Dass zu schnelles Fahren immer noch eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle im Straßenverkehr ist, beweist unter anderem die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes vom Januar 2019. Dieser Statistik zufolge kam es allein im ersten Monat des Jahres 2019 zu insgesamt 3.764 Unfällen mit Personenschaden auf deutschen Straßen, die sich aufgrund von überhöhter bzw. nicht angepasster Geschwindigkeit ereigneten.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, welches Tempolimit auf welcher Straßenart in Deutschland maßgeblich ist, weshalb es zum Teil ein anderes Tempolimit für Lkw gibt und welche Sanktionen bei einer Überschreitung der jeweils vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit gemäß Bußgeldkatalog drohen können.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Tempolimit innerorts überschritten
Bußgeldtabelle: Tempolimit außerorts überschritten
Bußgeldrechner: Tempolimit ignoriert?
Tempolimit: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Sie in der Regel nicht schneller als 50 km/h fahren. Ansonsten riskieren Sie ein Bußgeld.
Außerorts liegt die maximal erlaubte Geschwindigkeit normalerweise bei 100 km/h. Auf der Autobahn hingegen findet lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Anwendung.
Mit welchen Sanktionen Sie laut Bußgeldkatalog rechnen müssen, wenn Sie sich nicht an das Tempolimit halten, erfahren Sie ab hier in den Tabellen.
Informationen zu Tempolimits – im Video mehr dazu
Welches Tempolimit innerorts Anwendung findet
Die Vorschriften zur Geschwindigkeit im Straßenverkehr sind in § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgehalten. Absatz 3 dieses Paragraphen schreibt innerhalb geschlossener Ortschaften ein generelles Tempolimit von 50 km/h vor.
Dementsprechend ist es völlig unerheblich, ob Sie mit einem Motorrad, einem Lkw oder einem Pkw innerorts unterwegs sind: Mehr als 50 km/h dürfen Sie nicht auf dem Tacho haben. Häufig kann das Tempolimit jedoch durch entsprechende Verkehrszeichen beschränkt sein.
Da die Unfallgefahr beispielsweise in der Nähe von Schulen oder Kindergärten besonders hoch ist, sind hier meist nur 30 km/h erlaubt.
Das Tempolimit auf der Landstraße kann variieren
So einfach wie gerade beschrieben, verhält es sich leider nicht bei Fahrten auf einer Landstraße. Welches Tempolimit hier Beachtung finden muss, ist abhängig davon, mit welcher Art von Kraftfahrzeug Sie unterwegs sind. Gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 2 StVO wird zwischen drei unterschiedlichen Maximalgeschwindigkeiten differenziert, die außerhalb geschlossener Ortschaften für die jeweilige Fahrzeugkategorie gilt:
- Pkw und andere Kfz, die ein zulässiges Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringen: Tempolimit von 100 km/h
- Pkw mit angekoppeltem Anhänger / Kfz, bei denen das zulässige Gesamtgewicht zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen liegt (Pkw ausgenommen) / Kraftomnibusse mit oder ohne Anhänger / Lkw und Wohnmobile, die jeweils über ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen verfügen (inkl. Anhänger): Tempolimit von 80 km/h
- Kfz, bei denen das zulässige Gesamtgewicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt / Kfz mit Anhänger (ausgenommen Pkw, Lkw und Wohnmobile, die jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben) / Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die es keine Sitzplätze mehr gibt: Tempolimit von 60 km/h
Bedenken Sie: Außerhalb geschlossener Ortschaften, wie z. B. auf einer Land- oder Schnellstraße, kann das Tempolimit auch durch Verkehrsschilder beschränkt sein.
Die Angaben auf Schildern haben stets mehr Gewicht als die allgemeinen Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit aus der StVO. Hinzu kommt, dass Sie als Kraftfahrer nicht auf Teufel komm raus so schnell fahren sollten, wie es allgemein erlaubt ist.
