FAQ: Unfall wegen Handy am Steuer
In der deutschlandweiten Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes wird die Nutzung vom Handy am Steuer als Unfallursache nicht explizit erfasst. Andere Statistiken und Studien aus den USA und Deutschland zeigen allerdings, dass sowohl die Anzahl der Unfälle als auch die Zahl der Toten eine steigende Tendenz haben. Als eine Ursache dafür wird auch die zunehmende Ablenkung am Steuer (z.B. durch Handys) vermutet.
Nein. Verwenden Sie fahrlässig Ihr Handy, während Sie hinterm Steuer sitzen, gilt das zwar als Ordnungswidrigkeit, jedoch nicht als Straftat. Letzteres tritt erst ein, sollten Sie durch Ihre Handynutzung andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder einen Unfall verursachen. Entstehen dabei fahrlässige Sachbeschädigungen bzw. werden Menschen verletzt oder kommen um, liegt Ihrerseits eine Straftat vor. Beide Fälle können Sanktionen nach sich ziehen.
Benutzen Sie nicht nur Ihr Handy beim Autofahren, sondern verursachen dadurch auch einen Unfall mit etwaigen Sachschäden, werden dafür 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot als Sanktionen fällig. Welche anderen Strafen möglich sind, können Sie hier finden.
Inhaltsverzeichnis
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
Bußgeldrechner: Handy am Steuer
Video: Konsequenzen für Handynutzung am Steuer erklärt
Das Handy am Steuer führt zum Unfall: Welche konkrete Strafe ist möglich?
Je nachdem welcher Tatbestand vorliegt, kann das Ausmaß der drohenden Sanktionen variieren. Werden Sie bspw. beim Fahren mit Ihrem Handy in der Hand oder am Ohr erwischt – was gemäß § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten ist – begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Dafür werden 100 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister fällig.
Einen Unfall wegen „Handy am Steuer“ als festgestellten Tatbestand zu verursachen, ist stattdessen eine Straftat. Dementsprechend fallen auch die Sanktionen höher aus. Eine Sachbeschädigung oder Gefährdung von anderen Personen ziehen dann neben höheren Bußgeldern auch zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot nach sich.
Falls Sie durch Ihre Handynutzung hingegen eine Person verletzen, kann laut § 229 des Strafgesetzbuchs (StGB) dafür nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (inklusive einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung) drohen. Bei fahrlässiger Tötung gemäß § 222 des StGB kann die Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre lang sein.
Greift der Versicherungsschutz bei einem Autounfall wegen Handy am Steuer?
Neben drohenden Konsequenzen stellt sich nach einer Unfallsituation auch immer die Frage: „Übernimmt die Versicherung eigentlich die entstehenden Kosten für einen Unfall, der durch ein Handy am Steuer verursacht wurde?“ Die Antwort auf diese Frage ist in der Regel abhängig davon, wem die Schuld am Unfall zugesprochen wird und ob fahrlässiges Handeln bei Ihnen festgestellt werden kann.
Eine Teilschuld liegt immer dann vor, falls eine Ablenkung durch Ihr Handy zu einem Autounfall führt. Schreiben Sie also bspw. am Steuer eine SMS, verursachen einen Unfall wegen fahrlässigen Handy-Gebrauchs und Ihnen kann dies nachgewiesen werden, muss die Versicherung nicht zwingend den Schaden an Ihrem Fahrzeug bezahlen. Ihre Kaskoversicherung kann dann darauf bestehen, dass Sie für die Kosten selbst aufkommen. Schaden, der für die andere/n in den Unfall verwickelten Partei/en entsteht, begleicht jedoch in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Entscheidend für die Höhe der anfallenden Kosten ist in jedem Fall der Grad der nachgewiesenen Fahrlässigkeit sowie die Schwere der Verletzungen oder Beschädigungen. Es ist Ihnen in jedem Fall angeraten, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Dieser kann die für Einzelfälle mitunter sehr komplizierte Faktenlage bei einem Unfall wegen „Handy am Steuer“ genauer einordnen.