Verkehrsüberwachung: Wie überwachen Blitzer den Straßenverkehr?

Wo immer es Vorschriften gibt, wird deren Einhaltung in der Regel durch Überwachungsmaßnahmen kontrolliert. Das gilt vor allem für Verhaltensregeln im Straßenverkehr.

Das bekannteste Gerät zur Verkehrsüberwachung ist der Blitzer. Häufig wird das Gerät am Straßenrand aufgebaut.
Das bekannteste Gerät zur Verkehrsüberwachung ist der Blitzer. Häufig wird das Gerät am Straßenrand aufgebaut.

Auf Deutschlands Straßen wird der ruhende Verkehr – hiermit sind vor allem parkende und haltende Fahrzeuge gemeint – überwiegend durch kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) abgedeckt. Mit anderen Worten: Die Kommunen bzw. deren Ordnungsämter sind für die Umsetzung der Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig. Auch der fließende Verkehr wird durch verschiedene Überwachungsmaßnahmen beobachtet, hierfür sind Verkehrspolizisten im Einsatz.

Ziel ist es mögliche Verkehrssünder ausfindig zu machen und deren Vergehen gemäß den Vorschriften des Bußgeldkatalogs zu ahnden. Aber nicht zuletzt haben die Beamten auch die Absicht, durch die Verkehrsüberwachung bei den Verkehrsteilnehmern ein aufmerksameres Fahrverhalten zu erreichen. Denn die Sicherheit aller Beteiligten steht im Vordergrund.

Verkehrsüberwachung: Die wichtigsten Fragen & Antworten

Welchem Zweck dient die Verkehrsüberwachung?

Die Verkehrsüberwachung dient sowohl der Prävention von Unfällen als auch der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr.

Worin liegen die Unterschiede zwischen stationärer und mobiler Verkehrsüberwachung?

Inwiefern sich die mobile und die stationäre Verkehrsüberwachung unterscheiden, lesen Sie an dieser Stelle.

Wird die Verkehrsüberwachung immer von der Poli‌zei durchgeführt?

Nein, die Polizei überwacht normalerweise den fließenden Verkehr. Für den ruhenden Verkehr ist das Ordnungsamt zuständig. Bei Letzterem geht es vorrangig um Parkverstöße.

Verkehrsüberwachung ruhender Fahrzeuge in der Praxis

Auch Strafzettel kommen bei der Verkehrsüberwachung zum Einsatz.
Auch Strafzettel kommen bei der Verkehrsüberwachung zum Einsatz.

Durchgeführt werden die Kontrollen von sogenannten Politessen. Hiermit werden die weiblichen Dienstkräfte bezeichnet. Die fachlich korrekte Bezeichnung für männliche Bedienstete ist hingegen Hilfspolizist oder Politeur.

Die Kontrolleure sind oftmals beim Ordnungsamt für die Verkehrsüberwachung angestellt, können aber auch bei der Polizei beschäftigt sein. Was bedeutet das für die Kontrolle? Ruhender Verkehr kann von den Beamten beider Behörden überwacht werden.

Ihre Hauptaufgabe ist es, falsch parkende oder falsch haltende Fahrzeuge ausfindig zu machen und falls nötig Strafzettel auszustellen. Im ruhenden Straßenverkehr kommen also keine technischen Hilfsmittel zum Einsatz, sondern die Einhaltung der Vorschriften wird durch Personen gewährleistet.

Worin unterscheiden sich mobile und stationäre Verkehrsüberwachung?

Im Gegensatz zum ruhenden Verkehr wird der fließende Straßenverkehr durch den Einsatz verschiedener Technik beobachtet und kontrolliert. Was bedeutet das in der Praxis für die Überwachung? Während ruhender Verkehr überwiegend durch die zuständigen Beamten überblickt wird, kommen im bewegten Straßenraum vorwiegend technische Gerätschaften zum Einsatz.

Eines dieser technischen Arbeitsgeräte ist die Verkehrsüberwachungskamera. Durch dieses Hilfsmittel, welches zur stationären Verkehrsüberwachung zählt, werden vor allem Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße dokumentiert.