Kommen Ihnen beispielsweise die jeweils vorherrschenden Wetterverhältnisse in die Quere, müssen Sie Ihr Tempo laut § 3 Absatz 1 StVO drosseln, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden:
Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. […]“
Welches Tempolimit auf deutschen Autobahnen zu beachten ist
Einer der Gründe, weshalb Deutschland gerade bei ausländischen Kraftfahrern so beliebt ist: Es existiert kein allgemeines Tempolimit auf deutschen Autobahnen. Auf vielen Abschnitten findet für Pkw und andere Fahrzeuge, die maximal 3,5 Tonnen wiegen, lediglich eine sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Anwendung, die – wie der Name schon vermuten lässt – einzig und allein der Orientierung dienen soll.
Viele nutzen diese Regelung, um Ihren fahrbaren Untersatz endlich mal so richtig auszufahren und drücken auf die Tube, als gäbe es kein Morgen mehr. Genau darin liegt jedoch die eigentliche Gefahr: Denn auch wenn es sich um Abschnitte auf der Autobahn ohne generelles Tempolimit handelt, können entsprechende Verkehrsschilder dennoch eine Geschwindigkeitsbegrenzung ankündigen.
Vor allem bei Vorhandensein einer Baustelle oder in Kurven ist dies eine gängige Vorgehensweise, um Unfällen aufgrund von zu hoher Geschwindigkeit vorzubeugen und so die Verkehrssicherheit zu wahren.
Zum Teil können sich diese Schilder auch nur an Lkw-Fahrer richten oder das Drosseln der Geschwindigkeit ausschließlich bei Regen oder Glätte vorschreiben. Dies ist dann allerdings speziell auf dem Schild gekennzeichnet.
Übrigens: Für Lkw sowie Autos mit einem angekoppelten Anhänger liegt das Tempolimit auf der Autobahn normalerweise bei 80 km/h. Dies ist darin begründet, dass diese Fahrzeuge ein höheres Gefährdungspotenzial aufweisen als beispielsweise Pkw, sollte es zu einem Crash kommen.
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für diese Kfz kann in der Regel nur auf 100 km/h angehoben werden, wenn Sie als Fahrer eines dieser Gefährte eine spezielle Ausnahmegenehmigung vorweisen können.
Tempolimit überschritten? Was der Bußgeldkatalog vorsieht
Sind Sie als Kraftfahrer schneller unterwegs als erlaubt und werden dabei geblitzt, verstoßen Sie damit gegen geltendes Verkehrsrecht und kommen mit dem sogenannten Bußgeldkatalog in Berührung. Dabei handelt es sich sozusagen um eine Zusammenfassung möglicher Regelmissachtungen im Verkehr inklusive der Ahndungen, die darauf folgen.
Halten Sie sich nicht an das jeweils vorgeschriebene Tempolimit in Deutschland, können ein Bußgeld, Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot die Konsequenz sein. Was im Detail auf Sie als Verkehrssünder zukommt, können Sie einem sogenannten Bußgeldbescheid entnehmen, der Ihnen im Anschluss an die Zuwiderhandlung zugestellt wird.
Überschreiten Sie das Tempolimit und werden erwischt, richten sich die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog nach unterschiedlichen Faktoren. Beispiele dafür sind unter anderem:
- Waren Sie mit einem Pkw oder einem Lkw unterwegs?
- Um wie viele km/h haben Sie das geltende Tempolimit überschritten?
- Ereignete sich die Geschwindigkeitsüberschreitung inner- oder außerorts?
Lkw-Fahrern droht normalerweise ein höheres Bußgeld, wenn das Tempolimit nicht eingehalten wird.
Schließlich sind die Konsequenzen häufig ernster, wenn ein Lastkraftwagen in einen Unfall verwickelt wird und kein Auto. Dass die Sanktionen strenger ausfallen, je schneller Sie unterwegs waren, erklärt sich von selbst.
Missachten Sie innerorts das Tempolimit, fällt das Bußgeld in der Regel höher aus – auch dann, wenn es sich um exakt die gleiche Geschwindigkeitsüberschreitung handelt.
Der Grund dafür ist, dass das Risiko innerhalb geschlossener Ortschaften viel höher ist, dass ein Fußgänger (und schlimmstenfalls sogar ein Kind) auf die Straße läuft und Sie nicht mehr rechtzeitig abbremsen können, weil Sie schlichtweg zu viele km/h auf dem Tacho Ihres Fahrzeugs hatten.