Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes sind die meisten Verkehrsunfälle, bei denen Menschen ums Leben kommen, auf das Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit zurückzuführen. Die Geschwindigkeitsüberwachung mit Blitzern soll angesichts dessen für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen.
Es gibt viele verschiedene Blitzer-Typen: Einige arbeiten mit Radarwellen, andere mit in die Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen, wiederum andere mit Lichtschranken. Weit verbreitet sind außerdem Geräte, die auf Laser-Technik setzen. Dazu gehört auch der TraffiStar S350 der Firma Jenoptik.
Inhaltsverzeichnis
Messgerät TraffiStar S350: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Bei dem Gerät handelt es sich um ein Lasermessgerät. Es sendet Laserstrahlen aus, welche von dem vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert werden. Aus den gesammelten Daten errechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Mehr zu den Einsatzmöglichkeiten können Sie hier nachlesen.
Der Blitzer TraffiStar S350 speichert keine Rohmessdaten. Aus diesem Grund hat der Saarländische Verfassungsgerichtshof geurteilt, dass die Messung nicht nachprüfbar und das Ergebnis nicht verwertbar sei. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.
Nein. Entscheidungen des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes haben keine unmittelbare Geltung für andere Bundesländer. Trotzdem könnte ein Einspruch gegen die Messung unter Umständen Chancen auf Erfolg haben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann eine Akteneinsicht vornehmen und Sie entsprechend beraten.
Sie müssen ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle schicken. Mehr zum Einspruch können Sie an dieser Stelle nachlesen.
Funktionsweise des TraffiStar S350: Mit Laser-Technik zum Ergebnis
Der Blitzer TraffiStar S350 arbeitet mit Laserstrahlen. Das Gerät sendet viele einzelne davon aus, die sich wie ein Teppich über den zu beobachtenden Straßenabschnitt legen. Befährt ein Fahrzeug diesen Bereich, reflektiert es diese Laserstrahlen.
Die zurückgesendeten Strahlen erkennt das Gerät und errechnet anhand der Daten, wie schnell das Fahrzeug unterwegs ist. Es kann dabei erkennen, ob es sich dabei um ein Motorrad, einen Pkw oder einen Lkw handelt.
Fährt ein Fahrzeug mit zu hoher Geschwindigkeit vorbei, löst eine Kamera aus und fertigt ein Beweisfoto an. Das ist daran zu erkennen, dass vom TraffiStar S350 ein Blitzlicht ausgeht.
Der Blitzer kann auf drei verschiedene Arten genutzt werden:
- Der TraffiStar S350 wird stationär als sogenannte Blitzersäule eingesetzt. Diese kann zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen.
- Zusätzlich ist der TraffiStar S350 mobil einzusetzen. Das Messgerät wird zu diesem Zweck entweder auf einem Stativ installiert oder in ein Fahrzeug eingebaut.
- Eine semistationäre Lösung stellt der Einsatz des TraffiStar S350 in einem Anhänger dar. Der sogenannte Enforcement Trailer kann für einen Zeitraum von etwa bis zu einer Woche an einem Ort aufgestellt werden und danach ganz einfach an den nächsten Einsatzort gebracht werden.
Keine Lust, zu lesen? Der TraffiStar S350 im Video
Wann können beim TraffiStar S350 Messfehler auftreten?
Nicht immer ist eine Messung durch einen Blitzer auch korrekt. Beim TraffiStar S350 können folgende Fehlerquellen auftreten:
- Das Gerät wurde nicht korrekt geeicht.
- Das Messpersonal war nicht ausreichend geschult.
- Es wurden keine Testmessungen durchgeführt, bevor das Gerät eingesetzt wurde.
- Der Blitzer wurde falsch aufgestellt.
- Es befanden sich zeitgleich mehrere Fahrzeuge im Messbereich und die Messung wurde dem falschen davon zugeordnet.
All diese Punkte lassen sich in der Regel nur im Rahmen einer Akteneinsicht überprüfen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dies für Sie übernehmen.
Urteil zu Rohmessdaten: TraffiStar S350 in der Kritik
Der Blitzer steht schon seit längerem in der Kritik. In der Vergangenheit gab es zum TraffiStar S350 einige Urteile, laut denen die Messungen durch das Gerät nicht verwertbar seien (z. B. AG Heidelberg, AZ 17 OWi 540 Js 21713/17).
Grundlage für die Kritik ist dabei nicht eine fehlerhafte Messung, sondern vielmehr, dass das Messgerät keine Rohmessdaten speichert. Eines der in diesem Zusammenhang wichtigsten Urteile wurde vom Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Az.: Az. Lv 7/17) gefällt.
Laut diesem führt das beim TraffiStar S350 unvollständige Messprotokoll dazu, dass Betroffene die Geschwindigkeitsmessung nicht überprüfen können, da die Messwertbildung nicht nachvollziehbar sei. Im Saarland sind Messungen durch das Gerät damit nicht mehr verwertbar. Für alle anderen Bundesländer gilt diese Regelung allerdings nicht zwingend.
Einspruch: Gegen vom TraffiStar S350 durchgeführte Messungen vorgehen
Wurden Sie vom TraffiStar S350 geblitzt und gehen davon aus, dass es dabei zu Messfehlern kam? Grundsätzlich haben Sie das Recht, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Hierzu müssen Sie ein entsprechendes Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle schicken.
Dabei dürfen Sie sich allerdings nicht zu lange Zeit lassen: Ihr Einspruch muss spätestens zwei Wochen, nachdem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, bei der Bußgeldstelle angekommen sein.
Danke für die Information. Ich werde versuchen, unter Auswahl der Argumente, mich gegen den kommenden Bußgeldbescheid zu verteidigen.
Ich wurde vom TraffiStar S-350 mobil geblitzt. Der Blitzer befand sich in einem Auto auf einem Parkplatz neben der Straße. Als ich nach der Blitzung mein Fahrzeug abstellte und die Straße entlang ging um herauszufinden von wo ich überhaupt geblitzt wurde, stellte ich fest, dass der Messbeamte überhaupt nicht amwesend war, als ich geblitzt wurde. Deswegen meine Frage ob das dennoch gültig oder nichtig ist, wenn der Messbeamte während der Messung nicht anwesend war?