An besonders unfallbelasteten Kreuzungen und Einmündungen werden die Kameras stationär, das heißt standortgebunden, installiert. So sollen Unfallschwerpunkte und besonders gefährdete Bereiche, wie zum Beispiel Schulen, geschützt werden.

In der Landeshauptstadt Berlin zum Beispiel werden aktuell ca. 21 solcher ortsgebundenen Überwachungsanlagen betrieben. Durch diese beweissichere Dokumentation an Unfallpunkten soll eine gezielte und stetige Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs gewährleistet werden.

Zusätzlich zur stationären Verkehrsüberwachung, werden mobile Kontrollen von den Polizeibeamten durchgeführt. Als technisches Gerät für Geschwindigkeitskontrollen kommen hier vor allem Laser bzw. Handlaser zum Einsatz.

Eine andere Möglichkeit der mobilen Überwachung des Verkehrs sind Videofahrzeuge, mit denen die Polizei auf den Straßen unterwegs ist, um zur Verkehrssicherheit beizutragen. Die Polizei verspricht sich durch die umfangreiche Verkehrsüberwachung ein aufmerksameres Fahrverhalten aller Verkehrsteilnehmer.

Was ist private Verkehrsüberwachung?

Zunehmend sind an der Verkehrsüberwachung durch Blitzeranlagen auch private Dienstleister beteiligt.
Zunehmend sind an der Verkehrsüberwachung durch Blitzeranlagen auch private Dienstleister beteiligt.

Ein Thema, das immer wieder kontrovers diskutiert wird, ist die Verkehrsüberwachung durch private Unternehmen. Die Idee der Verbesserung der Verkehrskontrollen durch zusätzliche, private Verkehrsüberwachung wird von einigen Verkehrsexperten regelmäßig ins Gespräch gebracht.

Hintergrund ist der von den Polizeigewerkschaften beklagte Personalmangel für die Verkehrssicherung. Auf dem Verkehrsgerichtstag (VGT) wird deshalb regelmäßig diskutiert, ob und wie Privatfirmen bei der Verkehrsüberwachung einspringen können, wenn das Personal bei der Polizei nicht ausreicht.

Können Privatpersonen eine Verkehrsüberwachung veranlassen?

Als Privatperson ist es Ihnen nicht gestattet, eigenmächtig Blitzer aufzustellen, um dadurch für Bußgelder zu sorgen. Wenn Sie zum Beispiel in einer Straße wohnen, in der es Ihrer Auffassung nach häufig zur Missachtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt, können Sie trotzdem aktiv werden. Zunächst ist es in diesem Fall ratsam, der Polizei das Problem zu schildern.

Die Beamten können dann zu den entsprechenden Zeiten das örtliche Verkehrsgeschehen beobachten. Eine offizielle Geschwindigkeitsmessung wird durch die Polizei erst dann veranlasst, wenn es zu wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kommt.

Wann und wie dürfen private Betriebe die Überwachung des Verkehrs übernehmen?

In einigen Bundesländern ist das Blitzen durch private Unternehmen bereits durch Landesgesetze erlaubt. German Radar, Radarrent oder Jenoptik sind zum Beispiel Unternehmen, die in der privaten Verkehrsüberwachung tätig sind.

Die Firmen bieten den Kommunen und Landkreisen in manchen Fällen sogar „All-inclusive-Pakete“ an. Das heißt alles, von der Messtechnik über den Betrieb der Anlagen bis hin zur Auswertung der Daten, wird von der Firma durchgeführt.

Ein Bundesland, in dem diese Form der Verkehrsüberwachung schon zum Alltag gehört, ist Nordrhein-Westfalen. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es hier keine strengen Regelungen.

Wie weit der Einfluss privater Träger bei der Beobachtung und Kontrolle des Verkehrsgeschehens hier reichen darf, ist relativ offen gehalten. Die einzige Einschränkung ist, dass die anschließenden Verfahren zum Bußgeld durch die Kommune und nicht durch die Firma abgewickelt werden müssen.

Kritiker warnen: Staatliche Aufgaben dürfen nicht an private Unternehmen abgegeben werden!

