Wenn Sie gegen das Verkehrsrecht und damit auch gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, müssen Sie mit Bußgeld, Punkten und in Einzelfällen sogar damit rechnen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Seit der Punktereform vom 1. Mai 2014 existiert ein neues Punktesystem, das eine maximale Anzahl von 8 Punkten vorschreibt.
Auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer mit dieser Punktzahl auf Ihrem Punktekonto müssen damit rechnen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird und Sie auf das Auto verzichten müssen. Dementsprechend sollten Sie stets über Ihre Flensburg-Punkte und deren Verfall auf dem Laufenden sein.
Inhaltsverzeichnis
Video: Wann setzt die Verjährung der Punkte ein?
Punkteverfall: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Im Jahr 2014 kam es zu einer Reformation des Flensburger Punktesystems. Seitdem gelten neue Tilgungsfristen für Verkehrspunkte. Punkte, die vor der Reform erteilt wurden, verfallen jedoch noch nach den alten Fristen.
Vor der Reform kam es bei Punkten für Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren zur Verjährung. Punkte, die aufgrund von Straftaten fällig wurden, verfielen nach fünf Jahren. Punkte für Straftaten mit Führerscheinentzug verjährten nach zehn Jahren.
Seit der Reform verjährt ein Punkt nach zweieinhalb Jahren. Bei zwei Punkten kommt es nach fünf Jahren zur Verjährung und drei Punkte verfallen nach zehn Jahren. Mehr dazu lesen Sie hier.
Wann werden Punkte in Flensburg gelöscht?
Die Löschung der Punkte kann auf zwei verschiedene Arten geschehen, da unterschieden wird zwischen Punkten vor und nach der Reform. Daher stellen sich einige Kraftfahrer immer noch die Frage: Wann verfallen Punkte in Flensburg? Das neue Punktesystem gestaltet den Verfall von Punkten um einiges einfacher.
Vor der Reform war es so, dass Punkte sich gegenseitig beeinflussten. Hatten Sie beispielsweise einen Kontostand von 3 Punkten und es kam 1 Punkt hinzu, so wurde der gesamte Verjährungsprozess gestoppt und begann wieder von vorn. Vor dem 1. Mai 2014 sahen die Tilgungsfristen wie folgt aus:
- Punkte für Ordnungswidrigkeiten verfielen nach 2 Jahren.
- Bei Straftaten waren sie nach 5 Jahren verjährt.
- Bei Straftaten mit Fahrverbot wurden die Punkte nach 10 Jahren gelöscht.
Die Regelung sieht also so aus, dass alle Punkte, die vor diesem Zeitraum verteilt wurden, auch nach dem alten Prinzip verfallen. Kommen Punkte nach dem neuen Punktesystem hinzu, so beeinflussen diese jedoch nicht die Verjährung der alten Punkte in Flensburg.
Wann verfallen Punkte in Flensburg nach dem neuen System?
Der Punkteverfall findet wie bereits erwähnt unabhängig von vorherigen Punkten statt. Die Löschung der alten Punkte wird also durch Punkte, die neu hinzukommen, nicht beeinflusst. Doch wann genau verfallen die Punkte in Flensburg?
- Für Ordnungswidrigkeiten, die mit 1 Punkt bestraft werden, findet die Verjährung der Punkte nach 2,5 Jahren statt.
- 2 Punkte, die aufgrund von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten erteilt wurden, verfallen nach 5 Jahren.
- Bei Straftaten, die 3 Punkte zur Folge haben, findet der Punkteverfall nach 10 Jahren statt.
Dadurch, dass die Punkte in Flensburg nach der Reform nun verfallen, ohne dass alte Punkte davon beeinträchtigt werden, können auffällig gewordene Verkehrsteilnehmer die Tilgungsfrist der Punkte besser verstehen.
Wenn Sie Ihre Punkte in Flensburg abfragen möchten, müssen Sie sich an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wenden. Dort wird jedes Punktekonto verwaltet. Zusätzlich kümmert sich das KBA auch um die Auskunft der Punkte in Flensburg und deren Verfall. Dadurch kann Ihnen das KBA auch bei folgender Frage weiterhelfen: Wann verfallen die Punkte in Flensburg?
Jeder Autofahrer hat das Recht auf eine kostenlose Auskunft beim KBA. Diese müssem Sie entweder persönlich im KBA in Flensburg oder Dresden, über den Postweg (mit Identitätsnachweis) oder über das Online-Formular auf der Internetseite des KBA (nur mit neuem Personalausweis und Kartenlesegerät möglich) einholen. Dabei macht es keinen Unterschied, für welche Variante Sie sich entscheiden. Auf punkte-flensburg.de können Sie Ihren Punktestand ebenfalls in Erfahrung bringen. Dafür müssen Sie nur ein Formular ausfüllen. Die Abfrage bei uns ist allerdings kostenpflichtig.
