Jeden Tag nutzen unzählige Kraftfahrer in Deutschland die Autobahn, um schneller von A nach B zu gelangen. Einige Straßenabschnitte kommen sogar gänzlich ohne Geschwindigkeitsbegrenzungen aus. Dort findet lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h Anwendung, was viele Fahrer dazu verleitet, mal so richtig aufs Gaspedal zu treten und Vollgas zu geben.
Sowie die Geschwindigkeit wieder durch entsprechende Verkehrszeichen beschränkt ist, sollten Sie als Autofahrer Ihr Tempo jedoch schleunigst drosseln. Schließlich bedient sich die Polizei diverser Messgeräte und Blitzer, um Raser zu erwischen. Um einen Ausgleich für mögliche Ungenauigkeiten bei den Messvorgängen zu schaffen, wird stets eine gewisse Toleranz auf der Autobahn abgezogen. Wo diese genau liegt, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
Toleranz auf der Autobahn: Die wichtigsten Fragen & Antworten
In Bezug auf die abzuziehende Toleranz geht es nicht darum, wo Sie geblitzt wurden, sondern mit welcher Geschwindigkeit. Bei mehr als 100 km/h, was im Normalfall auf der Autobahn gefahren wird, liegt der Toleranzabzug bei 3 Prozent.
Lag Ihre Geschwindigkeit unter 100 km/h, als der Blitzer Sie auf der Autobahn abgelichtet hat, müssen 3 km/h vom Messergebnis abgezogen werden.
Ist der Abzug der Toleranz auf der Autobahn im Bußgeldbescheid nicht vermerkt, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch dagegen einlegen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld einen Anwalt aufzusuchen und sich entsprechend beraten zu lassen.
Infos zum Toleranzabzug – im Video!
Zu schnell auf der Autobahn: Diese Toleranz wird in Abzug gebracht
Je nachdem, um wie viele km/h Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten haben, wirkt sich dies auf die Höhe der Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aus.
Da allerdings kein Blitzer unfehlbar ist und Verkehrssünder nicht ungerecht behandelt werden sollen, wird stets ein bestimmter Wert an Toleranz auf der Autobahn abgezogen.
Schließlich entscheiden zum Teil nur wenige km/h darüber, ob Punkte in Flensburg fällig werden oder Ihnen sogar ein Fahrverbot aufgebrummt wird.
Unabhängig davon, ob es sich um ein mobiles oder ein festes Messgerät handelt, schreibt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) den folgenden Toleranzabzug vor:
- Wenn Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs waren, als Sie geblitzt wurden, liegt die Toleranz auf der Autobahn bei 3 km/h.
- Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h müssen wiederum 3 Prozent vom Messergebnis des Blitzers als Toleranz in Abzug gebracht werden.
Wichtig: Kam ein sogenanntes Videonachfahrsystem zum Einsatz, bei dem die Polizisten dem Raser mit einem Zivilfahrzeug hinterherfahren und sein Tempo aufzeichnen, muss der Abzug der Toleranz auf der Autobahn höher sein. Diese Systeme sind relativ fehleranfällig, weshalb bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h 5 km/h und bei Geschwindigkeiten über 100 km/h sogar 5 Prozent vom Ergebnis abgezogen werden müssen.
Wenn der Abzug der Toleranz auf der Autobahn im Bußgeldbescheid fehlt
Haben Sie aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Bußgeldbescheid erhalten, sollte dieser in der Regel nicht nur Angaben zur gemessenen Geschwindigkeit enthalten, sondern Sie ebenfalls über das Tempo informieren, das nach dem Abzug der Toleranz auf der Autobahn festgestellt wurde.
Fehlt diese Angabe, kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen. Für einen solchen haben Sie zwei Wochen Zeit, nachdem Ihnen der Bescheid zugestellt wurde. Es kann nicht schaden, einen Anwalt aufzusuchen, wenn die Info über die abgezogene Toleranz auf der Autobahn nicht vorhanden ist und Sie aus diesem Grund gegen den Bußgeldbescheid vorgehen möchten.