Private Verkehrsüberwachung: Was ist erlaubt und was nicht?
Private Verkehrsüberwachung: Was ist erlaubt und was nicht?

Die privaten Anbieter erhalten für die geleistete Arbeit eine Fallpauschale. Mit anderen Worten steht ihnen ein Teil der Einnahmen zu. Einige Verkehrsexperten und auch der deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sprechen hier kritisch von einer „Erfolgsprämie“.

Diese setze den Privatunternehmen falsche Anreize. Sie sehen den Rechtsstaat durch die Abtretung von Aufgaben an Privatfirmen gefährdet. Außerdem müsse die Verkehrssicherheit im Vordergrund stehen und nicht das Erzielen hoher Einnahmen. Auch Verkehrsjuristen sehen die Überwachung durch private Betriebe kritisch:

„Wer dies ernsthaft fordert, stellt das Gewaltmonopol des Staates in Frage. Messungen bei Verkehrsverstößen sind nichts anderes als eine Beweissicherung, bei einem Kapitalverbrechen käme auch niemand auf die Idee, ein Unternehmen zur Beweissicherung an den Tatort zu lassen.“

Stattdessen fordern Experten wie der Sprecher des DVR, andere Lösungen, um auch in Zukunft nicht auf Subunternehmen angewiesen zu sein. Empfohlen wird alternativ:

„die Spezialisten der Verkehrspolizei zu stärken und dort das Personal zu verstärken.“

Private Verkehrsüberwachung: Können Bußgeldverfahren wegen unzulässiger Beweise eingestellt werden?

Juristisch gesehen ist die Auswertung von Ermittlungsergebnissen eine Hoheitsaufgabe aus dem Bereich staatlichen Handelns. Das heißt, nur wenn die zuständige Verwaltungsbehörde die Oberhand im Verfahren behält, ist das Mitwirken von privaten Personen gestattet.

Missachtet die verantwortliche Behörde die oben genannte Vorschrift, dann sind sämtliche Ergebnisse aus laufenden Aufzeichnungen unzulässige Beweise. Vor Gericht kann es daher in solchen Fällen dazu kommen, dass Bußgeldverfahren eingestellt werden, wenn ein Beweisverwertungsverbot vorliegt.

Sobald Geschwindigkeitsmessungen nur durch die jeweilige Behörde angeordnet werden, aber keine Beaufsichtigung erfolgt, können die Auswertungen der Messergebnisse juristisch gesehen nicht als Grundlage von Bußgeldverfahren genutzt werden.

Hier ein veranschaulichendes Beispiel: Wenn eine private Firma wie Radarrent Bilder aus Überwachungskameras eigenverantwortlich verbessert oder Teile der Aufnahmen vergrößert, ist das aus juristischer Sicht nicht erlaubt, denn wie bereits erklärt, gilt die Auswertung von Ermittlungsergebnissen als Hoheitsaufgabe.

Das heißt, nur Mitarbeiter der zuständigen staatlichen Behörde sind dazu befugt auszuwerten.

Wann und wie können Anzeigetafeln zur Verkehrsüberwachung eingesetzt werden?

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung können Sie geblitzt werden, wenn Sie zu schnell unterwegs sind.
Im Rahmen der Verkehrsüberwachung können Sie geblitzt werden, wenn Sie zu schnell unterwegs sind.

Neben den genannten Optionen gibt es noch eine andere Möglichkeit, wie Sie durch Eigeninitiative eine Verkehrsüberwachung veranlassen können. Sie können auf ihrem Grundstück eine Anzeigetafel aufstellen, die den vorbeifahrenden Verkehrsteilnehmern deren Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsüberschreitung anzeigt.

In der Regel wird dieses technische Gerät geduldet, solange es auf ihrem Privatgrundstück steht und nicht im öffentlichen Straßenraum. Für die Anschaffung einer solchen Tafel liegen die Kosten je nach Anbieter zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Da es sich hier um eine private Form der Verkehrsüberwachung handelt, kann diese nicht als Beweisgrundlage für Bußgelder genutzt werden.

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