Die zuständige Ermittlungsbehörde kann Sie unter Umständen dazu auffordern, ein Fahrtenbuch zu führen. Dann müssen Sie Tag und Uhrzeit jeder einzelnen Fahrt und den Namen des Fahrers in das Fahrtenbuch eintragen. Das erfordert, dass Sie stets Buch und Stift im Auto parat haben.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann die Fahrtenbuchauflage angeordnet wird, wie lange Sie ein Fahrtenbuch führen müssen und welche gesetzlichen Voraussetzungen es gibt.
In diesem Video erfahren Sie, wann Sie ein Fahrtenbuch führen müssen.
Wie lange müssen Sie ein Fahrtenbuch führen?: Die wichtigsten Fragen & Antworten
Ihnen wurde ein Fahrtenbuch auferlegt. Wie lange Sie es führen müssen, ist abhängig von der Schwere des Verkehrsverstoßes. Die Dauer der Fahrtenbuchauflage kann somit von ein paar Monaten bis hin zu ein paar Jahren variieren. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sind Sie zum Fahrtenbuch verpflichtet, müssen Sie es für eine Dauer von sechs Monaten nach Ablauf der Fahrtenbuchauflage aufheben. Sie müssen es jederzeit auf Verlangen vorlegen.
Die Anordnung zum Führen des Fahrtenbuchs einschließlich der Prüfung der Eintragung ist mit eine Gebühr von 21,50 bis 200,00 Euro verknüpft. Weitere Kosten fallen an, wenn Sie die Auflage ignorieren oder das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß führen.
Inhaltsverzeichnis
Wann kommt es zu einer Fahrtenbuchauflage?
Die Fahrtenbuchauflage ordnen die Behörden bei der Begehung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr an. Wenn sie denjenigen, der ordnungswidrig gehandelt hat, nicht ermitteln konnten, hilft die Auflage, herauszufinden, wer den Verkehrsverstoß begangen hat. Ein Beispiel dafür ist, wenn Ihr Auto geblitzt wurde und der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig zu erkennen ist. Wie lange Sie das Fahrtenbuch führen müssen, bestimmt dann die zuständige Behörde.
Die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage
Die Auflage des Fahrtenbuchs ist in § 31a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt. Wie lange das Fahrtenbuch zu führen ist, ist dort jedoch nicht geregelt. Die zuständige Behörde kann die Fahrtenbuchauflage gegenüber dem Fahrzeughalter anordnen, wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich war. Dabei muss es sich um eine schwerwiegende Verkehrsordnungswidrigkeit oder schwerwiegende Verkehrsstraftat handeln. Das ist der Fall, wenn beispielsweise Punkte drohen, regelmäßig nicht, wenn nur ein Verwarngeld droht. Meist ordnet die Behörde nur ein Fahrtenbuch an, wenn der Fahrzeughalter den Anhörungsbogen nicht ausfüllt. Dann gibt er keine Auskunft über den tatsächlichen Täter, der das Auto zur Tatzeit gefahren hat. Das können Sie zum Beispiel tun, wenn Sie von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen.
Im Rahmen der Fahrtenbuchauflage muss der Fahrzeughalter oder jemand, den er beauftragt, vor Beginn jeder Fahrt folgende Informationen in das Fahrtenbuch eintragen:
- Name, Vorname und Anschrift des Fahrzeugführers
- amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
- Datum und Uhrzeit des Beginns der Fahrt
- nach Beendigung der Fahrt Datum und Uhrzeit mit Unterschrift
Dauer der Fahrtenbuchauflage
Wie lange Sie ein Fahrtenbuch führen müssen, hängt von der Schwere des Verkehrsverstoßes ab. Bei einer mittleren Ordnungswidrigkeit ordnet die Behörde regelmäßig die Fahrtenbuchauflage für eine Dauer von bis zu sechs Monaten an. Die Notwendigkeit für längere Zeiträume muss sie hinreichend begründen.
Wenn Sie sich bei Erhalt einer Fahrtenbuchauflage fragen, wie lange diese bei einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit gilt, ist die Antwort: meist länger als sechs Monate. Während das Überfahren einer roten Ampel zum Beispiel oft eine Fahrtenbuchauflage für zwei Jahre nach sich zieht, beträgt diese bei Unfallflucht oft sogar drei Jahre. Wie lange Sie ein Fahrtenbuch führen müssen, ist folglich dadurch bedingt, ob die Behörde eine mittlere oder schwerwiegende Ordnungswidrigkeit untersucht.
Das Fahrtenbuch muss für sechs Monate nach Ablauf der Zeit, in der es geführt werden soll, aufbewahrt werden.