:
- Gefährdung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
- Nötigung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
- Unfallflucht: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, Verjährung nach fünf Jahren
- Unterlassene Hilfeleistung: Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr, Verjährung nach drei Jahren
- Beim Fahren unter Alkoholeinfluss: Geld- oder Freiheitsstrafe von einem bis zu fünf Jahren, Verjährung nach drei Jahren (bei einem Jahr Freiheitsentzug) oder nach fünf Jahren (bei bis zu fünf Jahren Haft)
Weitere Straftaten
In Zeiten, in denen soziale Netzwerke in jeder freien Minute genutzt werden, wird Unterhaltung immer größer geschrieben. In einigen Fällen wird sogar eine Straftat vorgetäuscht, um die Zuschauer anzuziehen. Was viele nicht wissen: Das ist verboten! Die Vortäuschung einer Straftat kann nach § 145 d StGB mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Genauso rechtswidrig ist die Anstiftung zu einer Straftat, deren Sanktionierung in § 26 StGB beschrieben wird.
Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
Es schadet es also nicht, wenn Sie sich darüber im Klaren sind, wann Sie nur eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat im Straßenverkehr begehen. Die Sanktionen können mitunter weitreichende Folgen haben.