Bereits im Theorieunterricht in der Fahrschule lernen angehende Führerscheinbesitzer, welches Verhalten bei einem Unfall im Straßenverkehr vorgeschrieben ist. Bis sie jedoch tatsächlich einmal selbst in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, vergeht meist so viel Zeit, dass das einst erworbene Wissen schon mehr oder weniger in Vergessenheit geraten ist.
In diesem Ratgeber können Sie sich darüber informieren, welches Verhalten bei Unfällen von Ihnen erwartet wird: Wann müssen Sie beispielsweise die Polizei rufen und welche Fragen müssen Sie beantworten können, wenn Sie den Notarzt verständigen? Das erfahren Sie hier. Zusätzlich erklären wir Ihnen, wie Sie nach einem Unfall keinesfalls vorgehen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Verhalten bei Unfällen: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Das korrekte Vorgehen bei einem Unfall sieht wie folgt aus: Sichern Sie die Unfallstelle ab, leisten Sie Erste Hilfe, setzen Sie einen Notruf ab (Telefonnummer 112) und tauschen Sie Ihre Daten mit dem Unfallgegner aus. Anschließend können Sie entstandene Schäden zur Vorlage bei der Versicherung dokumentieren.
Normalerweise sind Sie nur dann dazu verpflichtet, die Polizei nach einem Unfall zu rufen, wenn es dabei zu einem Personenschaden kam. Bei einem Blechschaden können Sie die Angelegenheit also auch selbst regeln. Sollte die Schuldfrage jedoch unklar sein oder der Unfallgegner weigert sich, seine Daten herauszurücken, können Sie auch bei einem Unfall mit Blechschaden die Polizei zur Unterstützung hinzurufen.
Welches Verhalten Sie nach einem Autounfall auf keinen Fall an den Tag legen sollten, haben wir Ihnen an dieser Stelle kurz zusammengefasst.
Im Video: Was tun bei einem Unfall?
Autounfall: Was ist zu tun und in welcher Reihenfolge?
Nach einem Crash liegen wohl bei den meisten Fahrern die Nerven blank und es müssen erst einmal einige Momente vergehen, bis sie sich wieder fangen und sich bei einem Autounfall entsinnen, was nun zu tun ist.
Anschließend haben wir Ihnen das vorgeschriebene Verhalten am Unfallort sowie die korrekte Reihenfolge der einzelnen Schritte genau aufgelistet:
- Unfallstelle absichern: Zuerst sollten Sie die Warnblinkanlage einschalten und eine Warnweste überziehen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Im Anschluss sollten Sie ein Warndreieck aufstellen, um den übrigen Verkehr auf die Unfallstelle hinzuweisen. Bei einem geringfügigen Schaden sollten Sie Ihr Kfz zur Seite fahren.
- Erste Hilfe leisten: Als Nächstes gehört es zum korrekten Verhalten bei einem Unfall, sich zu vergewissern, ob Personen dabei verletzt worden sind. Ist dies der Fall, sollten Sie Erste Hilfe leisten.
- Notruf absetzen: Wenn Sie den Notarzt über den Verkehrsunfall informieren, sollten Sie darauf achten, die vorliegenden Umstände so genau wie möglich zu beschreiben. Dabei können Sie sich an den fünf W-Fragen orientieren (Wo, Was, Wie viele, Welche Verletzungen, Warten).
- Daten mit dem Unfallgegner austauschen: Der letzte Schritt beim vorgeschriebenen Verhalten nach einem Unfall besteht aus einem Austausch der Personalien sowie der Versicherungsdaten mit dem Unfallgegner.
Nach einem Unfall: Was tun? Checkliste zur Orientierung
Um sicherzustellen, dass Ihnen beim richtigen Verhalten bei einem Unfall keine Fehler unterlaufen oder Sie einen wichtigen Schritt vergessen, können Sie sich die folgende Checkliste ausdrucken und sie im Handschuhfach oder der Seitentür aufbewahren, um im Ernstfall gewappnet zu sein:
Was tun nach einem Autounfall: Polizei rufen oder nicht?
Gehört es zum korrekten Verhalten, nach jedem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen, oder gibt es Fälle, in denen Sie darauf verzichten können? Hierbei kommt es in der Regel darauf an, wie gravierend der Schaden ist, der durch den Unfall entstanden ist:
- Sie verhalten sich bei einem Unfall mit Personenschaden korrekt, indem Sie die Polizei rufen. In diesem Fall ist dies verpflichtend.
- Zur Vorgehensweise nach einem Autounfall mit Blechschaden gehört die Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle nur bedingt. Eine Pflicht besteht zwar nicht, zeigt sich der Unfallgegner allerdings uneinsichtig oder weigert sich sogar, seine Daten herauszurücken, können Sie die Polizei dennoch zu Ihrer Unterstützung hinzurufen.
Autounfall: Wie Sie nicht vorgehen sollten
Wissen Kraftfahrer nach einem Kfz-Unfall nicht, was zu tun ist, können Sie nicht nur sich selbst sowie andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen, sondern handeln sich unter Umständen außerdem eine Strafe ein. Unter anderem sollten Sie dieses Verhalten bei einem Unfall um jeden Preis vermeiden:
- Lassen Sie Ihr Kfz nicht auf der Fahrbahn stehen, wenn es nur leicht beschädigt wurde. Dadurch wird der nachfolgende Verkehr behindert und es kommt schlimmstenfalls zu einem weiteren Unfall.
- Leisten Sie erst dann Erste Hilfe, nachdem Sie die Unfallstelle abgesichert haben. Ansonsten bringen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch verletzte oder unbeteiligte Personen in Gefahr.
- Eine der schlimmsten Verhaltensweisen bei Unfällen besteht daraus, einfach weiterzufahren, nachdem es zu einem Zusammenstoß kam. Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 142 des Strafgesetzbuchs (StGB) mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann.
- Haben Sie Angst davor, Fehler beim Leisten von Erster Hilfe zu begehen, und verzichten aus diesem Grund darauf, verhalten Sie sich bei einem Unfall ebenfalls falsch. Dies kann als unterlassene Hilfeleistung angesehen werden. Laut § 323c StGB kann darauf eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr folgen.
Fahrschulfrage zum Verhalten bei einem Autounfall
Zu guter Letzt können Sie hier Ihr Wissen zum Verhalten bei Unfällen selbst noch einmal überprüfen. Hätten Sie die Fahrschulfrage richtig beantwortet?
Sie sind an einem Verkehrsunfall beteiligt, wozu sind Sie verpflichtet?
Ich muss
✓ bei geringfügigem Schaden unverzüglich zur Seite fahren
✓ den anderen Beteiligten angeben, dass ich auch am Unfall beteiligt war
✓ auf Verlangen den Berechtigten meinen Namen und meine Anschrift angeben
Um zu vermeiden, dass nachfolgende Fahrzeuge behindert oder sogar gefährdet werden, sollten Sie nach einem Unfall mit geringfügigem Schaden so schnell wie möglich die Straße räumen und Ihr Kfz zur Seite fahren. Darüber hinaus gehört es ebenfalls zum vorgeschriebenen Verhalten bei einem Unfall, andere Beteiligte darüber in Kenntnis zu setzen, dass auch Sie am Zusammenstoß beteiligt waren. Zu guter Letzt müssen Sie sowohl Ihren Namen als auch Ihre Anschrift angeben, wenn dies verlangt wird. Dieses Recht steht Ihnen dafür umgekehrt ebenfalls zu.