Zusätzlich zu Ihrem Punktestand erfahren Sie nämlich, wie lange Sie die Punkte schon haben und warum Sie sie haben. Auf diese Art und Weise können Sie ausrechnen, wann Ihre Punkte verjähren bzw. gelöscht werden.
Wenn Sie beispielsweise überlegen, Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar abzubauen, sollten Sie sich im Vorfeld über Ihren genauen Kontostand in Flensburg informieren. Möglicherweise dauert es nicht mehr lange und Ihre Punkte in Flensburg verfallen wegen Verjährung. Sollte dies der Fall sein, können Sie sich das Geld für ein Seminar sparen.
Dabei geht es jedoch nicht nur darum, genau Bescheid zu wissen, wann der Punkteverfall eintritt, sondern auch um eine andere wichtige Angelegenheit:
Gerade Autofahrer, die bereits mehrmals gegen die StVO verstoßen haben und immer mal wieder um Ihre Fahrerlaubnis bangen, sollten sich im Zweifelsfall stets informieren, wie hoch ihr Punktekonto in Flensburg belastet ist. Vielleicht besteht die Möglichkeit, einem Fahrverbot notfalls noch entgegenwirken zu können.
Wann verfallen die Punkte in Flensburg – Überliegefrist
Unter Überliegefrist wird eine Verlängerung der Tilgung um ein Jahr verstanden. Auch, wenn Punkte normalerweise nach zehn, fünf oder zweieinhalb Jahren verfallen und gelöscht werden, bleibt dieser Löschvorgang noch ein Jahr lang im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert.
Dieser Vorgang ist darin begründet, dass die Möglichkeit besteht, dass Sie ein neues Vergehen gegen die Verkehrsordnung begangen haben könnten, das mit 1 Punkt oder mehr bestraft wird, noch bevor Punkte gelöscht wurden.
Für dieses Vergehen könnten die gelöschten Punkte noch relevant sein, daher wird die Gültigkeit der Punkte stets auf den Tag zurückdatiert, an dem Sie den Verstoß begangen haben.
Dies bedeutet: Auch Punkte, die scheinbar bereits gelöscht wurden, können zu einem bestimmten Zeitpunkt doch noch relevant sein. Der Überliegefrist ist es also zu verdanken, dass der Punktestand rekonstruiert werden kann. Wenn Sie z. B. 6 Punkte auf Ihrem Konto haben und 1 Punkt aufgrund der Verjährung gelöscht wird, sollten Sie sich nicht zu früh freuen:
Normalerweise würde Ihr Punktekonto jetzt nur noch 5 Punkte aufweisen. Haben Sie jedoch kurz zuvor gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen und dieses Vergehen wird mit 1 Punkt geahndet, dann kommt die Überliegefrist ins Spiel.
Da die Löschung des Punktes im Fahreignungsregister (FAER) gespeichert wurde, kann genau nachvollzogen werden, wie viele Punkte Sie zur Zeit des Vergehens hatten. Der Punkt, der eigentlich bereits gelöscht worden war, wird nun auf den Tag zurückdatiert, der für das Vergehen relevant ist.
In dem Moment, als Sie das Vergehen begangen haben, hatten Sie also insgesamt 7 Punkte auf Ihrem Konto. Sie sind also gerade noch einmal davongekommen, denn bei 8 Punkten müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und mit einer anschließenden Sperrfrist von 6 Monaten rechnen.
Punkte in Flensburg selber löschen?
Durch die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar ist es möglich, Punkte abzubauen. Es gibt jedoch gewisse Voraussetzungen:
- Punkte abbauen können Sie nur, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg haben.
- Es handelt sich zwar um ein freiwilliges Seminar, aber die Kosten müssen Sie trotzdem selbst tragen (etwa 400 Euro).
Es ist jedoch nicht möglich, Punkte in Flensburg zu löschen, indem Sie ein Fahreignungsseminar nach dem anderen besuchen. Alle fünf Jahre können Sie 1 Punkt abbauen. Sollten Sie zudem mehr als 5 Punkte auf Ihrem Punktekonto haben, können Sie zwar trotzdem an einem Seminar teilnehmen, etwa um zu beweisen, dass Sie aus Ihren Fehlern lernen und sich bessern möchten, Ihre Punkte werden Sie auf diese Art und Weise jedoch nicht los.
Generell sollten Sie sich ab einer bestimmten Anzahl von Punkten fragen, ob Sie nicht an Ihrer Einstellung und Ihrem Verhalten im Straßenverkehr etwas ändern sollten, wenn Sie weiterhin mit dem Auto unterwegs sein möchten.
Was ist der Unterschied zwischen Tilgung und Löschung ?
E.