Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg (KBA) führt eine Verkehrssünderkartei. Diese trägt den offiziellen Namen „Fahreignungsregister“ (FAER). Bis zur Reform des Flensburger Punktesystems 2014 war das FAER als Verkehrszentralregister bekannt. Laut dem KBA waren zum 1. Januar 2023 10.234.630 Personen wegen verschiedener Verkehrsauffälligkeiten in der Verkehrssünderkartei eingetragen, darunter 7.698.245 Männer.
Inhaltsverzeichnis
Verkehrssünderkartei: Die wichtigsten Fragen und Antworten
In der Verkehrssünderkartei werden für schwere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Verkehrspunkte eingetragen.
Für Ordnungswidrigkeiten, auf die 1 Punkt folgt, gibt es eine Verjährungsfrist von zweieinhalb Jahren. Allerdings gilt die Regel: Je schwerwiegender ein Verstoß, desto länger die Verjährungsfrist. Alle Verjährungsfristen finden Sie hier.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgt beim Erreichen von 8 eingetragenen Punkten.
Sie können Ihren Punktestand in der Verkehrssünderkartei abfragen, indem Sie einen schriftlichen Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt stellen. Was dabei außerdem zu beachten ist, erfahren Sie hier.
Wer ist in der Verkehrssünderkartei gespeichert?
Eintragungen in die Verkehrssünderkartei können sowohl auf schwere Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten folgen. Von den rund 48 Millionen Menschen, die in Deutschland eine Fahrerlaubnis besitzen, tauchen fast 20% in der Flensburger Verkehrssünderdatei auf. In den letzten Jahren ging die Zahl der eingetragenen Personen zurück. Das liegt auch daran, dass seit der Reform des Punktesystems nur noch für Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die eine Gefährdung für andere mit sich bringen, Punkte vergeben werden. Mit 2.420.685 Eintragungen stellen Geschwindigkeitsverstöße mit Abstand die am häufigste in der Verkehrssünderdatei auftauchende Ordnungswidrigkeit dar.
Die Statistiken der Verkehrssünderkartei sind von hohem Wert für für Politik und Behörden. Sie bieten einen Überblick über die langfristige Entwicklung der Verkehrssicherheit in Deutschland. Anhand der Eintragungen lassen sich neue Trends erkennen, etwa zum polarisierenden Thema der illegalen Straßenrennen, die im FAER eine eigene Kategorie darstellen.
Wann werden in der Verkehrssünderkartei in Flensburg Punkte eingetragen?
Die Verkehrssünderkartei baut auf dem Punktekatalog auf, der dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten zu entnehmen ist. Je nachdem wie schwer ein Verstoß wiegt, werden 1, 2 oder 3 Punkte in Flensburg eingetragen. Hierbei gibt es folgende Abstufungen:
- 1 Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten. Beispiel: Qualifizierter Rotlichtverstoß (innerhalb einer Sekunde nach Umschalten eine rote Ampel überfahren)
- 2 Punkte: Besonders sicherheitsgefährdende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und einzelne Straftaten. Beispiel: Rotlichtverstoß, aus dem eine Gefährdung resultiert
- 3 Punkte: Straftaten, die zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Beispiel: Fahrerflucht
Verkehrssündern, die mindestens 8 Punkte gesammelt haben, wird die Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate entzogen.
Bereits vor Entzug des Führerscheins erhalten betroffene Fahrer Post. Wer 4 bis 5 Punkte gesammelt hat, erhält eine Ermahnung und die Möglichkeit, durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Bei 6 bis 7 Punkten folgt eine Verwarnung und ein Punkteabbau durch die Seminarteilnahme ist nun nicht mehr möglich.
So erfolgt die Löschung der Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei
Wie bereits dargestellt, hat ein nicht unbeträchtlicher Anteil der deutschen Kraftfahrer eine Eintragung in der Verkehrssünderkartei. Doch wann werden die Punkte eigentlich wieder gelöscht? Tatsächlich ist es möglich, immerhin einen Punkt durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zu tilgen. Diese Möglichkeit ist allerdings nur denjenigen gegeben, die maximal 5 Punkte im FAER gesammelt haben.
Die zweite Möglichkeit, um in der Verkehrssünderkartei in Flensburg Punkte zu löschen, ist die Verjährung. In der Verkehrssünderkartei Flensburg ist eine Löschung nach folgenden Fristen vorgesehen:
- Löschung nach 2,5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
- Löschung nach 5 Jahren: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten
- Löschung nach 5 Jahren: Straftaten mit 3 Punkten
Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann nicht beliebig oft zur Punktetilgung in Anspruch genommen werden. Zwar kann ein FES beliebig oft besucht werden, der Abbau eines Punkts ist jedoch nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren möglich.
Den eigenen Punktestand in der Verkehrssünderkartei abfragen
Bei Verkehrssünderkartei Flensburg erhalten Sie Auskunft zum eigenen Punktestand. Um diesen online abzufragen, benötigen Sie allerdings einen gültigen Personalausweis mit Online-Funktion. Eine telefonische Auskunft ist hingegen nicht möglich, da die Abfrage Ihrer Punkte in der Verkehrssünderkartei einen ausreichenden Identitätsnachweis erfordert.
Um in Flensburg für die Verkehrssünderkartei eine Auskunft erteilt zu bekommen, können Sie gebührenfrei einen schriftlichen Antrag stellen. Dabei müssen Sie Ihre Identität durch die Beilage einer Ausweiskopie nachweisen. Achten Sie darauf, dass die Kopien des gültigen Ausweisdokuments gut lesbar sind und Vorder- wie Rückseite abbilden.
Auch beim KBA-Standort in Flensburg wird zur Verkehrssünderkartei Auskunft erteilt. Um den Punktestand vor Ort zu erfragen müssen Sie allerdings ins norddeutsche Flensburg fahren.